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Mehr Abstellflächen für E-Scooter für weniger Konflikte

Mittwoch, 17.01.2024

E-Scooter gehören seit 2019 zur Mobilität in unserer Stadt. Mit ihnen legen Menschen jeden Alters und Fitnesslevels mühelos Strecken an der frischen Luft zurück, sie sind flexibel nutzbar und lokal emissionsfrei. Als Verkehrsmittel der letzten Meile erleichtern sie den Zugang zum ÖPNV und tragen so zur Mobilitätswende und zu einer besseren Klimabilanz bei. 12,2 Millionen Fahrten wurden 2022 mit E-Scootern in Hamburg absolviert; sie sind ein beliebtes Verkehrsmittel. Das ist die eine Seite.

Gleichzeitig haben sie es auf der anderen Seite bisher schwer, sich einen festen Platz im umweltfreundlichen Mobilitätsmix zu erobern. Die Fahrzeuge erfahren Kritik. Der Hauptgrund: Wer E-Scooter fährt, kann diese Gefährte laut Bundesrecht wie Fahrräder abstellen. Das funktioniert in den meisten Fällen ganz einwandfrei. Und doch kann wohl jede:r viele Beispiele dafür nennen, wo falsch abgestellte oder umgefallene E-Scooter Wege blockieren, Grünflächen verschandeln oder zu Stolperfallen und Barrieren, auch und gerade für Menschen mit Behinderungen, werden.

Um dieses Problem anzugehen, haben die Regierungsfraktionen bereits 2021 einen Antrag in die Hamburgische Bürgerschaft eingebracht (Drs. 22/5634). Der Senat wurde unter anderem ersucht, die Bezirke bei der Einrichtung von verpflichtenden Abstellflächen zu unterstützen. Das bedeutet: nur in einer fest definierten Zone kann die Miete beendet werden. In der Zone um diese Fläche herum ist das nicht möglich. Und tatsächlich wirken diese Abstellflächen. Dort sammeln sich die E-Scooter und verschwinden im Gegenzug aus den Straßenzügen und von den Gehwegen der jeweils rundherum eingerichteten Abstellverbotszone. Die Wege für alle, die zu Fuß unterwegs sind, bleiben frei, und gleichzeitig erreichen die Nutzer:innen weiterhin flexibel die Fahrzeuge.

Diesen positiven Effekt wollen wir für die gesamte Stadt. Es braucht mehr verpflichtende Abstellflächen, kombiniert mit Abstellverbotszonen, um den E-Scootern einen akzeptierten Platz im Mobilitätsmix zu verschaffen. Dabei liegt es nahe, bei der Ortsauswahl zunächst Gebiete in den Blick zu nehmen, an denen Probleme mit abgestellten E-Scootern potenziell oder tatsächlich besonders hoch sind.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

 

1. mehr verpflichtende Abstellflächen für E-Scooter zu schaffen, in deren Umkreis Abstellverbotszonen eingerichtet werden. Insbesondere Verkehrsknotenpunkte wie etwa Schnellbahnhaltestellen, wichtige Umsteige-Bushaltestellen und hvv switch-Punkte sind dabei in den Blick zu nehmen.

2. Abstellverbotszonen an Orten zu prüfen, an denen die Beschwerdelage zu abgestellten E-Scootern besonders hoch ist.

3. sich auf Bundesebene weiterhin dafür einzusetzen, dass Kommunen geeignete Steuerungsmöglichkeiten erhalten hinsichtlich des Bereit- und Abstellens sowie der für alle im Verkehr sicheren Nutzung von E-Scootern.

4. der Bürgerschaft bis 31.10.2024 zu berichten.

 

 

 

sowie
  • Rosa Domm
  • Eva Botzenhart
  • Olaf Duge
  • Sonja Lattwesen
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Johannes Alexander Müller
  • Christa Möller-Metzger
  • Andrea Nunne
  • Lisa Maria Otte
  • Dr. Miriam Putz
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion