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Menschliche Metropole: Das Wachsende Hamburg menschlich gestalten!

Montag, 11.12.2006

Haushaltsplan 2007 / 2008

 

Hamburg ist – dank guter Weichenstellung in den letzten 20 Jahren – eine kraftvolle Metropole in Nordeuropa. Es ist der Hansestadt gelungen, starker Industriestandort zu bleiben und Dienstleistungszentrum zu werden – der Übergang in die Wissensgesellschaft ist vollzogen.

 

Der Ausgangspunkt für die solide Basis, auf der Hamburg heute steht, liegt im Ausgleich von ökonomischem Erfolg und sozialem Fortschritt – den Grundpfeilern sozialdemokratischer Großstadtpolitik. Ökonomischer Erfolg schafft Arbeitsplätze, führt zu Steueraufkommen und bietet damit die Möglichkeit, in sozialen Fortschritt – Erziehung, Bildung, Ausbildung, Wissenschaft und Forschung – zu investieren. Diese Investitionen bilden damit die Grundlagen für weiteren ökonomischen Erfolg. Gleichzeitig kann nur durch Innovation, Fleiß und Energie wirtschaftlicher Erfolg erarbeitet werden.

 

Gerät dieses Gleichgewicht außer Balance, wird nicht mehr ausreichend in sozialen Fortschritt investiert, bricht allmählich das Fundament des ökonomischen Erfolgs weg. Denn eine gesunde Wirtschaft funktioniert auf Dauer nicht ohne eine ausgeglichene Gesellschaft, ohne stabile Familien, gute Bildung und das Vertrauen in die eigene Stärke. Alle Elemente bedingen einander und ein aktiver und aktivierender Staat baut die Brücke zwischen ihnen.

 

Ist Hamburg für die Zukunft richtig aufgestellt?

 

Hamburg steht – wie alle nationalen und internationalen Metropolen – vor großen Herausforderungen: leere Staatskasse, eine älter werdende Bevölkerung, enorme Veränderungen der Arbeitswelt, Konkurrenzsituation der Wirtschaftsräume und eine wachsende Gefahr von Ausgrenzung von Teilen der Bevölkerung und damit einhergehender Polarisierung. Dies verlangt nach neuen Wegen und Antworten, auch in der Politik.

 

Die aktuellen Diskussionen um eine „neue Unterschicht“, Vernachlässigung von Kindern und Bildungsarmut zeigen deutlich, wohin der Weg gehen kann, wenn der Staat seine Handlungsfähigkeit verliert. Denn die Schere zwischen Arm und Reich geht seit Jahren immer weiter auf. Bildungsarmut und Langzeitarbeitslosigkeit sind inzwischen leider typisch deutsche und sehr bedrohliche Probleme. Verstärkt wird dieser Trend dadurch, dass "einfache Tätigkeiten“ verschwinden oder in andere Länder ausgelagert werden. Qualifizierte Dienstleistungen hingegen brauchen gut ausgebildetes Personal und können somit die Arbeitsplatzverluste nicht kompensieren. Die Folgen sind unübersehbar: Die Schwachen verlieren den Anschluss und Perspektiven.

 

Die Folgen sind ebenso gravierend: Die vom Arbeitsmarkt „abgekoppelten“ Familien vererben oftmals Bildungsarmut und daraus resultierende Nicht-Berufstätigkeit. Geringe schulische Bildung bedingt den Verlust von wichtigen Kompetenzen, z.B. von Erziehungskompetenzen.

 

Ungenügende Steuereinnahmen, Kostensteigerungen für Transferzahlungen und enge Hauhalte in den anderen Bereichen leiten sich von dieser problematischen Entwicklung ab.

 

Verschärfend wirkt die Konzentration von Arbeitslosigkeit, Armut und vielfältigen Problemlagen in bestimmten Stadtteilen, die ohne präventive Maßnahmen zu „kippen“ drohen. Die Tendenzen zu einer sozialen Entmischung in einigen Quartieren verstärkt sich, Menschen mit höheren Einkommen wandern in andere Stadtteile ab. Aufgabe von Politik ist, dieser wachsenden sozialen Spaltung in Hamburg entgegenzutreten und wieder auf eine soziale Balance – auch zwischen den Hamburger Stadtteilen – hinzuwirken.

 

Die richtigen Entscheidungen für die Zukunft treffen

 

Die sozialdemokratische Antwort auf die Frage „Wie kann Hamburg als wachsende Stadt die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bestehen, eine lebenswerte Metropole bleiben und den gravierenden gesellschaftlichen Fehlentwicklungen entgegenwirken?“ ist das Konzept der Menschliche Metropole. Sie ist die sozialdemokratische Vision für Hamburg – im Mittelpunkt stehen die Menschen, ihre Chancen, Wünsche, Bedürfnisse und Sorgen. Sie richtet sich auch an den Problemen der Menschen aus, die mit dem raschen Wandel der Gesellschaften leben und zurechtkommen müssen. Das Konzept steht für sozialen Ausgleich und wirtschaftlichen Erfolg gleichermaßen und bezieht alle Menschen ein.

 

Die Menschliche Metropole umfasst die fünf Leitprojekte „Kinder- und Familienstadt Hamburg“, „Kluges Hamburg“, „Gerechtes Hamburg“, „Schönes Hamburg“ sowie „Starkes Hamburg“.

 

Kinder- und Familienstadt Hamburg

 

Familie ist der wichtigste Garant für Sicherheit und Geborgenheit. Hamburg muss daher Familien in jeder Situation und mit allen Kräften fördern. Junge Menschen wollen Familie, wollen Kinder. Hamburg wird alles dazu tun, damit junge Menschen sich für Kinder entscheiden. Hamburg muss in vielen Bereichen familienfreundlicher werden. Es darf nicht wieder vorkommen, dass eine Kindertagesstätte (Kita) wegen Geräuschen durch spielende Kinder ihren Standort aufgeben muss.

 

Eltern brauchen bei der Erziehung Unterstützung: Durch mehr Ganztagskitaplätze, Ganztagsschulen, aber auch durch ein Netz von konkreter Hilfe bei Schwierigkeiten in der Familie – v.a. junge Eltern brauchen eine bessere Unterstützung. In Hamburg gibt es viele Eltern, die bei der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind. Insbesondere sie brauchen konkrete und schnelle Hilfe in ihren Wohngebieten.

 

Es muss Eltern geholfen werden, die unter finanziellen oder psychosozialen Problemlagen oder unter den Folgen von Langzeitarbeitslosigkeit leiden, sei es, weil sie arbeitslos sind, Schulden haben oder z.B. in der deutschen Sprache nicht ausreichend kommunizieren können. Kinder, die Hilfe brauchen, müssen diese auch bekommen, wenn ihre Eltern vorhandene Hilfen nicht annehmen können oder wollen.

 

Kinder und Jugendliche und ihre Eltern brauchen mehr Einfluss bei der Gestaltung ihres Wohnumfeldes – schließlich sind sie es, die viel Zeit in den Wohnquartieren verbringen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird aufgefordert:

 

- Ausreichend günstigen Wohnraum für junge Familien zur Verfügung zu stellen.

 

- Eltern niedrigschwellige Beratungsangebote an Kitas und Schulen anzubieten.

 

- Zügig die einstimmig von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossenen Forderung zur Abwendung der Vernachlässigung von Kindern umzusetzen.

 

Frühe Bildungschancen für alle Kinder - Frühkindliche Bildung vom Kind aus gedacht

 

Bereits sehr früh im Leben werden die Grundlagen für spätere Bildungschancen von Kindern gelegt. Dies gilt in besonderen Maße für das Lernen von Sprache. Aufmerksamkeit, Fürsorge, Anregung und Kommunikation durch das ganze Umfeld (Familie, Kindergruppen und Institutionen) sind entscheidend für die weitere Fähigkeit und Motivation zum Lernen, für Neugier, Selbstvertrauen und Interaktionsfähigkeit.

 

Kitas sind die ersten Bildungseinrichtungen für Kinder. Kitas brauchen aber zur Umsetzung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages ausreichend Ressourcen. Die vom CDU-Senat vollzogene Vergrößerung von Kita-Gruppen und die Einsparungen beim pädagogischen Personal sind der falsche Weg.

 

Kinder brauchen frühe und nachhaltige Förderung; Eltern brauchen qualitativ hochwertige und verlässliche Betreuung für ihre Kinder. Für diese zentrale gesellschaftliche Aufgabe benötigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen gute Rahmenbedingungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kitas und Vorschulen sowie die Tagespflegepersonen fungieren hier grundsätzlich als wichtigste Ergänzung zur familiären Sozialisation.

 

Rechtzeitiger Kitabesuch kann das Anwachsen von Defiziten vor der Grundschule deutlich verringern. Frühe Bildung ist zudem ein ganz wesentlicher Faktor für mehr Wachstum und Beschäftigung. Die Umsetzung des Kita-Gutschein-Systems bzw. des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes (KibeG) durch den CDU-Senat verschlechtert die Qualität des Bildungsangebotes für alle Kinder und vernachlässigt im Besonderen die Bedürfnisse und das Wohl vieler Kinder, die Unterstützung brauchen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Die ab 2005 vorgenommenen Kürzungen beim pädagogischen Personal haben die Qualität der Betreuung und frühkindlichen Bildung für alle Kinder verschlechtert. Die Rahmen-bedingungen müssen so gesetzt werden, dass Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung ungleich verteilte Startchancen angleichen, und die Bildungsempfehlungen gut umgesetzt werden können.

 

Eltern entlasten

 

Frühkindliche Bildung darf keine Frage des Geldbeutels sein, sie muss perspektivisch für Eltern genauso beitragsfrei sein wie schulische Bildung. Perspektivisch muss Kinderbetreuung in Deutschland insgesamt beitragsfrei sein. Dazu muss in einem ersten Schritt das letzte Jahr vor Grundschulbeginn für Kinder in Kita und Vorschule beitragsfrei gestaltet werden. Als zweiter Schritt wird frühkindliche Bildung für alle 3-4jährigen Kinder beitragsfrei und der Rechtsanspruch auf Betreuung auf alle zweijährigen Kinder ausgeweitet.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

- Das letzte Jahr vor Grundschulbeginn wird für Eltern mit Kindern in Kita und Vorschule beitragsfrei.

 

Kinderbetreuung gezielt ausbauen

 

Die Umsetzung des Kita-Gutschein-Systems bzw. des Hamburger Kinderbetreuungs-gesetzes (KibeG) durch den CDU-Senat orientiert sich nicht an den Bedürfnissen und dem Wohl des Kindes. Es gilt, eine ausgewogene Umsetzung zu gewährleisten, bei der die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Bedürfnisse und das Wohl der Kinder gleichrangig ins Zentrum gestellt werden.

 

Unter präventiven Gesichtspunkten sollten Bildungseinrichtungen daher immer auch Angebote für Eltern mit Erziehungsproblemen (z.B. Überforderung) oder Problemen bei der Alltagsbewältigung (z.B. Schulden) bereithalten oder vermitteln.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird aufgefordert:

 

- Kindern unabhängig von der Lebenslage ihrer Eltern einen Anspruch auf einen Kitaplatz nach ihrem individuellen Förderbedarf zu gewährleisten.

 

- Sicherzustellen, dass festgestellter Sprachförderbedarf und/oder sozialer und pädagogischer Bedarf eines Kindes eine Bewilligung eines Ganztagsplatzes in einer Kita garantiert.

 

- Kitas werden zu Einrichtungen mit Beratungsangeboten für Eltern ausgebaut.

 

Kluges Hamburg

 

„Kluges Hamburg“ bedeutet: Wir wollen eine gerechtere Verteilung von Startchancen in unserer Gesellschaft. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von der sozialen Situation ihrer Familien ihre Talente entfalten können. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche besser dabei unterstützt werden, ihre Begabungen zu entfalten und mehr individuell gefördert werden. Künftige Generationen müssen besser ausgebildet werden als die Generation, die jetzt von der Schule in die Arbeitswelt wechselt, um den gestiegenen Anforderungen am Arbeitsplatz und dem wachsenden internationalen Wettbewerb gerecht zu werden. Daher ist Bildung die zentrale Ressource, wenn Hamburg die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bestehen will.

 

OECD-Vergleiche zeigen, wo unsere Probleme liegen: Wir investieren zu wenig Geld in die Förderung der frühen Bildung und geben an den Schulen mit fast 90 Prozent einen sehr hohen Anteil für Personal aus. In Hamburg gilt das besonders: Wir geben im Vergleich der Bundesländer immer noch das meiste Geld pro Schüler aus; wir erzielen damit aber bei weitem nicht die besten Ergebnisse.

 

1. Auf den Anfang kommt es an – Kleine Klassen an allen Grundschulen

 

Die Klassen in Hamburger Grundschulen sind seit 2001 kontinuierlich vergrößert worden. Die durchschnittliche Größe der ersten Klassen an staatlichen Schulen hat sich von 23,8 im Jahr 2001 auf 26,8 im Jahr 2006 erhöht. Klassen mit 30, ja 31 Schülern sind keine Seltenheit mehr. Im Schuljahr 2006/2007 gibt es 54 erste Klassen mit 29 Kindern, 52 Klassen mit 30 Kindern und drei Klassen mit 31 Kindern.

 

Große Klassen sind grundsätzlich ein Problem. Besonders die individuelle Förderung von Kindern wird immer schwieriger, je größer die Klassen sind.

 

Erfolgte Verbesserungen an den Grundschulen werden gerade verspielt. Die festgestellten Leistungszuwächse von bis zu einem Jahr (in Mathematik) der Hamburger Grundschülerinnen und Grundschüler der Jahre 1996 bis 2003 wird nicht fortgesetzt. Deshalb müssen die Klassenfrequenzen wieder gesenkt werden. Dabei brauchen wir in sozialen Brennpunkten noch kleinere Klassen als in anderen Gebieten der Stadt.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird aufgefordert zu gewährleisten, dass

 

- in sozialen Brennpunkten in keiner Grundschulklasse mehr als 23 Kinder sein dürfen.

 

- in den Grundschulklassen der anderen Stadtteile nicht mehr als 25 Kinder sein sollen.

 

2. Mehr Zeit zum Lernen – Ausbau der Ganztagsschulen voranbringen

 

Mit dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ der Bundesregierung sind in Deutschland insgesamt 4 Mrd. Euro für den Ausbau der Ganztagsschulen aufgewendet worden. Hamburg profitierte und profitiert von diesem Programm mit 66,78 Millionen Euro. Das Programm der Bundesregierung hat damit einen wichtigen Impuls für den Ausbau zu Ganztagsschulen in Deutschland gegeben. Das Programm endet 2007 und muss dann in den 16 Bundesländern fortgesetzt werden. Hessen hat bereits reagiert und ein eigenes Programm aufgelegt, das ab 2007 dort den Ausbau von Ganztagsschulen noch weiter vorantreiben wird.

 

Der zukünftige Ausbau von Ganztagsschulen ist in Hamburg jedoch ungewiss. Für das Jahr 2008 hat der Senat keine Gelder mehr für den Ausbau von Ganztagsschulen im Haushaltsplan vorgesehen. Auch in Hamburg muss der Ausbau weitergeführt werden. Wir brauchen hier dringend ein regionales und über die Schulformen ausgeglichenes Netz an verbindlichen Ganztagsschulen.

 

Bei dem Ausbau der Ganztagsschulen sind vor allem die soziale Lage, die gleichmäßige regionale Verteilung und getreu dem Motto „Auf den Anfang kommt es an“ die Grundschulen zu berücksichtigen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird aufgefordert:

 

- In 6 Jahren 100 Schulen in Ganztagsschulen umzuwandeln.

 

- Für das Schuljahr 2008/2009 17 Schulen in Ganztagsschulen umzuwandeln und

 

- sicherzustellen, dass von den jährlich neuen 17 Ganztagschulen jeweils 10 Grundschulen sind.

 

- Der Senat hat für das Schuljahr 2007/2008 bereits die Umwandlung von 11 Schulen beschlossen. Es ist daher eine Aufstockung um 5 Schulen zu vollziehen.

 

Die investiven Kosten werden aus dem Sonderinvestitionsprogramm „Hamburg 2010“ gedeckt. Pro Schule fallen durchschnittlich 500.000 Euro an Umbaumaßnahmen an.

 

Bis zum Schuljahr 2008/2009 wird mit einer Reduzierung der Schülerzahlen von ca. 7.592 gerechnet. Die Betriebsmittel für den Ausbau der Ganztagsschulen werden durch diesen Schülerrückgang entstehende Kosteneinsparungen in Höhe von ca. 45 Mio. Euro gedeckt.

 

3. Einführung des Büchergelds: unsozial und unnötig

 

Der Senat hat trotz heftiger Kritik der Öffentlichkeit und der Opposition beschlossen, die Lernmittelfreiheit in den Hamburger Schulen abzuschaffen. Seit dem Schuljahr 2005/2006 müssen Eltern die Schulbücher ihrer Kinder selbst kaufen. Ist ihnen dies aus finanziellen Gründen nicht möglich, können sie die Bücher gegen eine Gebühr auch leihen. Die finanzielle Belastung der Eltern ist beachtlich. Pro Buch kassieren die Schulen 30 bis 40 Prozent des Kaufpreises als Leihgebühr von den Familien. Als Obergrenze ist an Grundschulen ein Betrag von 50 Euro vorgesehen, in der Sekundarstufe I von 80 Euro und in der Sekundarstufe II von 100 Euro.

 

Die Abschaffung der Lernmittelfreiheit ist unsozial und trägt die soziale Spaltung direkt ins Klassenzimmer. Obwohl die PISA-Studien wiederholt den engen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und erfolgreichen Schulabschlüssen belegt, wird der soziale Druck auf die Schüler durch die Einführung des Büchergelds noch verschärft.

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

 

- Die Lernmittelfreiheit an Hamburger Schulen wird zum Schuljahr 2007/2008 wieder eingeführt.

 

4. Hamburg braucht mehr Studierende: Bildungskompetenzen nutzen – Nachwuchs fördern

 

Hamburg muss die Studienkapazitäten an seinen staatlichen Hochschulen in den kommenden Jahren dringend erhöhen, denn Experten sagen deutlich steigende Studierendenzahlen voraus – nicht zuletzt wegen des doppelten Abiturjahrgangs. Der Senat muss darauf endlich reagieren, indem er sich maßgeblich an im November 2006 vereinbarten Hochschulpakt zwischen Bund und Ländern beteiligt und die in den letzten Jahren betriebene Politik des Studienplatzabbaus ins Gegenteil umkehrt. So wurden in Hamburg an den staatlichen Hamburger Hochschulen von 2003 bis 2005 fast 4.000 Studienplätze abgebaut. Erforderlich ist es, die durch den Hochschulpakt nach Hamburg fließenden Mittel nicht für den Erhalt bestehender Studienplätze zu nutzen, mithin lediglich den Status quo zu erhalten und den Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg zu entlasten, sondern mit diesem Geld zusätzliche Studienplätze zu schaffen. Sofern eine Komplementärfinanzierung durch Hamburg notwendig ist, wird diese gewährleistet.

 

Neben der Erhöhung der Studierenden- und Absolventenzahlen über den „klassischen“ Weg der allgemeinen Hochschulreife ist es zudem erforderlich, den Hochschulzugang auch für Berufserfahrene ohne Abitur weiter zu öffnen. Hierdurch könnten alle verfügbaren Talente der Gesellschaft besser genutzt und zum Beispiel auch besondere Kompetenzen durch die kreative Verbindung von Berufserfahrung und wissenschaftlich-systematischem Lernen entwickelt werden.

 

Ziel sollte es sein, für Menschen ohne klassische Hochschulzugangsvoraussetzungen besondere Chancen durch ein Nebeneinander von zwei Wegen einzuräumen.

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

 

Der Senat wird aufgefordert:

 

- Einen Ausbau der Studienkapazitäten im Rahmen des bundesweiten Hochschulpaktes mit Hilfe der vom Bund zugesagten Mittel vorzunehmen und weitere Mittel, die einer Komplementärfinanzierung Hamburgs bedürfen, abzufordern sowie mit Hamburger Mitteln zu ergänzen.

 

- Einen Ausbau der Juniorprofessur und Steigerung des Frauenanteils bei der wissenschaftlichen Weiterbildung durch Festschreibung in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten zu realisieren.

 

- Verbesserte generelle Zugangsmöglichkeiten für Menschen ohne Hochschulzugangsvoraussetzung, die ihnen unter bestimmten Voraussetzungen den Weg zu allen Hochschulen und Studienfächern ermöglichen (z.B. durch besondere Eignungsfeststellungen) zu schaffen und

 

- Die Einrichtung besonderer Studiengänge und Institutionen, die diese Zielgruppe in besonderer Weise fördern und somit ihre Schwächen kompensieren und ihre Stärken fortentwickeln suchen (wie in Hamburg früher insbesondere die HWP) zu forcieren.

 

Gerechtes Hamburg

 

1. Teilhabe und Teilnahme statt Ausgrenzung und sozialer Spaltung

 

„Gerechtes Hamburg“ bedeutet, der wachsenden sozialen Spaltung in Hamburg entgegenzutreten und wieder auf eine soziale Balance hinzuwirken. Die übergroße Mehrheit der Hamburgerinnen und Hamburger möchte in eine Stadt leben, in der sich die soziale Lage von Menschen, aber auch Quartieren nicht immer weiter auseinander entwickelt.

 

Der CDU-Senat setzt hingegen in seiner Regierungsverantwortung fast ausschließlich auf Prestigeobjekte und weigert sich, die Folgen der gesellschaftlichen Veränderungen in unserer Stadt ernst zu nehmen. Ergebnis ist die zunehmende „sozialen Spaltung“ in Hamburg durch: massiven Abbau sozialer Infrastruktur, schleppende Hilfen für Obdachlose, Überforderung bzw. Desinteresse beim Thema vernachlässigte Kinder und Frauenhäuser, Verweigerung eines Integrationskonzeptes, Abbau von Kita-Ganztagsangeboten in sozial benachteiligten Stadtteilen, Kürzungen beim Blindengeld oder den Verkauf städtischer Pflegeheime.

 

Hamburg braucht daher eine neue soziale Großstadtpolitik, die allen Menschen in unserer Stadt Perspektiven eröffnet, die Teilhabe und Teilnahme am Leben unserer Stadt fördert und somit wirksam Ausgrenzung, Polarisierung und sozialer Spaltung begegnet. Im Vordergrund einer neuen nachhaltigen Sozialpolitik müssen dabei die Vermeidung von sozialer Ausgrenzung und die Förderung sozialer Eingliederung im Sinne des Leitbildes der „Menschlichen Metropole Hamburg“ stehen.

 

Solide Basis für eine Aktive Sozialpolitik für Hamburg

 

Hamburg braucht dringend wieder eine Armuts- und Sozialberichterstattung. Im Rahmen einer modernen Armuts- bzw. Lebenslagenberichterstattung können Daten erhoben und ausgewertet werden und damit Probleme frühzeitig erkannt. Das ermöglicht die Formulierung ressortübergreifender sozialpolitischer Handlungsansätze.

 

Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Die Gleichstellung von Mädchen und Jungen, Frauen und Männern ist ohne Zweifel eine Querschnittsaufgabe, sie bedarf aber einer zentralen politischen Verantwortung.

 

Vielfalt nutzen – Integration fördern

 

Für den sozialen Zusammenhalt unserer Städte und Gemeinden müssen wir Fortschritte bei der Integration der Einwanderer und der bereits hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund erreichen. Wir müssen Migrantinnen und Migranten darin unterstützen, sich auf Basis der demokratischen Werte und Normen unserer Gesellschaft als gleichberechtigter Bestandteil unserer Stadt entwickeln zu können. Hierfür ist die Erarbeitung und Umsetzung eines umfassenden Integrationskonzeptes unerlässlich.

 

Gleichstellung nicht nur auf dem Papier

 

Menschen mit Behinderungen gehören in die Mitte unserer Stadt. Eine volle Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft kann aber nur gelingen, wenn alle Hindernisse beseitigt werden, die ihrer Chancengleichheit entgegenstehen. Das 2005 in Kraft getretene Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen muss mit Leben gefüllt, Barrieren im Bereich Bau, Verkehr und Kommunikation verstärkt abgebaut werden. Ambulante Versorgungsstrukturen sind im Sinne von mehr Eigenständigkeit und Teilhabe des Einzelnen voranzutreiben.

 

Seniorengerechten Stadt

 

Die aktuellen Zahlen zum demographischen Wandel zeigen, dass Hamburg eine älter werdende Stadt ist: 2020 wird jeder vierte Bewohner über 60 Jahre alt sein, 2030 wird es schon jeder Dritte sein. Diesen Veränderungen muss für die Zukunft Rechnung getragen werden. Wir wollen der wachsenden Bevölkerungsgruppe der Älteren mehr Beachtung schenken. Für die so genannten „jüngeren Alten“, deren Interessen vorwiegend im Bereich der sozialen Kontakte, der Bildung, der Kultur und des Wohnens liegen, könnte hierzu ein Ausbau der Weiterbildungsmöglichkeiten gehören.

 

Solidarität zwischen den Generationen fördern!

 

Auch brauchen wir die Fähigkeiten und Kenntnisse der älteren Generationen im Erwerbsleben – ebenso wie als Träger sozialer Unterstützungsnetze im bürgerschaftlichen Engagement. Es geht um einen generationenübergreifenden Ansatz gegenseitiger Hilfe und Unterstützung. Politik sollte diesen heute bereits ablesbaren Prozess des Anstiegs des freiwilligen Engagements älterer Menschen durch ihre Aktivitäten im Rahmen einer Netzwerkarbeit unterstützen und dieses Engagement in die Arbeit von "Freiwilligenagenturen" einbeziehen. Das soziale Miteinander im Alter sollte die Schranken der Isolation überwinden, damit die Abhängigkeit von institutioneller Hilfe abnimmt und Selbsthilfe möglich ist. Das Miteinander im Alter und zwischen Generationen kann dazu beitragen, dass Senioren möglichst lange ein selbst bestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden führen können. Gleichzeitig können aktive Seniorinnen und Senioren eine willkommene Hilfe insbesondere für Familien mit Kindern sein.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

 

Der Senat wird aufgefordert:

 

- Der Hamburgischen Bürgerschaft bis zum 30. Juni 2007 einen umfassenden Lebenslagenbericht für Hamburg vorzulegen.

 

- Ein „Kompetenzzentrum“ für die Entwicklung von Maßnahmen und Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern zu schaffen.

 

- Der Hamburgischen Bürgerschaft bis zum 28. Februar 2007 ein umfassendes Integrationskonzept vorzulegen, dessen Umsetzung durch ein stimmiges Finanzierungskonzeptes ermöglicht werden kann, und entsprechende verlässliche Umsetzungsdaten enthält.

 

- Zukünftig der Umsetzung des HmbGGbM und dessen Zielen ein stärkeres Gewicht zu verschaffen und noch in dieser Legislaturperiode in Zusammenarbeit mit dem Landesbehindertenbeirat einen ersten Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen vorzulegen.

 

- Bis zum 31.7.2007 seine Ansätze für eine „Seniorengerechte Stadt“ der Bürgerschaft vorzulegen.

 

- In Zusammenarbeit mit den Häusern der Jugend und den Seniorentreffs generationsübergreifende Projekte zu entwickeln.

 

2. „Gerechtes Hamburg“: Langzeitarbeitslosigkeit abbauen

 

Alle internationalen Arbeitsmarktstudien zeigen auf, dass die Langzeitarbeitslosigkeit das eigentliche Kernproblem am deutschen Arbeitsmarkt ist. Keine anderen Staaten außer der Slowakei und Griechenland weisen einen höheren Anteil an Langzeitarbeitslosen auf. In manchen Stadtquartieren Hamburgs kommt es zu einer regelrechten Vererbung von Arbeitslosigkeit von einer Generation auf die nächste, verbunden mit dauerhaften, schweren sozialen Benachteiligungen.

 

Bessere Rahmenbedingungen und mehr Qualität in der Hamburger Arbeitsmarktpolitik

 

In Hamburg steigt die Langzeitarbeitslosigkeit seit 2002 sogar überproportional an. Dies geht einher mit einer Kürzung der Hamburger Fördermittel auf ein knappes Zehntel des ursprünglichen Pro-Kopf Niveaus gemessen an der Zahl erwerbsfähiger Hilfsbedürftiger. Gleichzeitig wurde der Hamburger Betriebshaushalt im Zuge der Harz IV Gesetzgebung vom Bund um mindestens rund 150 Millionen Euro entlastet. Ein Teil dieser Entlastung versteckt der Senat z.B. schamvoll in einer überhöhten Veranschlagung der Kosten für Unterkunft und Heizung für die Langzeitarbeitslosen. Doch alle Tricks helfen nicht: Am Ende wird offenbar, dass sich Hamburg auf Kosten der Langzeitarbeitslosen gesund saniert.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

 

Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen seiner selbst gewählten federführenden Verantwortung für die team.arbeit.hamburg (ARGE) und seiner Gestaltungsverantwortung im Bereich der Arbeitsmarktpolitik

 

- die aktive Arbeitsmarktpolitik in Hamburg konsequent neu auszurichten. Dabei soll eine hochwertige Beratung sichergestellt und den betroffenen Menschen mit den Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik schnell geholfen werden, Vermittlungshemmnisse abzubauen.

 

- dazu die Arbeitsförderung der verschiedenen beteiligten Behörden (Behörde für Wirtschaft und Arbeit, der Behörde für Bildung und Sport, der Behörde für Soziales), der Bundesagentur für Arbeit und der team.arbeit.hamburg (ARGE) planvoll aufeinander abzustimmen.

 

- junge Menschen schon ab der Schule bis zum Übergang in Ausbildung oder Arbeit systematisch und individuell unterstützen zu begleiten.

 

Schönes Hamburg

 

Lebenswertes Hamburg durch Investition in Stadtteile

 

„Schönes Hamburg“ bedeutet die gezielte Aufwertung von Stadtteilen und die Pflege und Attraktivitätssteigerung von Parks und Grünflächen, damit sich die Menschen in Hamburg und ihrer Umgebung wohlfühlen. Gleichzeitig geht es um Investitionen in Quartieren, um konkret vor Ort Ausgrenzung und sozialer Spaltung entgegen zu wirken.

 

Stadtteile gezielt aufwerten – Förderquartiere entwickeln

 

In Hamburg gibt es leider immer noch Quartiere, die überdurchschnittlich Unterstützung benötigen oder ohne präventive Maßnahmen zu „kippen“ drohen.

 

Um nun Quartiere mit Problemen (Förderquartiere) zu stabilisieren und die Entwicklung positiv zu wenden, muss einerseits den Bewohnerinnen und Bewohnern eine Perspektive geboten werden, und andererseits in die Attraktivität der Quartiere investiert werden. Entscheidend ist ein ganzheitlicher Ansatz bei der Förderung der Stadtteile. Eine Fokussierung auf Investitionsmaßnahmen in Wohnungsbestand und Wohnumfeld reichen alleine nicht mehr aus. Die Rahmenbedingungen in einem Quartier müssen insgesamt stimmen. Das heißt, wir brauchen ein gutes Angebot an Kinderbetreuung und Schulen, an sozialen Einrichtungen und eine Nahversorgung in einem lebenswerten Umfeld mit ansehnlichen Grün- und Spielanlagen. Der Einsatz von Mitteln der Arbeitsmarktpolitik mit denen Langzeitarbeitslose im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten, Gemeinwohl orientierter Bürgerarbeit oder Kombilöhnen gefördert werden, sollte - wo sinnvoll - mit der sozialen Stadtentwicklung verzahnt werden.

 

Vor allem – und hier verantwortet der Senat erhebliche Versäumnisse – müssen die zentralen Politikfelder abgestimmt handeln: dem Einsatz staatlicher und privater Mittel muss ein koordiniertes Handeln von Behörden und Privaten zugrunde liegen, damit nicht die Stadtteile von städtischen Sparmaßnahmen, wie beispielsweise die Schließungen von Schulen und öffentlichen Einrichtungen betroffen sind, in deren Infrastruktur besonders investiert werden müsste.

 

Die Bürgerschaft möge deshalb beschließen:

 

Der Senat wird aufgefordert:

 

- Die Bildung und öffentliche Infrastruktur in Förderquartieren zu verbessern, in dem ergänzend in Förderquartieren Quartiersbildungshäuser oder Bildungsgärten errichtet werden, um so die Trennung von Kita, Vorschule und Grundschule Schritt für Schritt aufzuheben.

 

- das Angebot an städtischen Beratungsstellen, Bildungs- (wie Schulen, Kitas, Bücherhallen, Volkshochschulen), Jugend- und Kultureinrichtungen in den Förderquartieren zu erhalten und bei Bedarf auszubauen.

 

- Den öffentlichen Raum attraktiv zu gestalten, indem als Signal zum Einen jeweils ein Platz in einem der betroffenen Quartiere neu gestaltet wird. Für die Erneuerung und Pflege von Parks, Spielplätzen und Freizeitanlagen sind quartiersbezogen zusätzliche Mittel vorzusehen. Die Maßnahmen müssen für die Schaffung von Arbeit für Quartiersbewohner genutzt werden.

 

- eine deutlich verbesserte Koordination des Behördenhandelns sicherzustellen. Das heißt die Maßnahmen der Behörden in den Quartieren sind professionell zu koordinieren und das ehrenamtliche Engagement der Bewohner ist zu unterstützen.

 

- Neues Wohnen für mehr Vielfalt zu ermöglichen. In den Förderquartieren muss es ein vielfältiges Wohnungsangebot geben, um diese für verschiedene Bevölkerungsschichten als Wohnstandorte interessanter zu machen.

 

- Mit Hilfe unter anderem der kleinräumigen Wirtschaftsförderung mit den Mitteln der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik, günstiger Flächenbereitstellungen und eines Zukunftspakts zwischen Wirtschaft und Stadt dafür zu sorgen, dass den Menschen in Förderquartieren wieder eine Perspektive aufgezeigt wird.

 

Starkes Hamburg

 

Für eine ökonomisch erfolgreiche und soziale Stadt

 

„Starkes Hamburg“ bedeutet: Nur eine ökonomisch erfolgreiche Stadt kann eine soziale Stadt sein. Und umgekehrt wird nur eine soziale Stadt auf Dauer ökonomisch erfolgreich sein. Hamburg selbst muss konsequent die harten Standortfaktoren entwickeln, die es unmittelbar beeinflussen kann: Flächen, Kommunalsteuern, Genehmigungsverfahren. Auch die Verbesserung qualitativer Standortfaktoren wie Lebensqualität, wirtschaftsfreundliches Milieu, Qualifikation der Arbeitskräfte und Innovationsfähigkeit gehört dazu.

 

1. Hafen und Luftfahrt – Gute Standortfaktoren für wirtschaftliche Stabilität

 

Der Hafen ist das Herzstück Hamburgs und der Wachstumsmotor und ein Garant für Arbeitsplätze in der gesamten Metropolregion. In Hamburg hängen ca. 133.000, in der Metropolregion 156.000 Arbeitsplätze indirekt vom Hafen ab. Die geplante Hafenerweiterung wird weitere schaffen. Wir stehen zum weiteren Ausbau des Hafens und halten umfängliche Investitionen für notwendig. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob und in wieweit die Hafenunternehmen entsprechend ihrer Wirtschaftskraft an den Kosten der Infrastrukturmaßnahmen zu beteiligen sind. Zudem darf der Ausbau nicht bisherige Nutzungen und mit ihnen Industrie- und Gewerbebetriebe vertreiben. Es müssen stets zügig und im Dialog mit den Betrieben gleichwertige Ersatzflächen mit Entwicklungspotential geschaffen werden. Auch greifen die Planungen des Senats, die sich nur auf den notwendigen Ausbau der Container-Terminals und der Bereitstellung von Flächen kaprizieren, zu kurz. Eine Ausweitung der Container-Flächen zieht auch zusätzliche Verkehre nach sich. Wir brauchen ein schlüssiges Verkehrskonzept, dass die zunehmenden Hinterlandverkehre angemessen berücksichtigt.

 

Ohne die HHLA wäre die Hafenentwicklung der vergangenen Jahre und Jahrzehnte so nicht möglich gewesen. Die HHLA ist ein prosperierendes Unternehmen und aufgrund ihrer Investitionskraft in der Lage, die notwendigen Investitionen im Hafen selbst zu finanzieren. Zum jetzigen Zeitpunkt sehen wir keine Notwendigkeit, Anteile der HHLA zu verkaufen. Das vom Senat eingeleitete Verfahren zum Verkauf der HHLA ist übereilt und entbehrt einer nachvollziehbaren Grundlage zu tatsächlichen Bedarfen.

 

Daneben sind alle Anstrengungen zu unternehmen, Hamburg als drittgrößten Luftfahrtstandort der Welt zu sichern. Neben Airbus, haben die Lufthansa –Technik AG in Fuhlsbüttel und die zahlreichen Zulieferbetriebe ihren Anteil an dieser positiven Entwicklung der letzten Jahrzehnte. Über zwei Drittel der neu geschaffenen Industriearbeitsplätze der letzen Jahre sind hier entstanden. Gerade auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Krise bei Airbus muss die Stadt ihr Engagement noch verstärken: Es geht um die Innovationskraft des Luftfahrtstandortes Hamburg und um die Sicherung von Arbeitsplätzen, nicht nur bei Airbus, sondern auch bei den vielen Zulieferern, die durch die Überlegungen der europäischen Firmenzentrale ebenfalls in Bedrängnis geraten sind.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

 

Der Senat wird aufgefordert:

 

Zu prüfen, in wie weit die Hafenbetriebe entsprechend ihrer Wirtschaftskraft an den Kosten der Infrastrukturmaßnahmen beteiligt werden können.

 

Das Flächenmanagement im Hafen zu verbessern.

 

Ein schlüssiges Verkehrskonzept zur Bewältigung der zunehmenden Hinterlandverkehre vorzulegen.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt keine Anteile der HHLA zu verkaufen und das bereits eingeleitete Verfahren ruhen zu lassen.

 

In Zusammenarbeit mit den Regierungen der nördlichen Bundesländer ein Konzept entwickeln, dass den Bestand der Zulieferbetriebe der Luftfahrtindustrie und die dortigen Arbeitsplätze in der Metropolregion langfristig sichert.

 

2. Zukunft Hamburg - „New Deal“ für Klima, Wirtschaft, Beschäftigung sowie Verbraucher- und Mieterschutz

 

Deutschland verspricht bei der UN-Klimakonferenz in Nairobi, seine Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 % zu senken, wenn Europa sich insgesamt zu einer Minderung um 30% verpflichtet. Hier muss Hamburg mitziehen.

 

Klimaschutz ist längst nicht mehr nur eine Frage von Ökologie, sondern er gewinnt zunehmend ökonomische Dimensionen. Dem rasant wachsenden weltweiten Energiebedarf steht eine zunehmende Erschöpfung von Öl-, Gas-, Kohle- und Uranerzvorkommen gegenüber, die Energieproduktion aus fossilen Energierohstoffen führt aber wiederum durch klimaschädliche Kohlendioxid-Emissionen zu steigender Erwärmung der Erdatmosphäre mit entsprechend katastrophalen Umweltfolgen. Die volkswirtschaftlichen Schäden sind immens: die Versicherungswirtschaft verzeichnet wachsende Schäden durch Extremwettersituationen und beziffert die Schadenssumme allein für 2005 auf weltweit rund 210 Mrd. Euro. Statt Ökologie und Ökonomie weiterhin gegeneinander auszuspielen, ist es an der Zeit, Umwelt und Wirtschaft in Einklang zu bringen und die Chancen zu nutzen, die sich aus dem Einsatz von Energieeffizienz- und Umwelttechnologie ergeben.

 

Deutschland hat im internationalen Wettbewerb einen klaren wissenschaftlich-technologischen Vorsprung in diesem zukunftsträchtigen Sektor. Diesen Wettbewerbsvorteil gilt es, in dem von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel geforderten „New Deal“ für eine ökologische Industrie-, Wirtschafts- und Verbraucherpolitik auszubauen sowie Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern – der Einsatz Erneuerbarer Energien hat in Deutschland Beschäftigung für 170.000 Menschen geschaffen und der Export boomt.

 

Hamburg muss ebenfalls am Ball bleiben und seinen Teil dazu beitragen, um den Einsatz Erneuerbarer Energien und Effizienztechnologien zum ökologischen Nutzen der Menschen zu forcieren. Die Stadt ist aufgefordert, einen „New Deal“, d.h. einen Gesellschaftsvertrag für Umwelt, Klima, Wirtschaft und Beschäftigung zu schließen.

 

Ökologische Potenziale für Handwerk und mittelständische Wirtschaft nutzen

 

Der größte Hebel für Klimaschutz und Effizienztechnologie ist die Gebäudetechnik und -sanierung. Durch Wärmedämmung sowie moderne Heiz- und Klimatechnik werden CO2-Emissionen ebenso wie Heizkosten gesenkt, Kaufkraft an die Mieterinnen und Mieter, Verbraucherinnen und Verbraucher zurückgegeben sowie im Bau- und Installationshandwerk Arbeitsplätze gesichert oder neu geschaffen. Die energetische Sanierung von Altbauten im privaten und öffentlichen Bereich birgt ungeheure ökologische und ökonomische Potenziale für mehr Beschäftigung, Klimaschutz und Innovation. Diese Potenziale können durch eine konzentrierte Förderpolitik ausgeschöpft werden.

 

Der Staat als Vorbild

 

Die Stadt setzt nicht nur Ziele und schafft Rahmenbedingungen für den „New Deal“, sondern ist auch Vorbild und Unterstützer. Als Eigentümerin muss die Stadt ihre Gebäude energietechnisch nach und nach auf den neuesten Stand bringen und als Mieterin die energetische Sanierung von den neuen Eigentümern der ehemals städtischen und jetzt angemieteten Immobilien einfordern. Dass Klimaschutzmaßnahmen im öffentlichen Bereich effizient sind, zeigt das Programm „Fifty-fifty“ an Hamburger Schulen. Es hat bereits Nachahmer gefunden und sogar im Ausland Interesse geweckt. Jetzt muss es auf die Hamburger Verwaltung übertragen werden.

 

Nicht nur Unternehmen, sondern auch Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen Informationen und Beratung über Einsatzmöglichkeiten Erneuerbarer Energien und effizienter Technik. Gut informierte Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen energiesparende Geräte und Technik und können durch ihre Konsumentscheidungen nicht nur Märkte beleben, sondern Klima schützen.

 

Um den Klimaschutz in Hamburg systematisch voranzubringen, möge die Bürgerschaft beschließen:

 

Der Senat wird aufgefordert:

 

- Für Hamburg ein Klimaschutzkonzept (einschließlich der erforderlichen Maßnahmen, Partner, Zeit- und Kostenplanung) vorzulegen, um die Erfüllung der auf Bundesebene gesetzten Klimaschutzziele zu ermöglichen.

 

3. Gesunde Staatsfinanzen – Nachhaltige Politik für Generationen

 

„Starkes Hamburg“ bedeutet nicht nur eine starke Hamburger Wirtschaft mit einer wettbewerbsfähigen Infrastruktur, sondern bedeutet auch einen starken Stadtstaat Hamburg. Dabei sind gesunde Staatsfinanzen entscheidend. Seit 1994 spart Hamburg – mit einer Unterbrechung im Jahr 2002. Wir hatten in den Jahren 1999 und 2000 einen ausgeglichenen Betriebshaushalt. 2005 haben wir dies aufgrund steigender Steuereinnahmen wieder. [Damit steht der Stadtstaat Hamburg besser da, als die meisten Flächenländer und auch als Schleswig-Holstein. Das zeigt auch, wie wenig fiskalisch sinnvoll für Hamburg eine Länderfusion mit Schleswig-Holstein ist – auch wenn die negative Sanktionierung einer Länderfusion durch die Regelung des Finanzausgleiches entfiele.]

 

Der derzeit ausgeglichene Hamburger Betriebshaushalt bedeutet in Wirklichkeit: Die Investitionsausgaben von rund einer Milliarde sind nicht durch laufende Einnahmen finanziert, sondern müssen durch Kredite und Vermögens-, insbesondere Immobilienverkäufe oder Verkäufe städtischer Unternehmen an städtische Unternehmen - wie bei SAGA und GWG - finanziert werden. Deshalb muss die Vorgabe gelten, dass weiterhin eine strikte Politik der Ausgabenbegrenzung eingehalten wird.

 

Obwohl das Haushaltsdefizit in den Jahren 2007 bis 2009 trotz erheblicher Steuerzuwächse kaum sinkt, hat der Senat sich entschlossen dennoch die Kreditaufnahme zu senken. Die verbleibende Finanzierungslücke soll durch weitere Vermögensverkäufe geschlossen werden. Vermögensverkäufe sind jedoch ebenso wenig generationengerecht wie Schulden. Deshalb muss der weitere Ausverkauf des städtischen Vermögens gestoppt werden. Denn nachhaltige Finanzpolitik bedeutet, künftigen Generationen keine Schulden zu überlassen. Ebenso bedeutet nachhaltige Politik, künftigen Generationen Vermögen an entscheidender Infrastruktur zu überlassen, um sie gegen Risiken, die heute noch gar nicht absehbar sind, zu schützen. Die Privatisierung ist vor diesem Hintergrund zu begrenzen. Energieversorgung, Infrastruktur, Wohnungen und Nahverkehr müssen im öffentlichen Eigentum oder Einfluss erhalten werden.

 

Die in der November-Steuerschätzung zusätzlich prognostizierten Steuereinnahmen von rund 500 Mio. Euro im Jahr 2006 und von knapp 300 Mio. Euro im Jahr 2007 sind erfreulich. Derzeit kann jedoch noch nicht davon ausgegangen werden, dass sich die Einnahmesituation Hamburgs strukturell und dauerhaft verbessert hat. Deshalb dürfen die zusätzlichen Einnahmen nicht für dauerhafte zusätzliche Ausgaben verplant werden. Finanzierungsspielräume für notwendige Weichenstellungen zugunsten früher Bildung, sozialer Stadtteilentwicklung und wirkungsvoller Arbeitsförderung bestehen im Haushalt.

 

So sind beispielsweise im Haushalt die Aufwendungen für Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II überschätzt und zu hoch veranschlagt. Hier sind ohne das Gebot der Vorsicht zu verletzten 10 Mio. Euro von den veranschlagten 497 Mio. Euro abzusetzen. Hinzu kommt, dass Hamburg auf Grund der im Bund beschlossenen Änderung der Erstattungen des Bundes für Kosten der Unterkunft von 29,1 auf 31,2 Prozent Hamburg mit einer zusätzlichen Haushaltsentlastung rechnen. Bei Berücksichtigung beider Effekte kann eine Haushaltsverbesserung von 17,3 Mio. Euro veranschlagt werden.

 

Daneben sind weitere Haushaltsverbesserungen möglich. Seit 2001 wurden die Stellen für Spitzenbeamte (Besoldungsgruppen A14 bis A16 und B2 bis B11) um 136 Stellen bzw. einen Budgetwert von 10,1 Mio. Euro ausgeweitet. Der Stellenbestand im Amt für Verwaltung der für Schule jeweils zuständigen Behörde stieg von 191,00 Stellen im Jahr 2001 auf 247,21 Stellen im Stellenplan 2007/2008. Darüber hinaus hat der Senat die Risikovorsorge für unvorhersehbare Mehrausgaben gegenüber den Vorjahren knapp verdoppelt, obwohl das Schätzrisiko bei der Umsetzung des SGB II abgenommen hat und Reste in zweistelliger Millionenhöhe zur Verfügung stehen.

 

Daher kann die Veranschlagung der "Rückstellungen für Mehrausgaben" zurückgeführt werden. Das Abschmelzen des Stellenzuwachses im Bereich der hohen Beamtenstellen, des Amts für Verwaltung der Behörde für Bildung und Sport und den Präsidialabteilungen der Behörden sowie die Beschleunigung des Vollzugs von künftig wegfallenden Stellen in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt kann durch das Ausbringen entsprechender globaler Minderausgaben durch die Bürgerschaft veranlasst werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Es wird der Titel 9700.462.01 „Globale Minderausgabe - Rückführung von Spitzen-Beamtenstellen“ eingerichtet mit einem Ansatz von 5 Mio. Euro (2007) bzw. 10 Mio. Euro (2008).

 

Die Auflösung der Globalen Minderausgabe erfolgt durch Senatsvorlage im März 2007.

 

Der Kontenrahmen Dienstbezüge im Kapitel 3000 „Verwaltung“ des Einzelplans 3.1 „Behörde für Bildung und Sport“ wird für das Jahr 2007 von 21.509.000 Euro um 2.000.000 Euro auf 19.509.000 Euro und für das Jahr 2008 von 21.572.000 Euro um 4.170.000 Euro auf 17.402.00 Euro abgesenkt.

 

Im Stellenplan des Einzelplans 3.1 Kapitel 3000 „Amt für Verwaltung“ wird die Zahl der Stellen von 247,22 auf 200 zurückgeführt. Der Senat berichtet der Bürgerschaft im September 2007 über Stellenstreichungen.

 

Im Einzelplan 6 „Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt“ wird im Kapitel 6000 „Zentrale Aufgaben und Recht“ der Titel 6000.462.01 „Globale Minderausgabe – Umsetzung von kw-Vermerken im Bereich der BSU“ eingerichtet mit einem Ansatz von 2.000.000 Euro (2007) bzw. 4.000.000 Euro (2008).

 

Der Senat berichtet der Bürgerschaft im September 2007 über Stellenstreichungen durch einen beschleunigten Vollzug von kw-Vermerken im Einzelplan 6.

 

Der Titel 4610.681.07 „Hilfen zum Lebensunterhalt, Kosten der Unterkunft und Heizung für Leistungsberechtigte nach dem SGB II“ wird in Jahren 2007 und 2008 gegenüber dem Planentwurf des Senats jeweils von 497.530.000 Euro um 10.000.000 Euro auf 487.530.000 Euro abgesenkt.

 

Der Senat unterrichtet die Bürgerschaft jeweils nach Ablauf eines Quartals über die Entwicklung der Ausgaben.

 

Der Titel 4610.231.05 „Erstattungen für Kosten der Unterkunft durch den Bund “ wird aufgrund der veränderten Gesetzeslage in Jahren 2007 und 2008 gegenüber dem Planentwurf des Senats jeweils von 144.781.000 Euro um 7.328.000 Euro auf 152.109.000. Euro erhöht.

 

Der Titel 9700.461.01 „Zentral veranschlagte Personalausgaben (soweit nicht anderweitig veranschlagt)“ wird von 82.050.000 Euro um 13.000.000 Euro auf 69.050.000 Euro (2007) bzw. von 115.650.000 Euro um 25.000.000 Euro auf 90.650.000 Euro (2008) abgesenkt.

 

Der Titel 9890.971.03„Rückstellungen für Mehraufwendungen“ wird von 54.454.000 Euro um 8.631.000 Euro auf 45.823.000 Euro (2007) bzw. von 57.662.000 Euro um 13.496.000 Euro auf 44.166.000 Euro (2008) abgesenkt.