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Menschliche Metropole – Gerechtes Hamburg: Schutz und Hilfe für Opfer von Straftaten

Montag, 11.12.2006

Haushaltsplan-Entwurf 2007/2008 - Einzelplan 2 – Justizbehörde

 

Der Schutz und die Hilfe für Opfer von Straftaten haben in den vergangenen zehn Jahren in Politik und Gesellschaft zu recht an Bedeutung gewonnen.

 

Trotz anders lautender öffentlicher Beteuerungen setzt der Senat nötige Verbesserungen der Opferhilfe aber immer noch viel zu zögerlich um. Auch zu dem Ersuchen der Bürgerschaft zur Opferschutzpolitik hat der Senat noch nicht Stellung genommen, auf das sich der Sozialausschuss nach Beratungen von mehr als einem halben Jahr weitgehend geeinigt hatte (Drs. 18/3070 über die Anträge von SPD- bzw. GAL-Fraktion Drs. 18/ 2096 sowie 18/2149). Darin war der Senat unter anderem aufgefordert worden, die Einrichtung einer Stiftung zu prüfen.

 

Die Gründung einer solchen Opferstiftung, wie sie die SPD-Fraktion wiederholt beantragt hat (Drs. 17/474 und 17/3879), könnte der Opferhilfe in Hamburg neue Impulse verleihen und bestehende Organisationen und Projekte nachhaltig stützen. Dafür sollte über einen Zeitraum von drei Jahren jeweils ein Betrag von einer Million Euro aus abgeschöpften Verbrechensgewinnen dazu verwandt werden, ein Stiftungsvermögen aufzubauen. In den vergangenen fünf Jahren sind der Staatskasse mehr als zehn Millionen Euro aus abgeschöpften Verbrechensgewinnen zugeflossen (Drs. 18/4386).

 

Die Bürgerschaft möge deshalb beschließen:

 

„Der Senat wird aufgefordert, der Bürgerschaft bis zu ihrer Plenarsitzung am 28. Februar / 1. März 2007

 

a) den bereits in Drs. 18/3070 erbetenen Bericht zu erstatten und

 

b) dabei auch darzustellen, welche Möglichkeiten und Wege der Finanzierung der Bedarfe im Bereich Opferschutz im Einzelnen geprüft wurden,

 

c) und insbesondere zu erläutern, wie die Möglichkeit beurteilt wird, mit den Einnahmen aus der Abschöpfung von Verbrechensgewinnen eine Opferschutzstiftung zu errichten, welche die Aufgabe hat, die vorhandene Infrastruktur der Opferhilfe in Hamburg zu stärken und fortzuentwickeln, indem Instrumente des Schutzes, der Hilfe und der Betreuung gezielt gefördert werden,

 

d) sowie darzulegen, welche Maßnahmen im Rahmen des von der Bürgerschaft geforderten Landesaktionsplans Opferschutz ergriffen wurden, wie deren Erfolg beurteilt wird und welche weiteren Planungen in diesem Zusammenhang bestehen.“