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Mehr preiswerten Wohnraum durch Flexibilisierung der WK-Förderung im 1. Förderweg

Mittwoch, 10.04.2013

Die aktuelle Förderrichtlinie für den Neubau von Mietwohnungen im 1. Förderweg verlangt für einen Einpersonenhaushalt (1,5 bzw. 2-Zimmer-Wohnungen) eine Wohnungsgröße von 40-50 m². Die Minimalanforderungen an Ausstattung und Größe der einzelnen Räume definiert im Einzelnen die zugehörige Förderrichtlinie.

Die Wohnungsgrößen im 1. Förderweg haben sich insgesamt bewährt und sollten als Standard weiterhin gültig sein. Es ist jedoch zu überprüfen ob in Einzelfällen auch kleinere Wohnungen als förderbar anerkannt werden können. Die neue Dynamik im Wohnungsbau führt dazu, dass nicht nur auf großen, gut planbaren Grundstücken gebaut wird, sondern im Rahmen der Nachverdichtung auch auf kleinen Flächen etwa in Baulücken oder bei Umnutzungen von ehemaligen Nicht-Wohnungsgebäuden im vorhandenen Bestand. Hier können Bauherren nicht immer Sozialwohnungen bauen, weil sie die Anforderungen an die Wohnungsgrößen nicht erfüllen können. Komplizierte Grundrisse, kleinere Dachgeschossflächen oder bestehende zu integrierende Gebäude(teile) sowie gegebenenfalls Denkmalschutzauflagen können die Planung erschweren. Dies führt heute dazu, dass aufgrund geringer Flächen zwar der Bau einer Wohnung möglich ist, diese aber aufgrund der kleinen Fläche nicht gefördert wird und demnach auch nicht als Sozialwohnung geplant werden kann oder auch gar nicht gebaut wird. Im Einzelfall ließen sich durch flexiblere Wohnungs-größen zusätzliche Wohnungen im 1. Förderweg realisieren.

Zudem sind kleinere Wohnungen vor allem für Singlehaushalte interessant, die über wenig Einkommen verfügen und für ihre Miete selbst aufkommen, etwa Rentnerinnen und Rentner oder Studierende. Auch im Rahmen der Diskussion um Ersatzneubau wird von den Mieterinnen und Mietern immer wieder der Wunsch geäußert, weiterhin in einer kleinen Wohnung leben zu wollen. Die aktuellen Richtlinien erlauben den Wohnungsunternehmen jedoch nicht, diesem Wunsch mit kleinen Sozialwohnungen nachzukommen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht, in begründeten Fällen abweichend von der Förderrichtlinie auch den Neubau von Wohnungen mit einer Größe von unter 40 m² im 1. Förderweg zu fördern.