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Mehr Sicherheit in Wohngebieten mit Tempo-30-Symbolen auf der Fahrbahn

Mittwoch, 28.03.2012

zur Drs. 20/3537

 

Der Senat erprobt derzeit anhand von Modellversuchen, ob durch wiederholte Piktogramme auf der Fahrbahn eine bessere Erkennbarkeit von Tempo-30-Zonen erreicht wird und dadurch Unfälle verhindert werden können (vgl. Drs. 20/3405). Eine Abweichung von der entsprechenden Fachanweisung ist bereits heute möglich und wird auch praktiziert. Die Sinnhaftigkeit dieser Piktogramme wurde zuletzt durch den Senat bestätigt (vgl. Drs. 20/3321). Insbesondere vor Schulen und Kindergärten können sie an die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung erinnern.

Um weiteren Unstimmigkeiten vorzubeugen, sollte die betreffende Passage in der Fachanweisung ausgesetzt werden, bis alle Modellversuche ausgewertet sind und eine aktualisierte Fachanweisung vorliegt. Gleichwohl sollen überflüssige Wiederholungen von Verkehrsschildern weiterhin ausgeschlossen bleiben.

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird ersucht, den Passus „Innerhalb einer Zone ist die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht zu wiederholen; auch nicht durch Bodenmarkierungen“ aus der Fachanweisung 1/95 bis zum Abschluss der aktuell laufenden Modellversuche auszusetzen, soweit es um Wiederholungen durch Bodenmarkierungen geht.