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Menschliche Metropole: Kluges Hamburg – Dringend notwendigen Ausbau der Studienplatzkapazitäten vorantreiben

Montag, 11.12.2006

Haushaltsplanentwurf 2007/2008 - Einzelplan 3.2

Am 20. November 2006 haben sich Bund und Länder auf einen so genannten Hochschulpakt geeinigt. Dieser sieht vor, in den Jahren bis 2010 seitens des Bundes und der Länder jeweils 565 Mio. Euro bereitzustellen, um bundesweit 90.000 zusätzliche Studienplätze zu schaffen. Notwendig ist dieser Kraftakt wegen des zu erwartenden Ansturms von Studienanfängern (doppelter Abiturjahrgang), u.a. im Zusammenhang mit der Verkürzung des Abiturs an Gymnasien auf 12 Jahre.

 

Für Hamburg hat der Wissenschaftssenator offensichtlich ausgehandelt, dass es 11 bis 12 Mio. Euro vom Bund bereits für den Erhalt der bisherigen Studienplätze gibt. Weitere 11 Mio. Euro sind vorgesehen, wenn Hamburg sich am Aufbau der Studienkapazitäten entsprechend dem Vorhaben der westdeutschen Länder beteiligen und damit 685 neue Studienplätze einrichten würde. Hierfür müsste es eine 50prozentige Komplementärfinanzierung Hamburgs geben. Eine Entscheidung hierüber steht aber noch aus und es ist offen, ob sich der Wissenschaftssenator in dieser Frage gegen den Finanzsenator durchsetzen kann.

 

Wie es scheint, erkennt der Senat nicht die Chancen für die Wissensgesellschaft, die mit einer steigenden Anzahl an Studierenden einhergehen. Anders ist es nicht zu erklären, dass der Wissenschaftssenator offensichtlich nicht daran denkt, das vom Bund kommende zusätzliche Geld vollständig für den Ausbau der Studienplatzkapazitäten zu verwenden.

 

Statt dessen sollen die nach Hamburg fließenden Gelder des Bundes vom Senat zunächst dafür vorgesehen werden, mehr als 1.000 vorhandene Studienplätze nicht abzubauen, also allein den Status quo des Jahres 2005 zu erhalten. Die Argumentation, man habe längst beschlossen diese Studienplätze zu streichen und das damit frei werdende Geld zur Verbesserung der Studienbedingungen bei den verbleibenden Studierenden zu nutzen und mit den Bundesmitteln aus dem Hochschulpakt könne man diese Studienplätze nun erhalten, widerspricht dem eigentlichen Ziel des Hochschulpaktes. Das Geld des Bundes wird in Hamburg de facto für die bessere Ausstattung der bereits vorhandenen Studienplätze verwendet und in diesem Sinne zweckentfremdet, da nicht ein Studienplatz damit neu geschaffen wird!

 

Der Senat zieht sich damit aus der Verantwortung zurück, für die studierfähigen und –willigen Schulabgänger der kommenden Jahre und für Berufstätige ohne Abitur, die auf dem zweiten Bildungsweg an die Hochschulen kommen, ausreichende Studienplatzkapazitäten anzubieten. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu kritisieren, dass in Hamburg seit dem Jahr 2003 bereits 4.000 Studienplätze vernichtet wurden. Die Argumentation des Wissenschaftssenators, Hamburg sei nicht in der Verantwortung neue Studienplätze einzurichten, weil es bereits jetzt mehr Studienplätze anböte, als „Landeskinder“ ihre Hochschulreife erwerben, berücksichtigt nicht die Bedeutung Hamburgs als Metropolregion und die Chancen, die in einer guten (Hochschul-)Ausbildung auch für die Stadt und die Region liegen. Sie leben in der Metropolregion Hamburg 4 Millionen Einwohner und es werden 60.000 Studienplätze bereitgestellt. In der Metropolregion Öresund leben ebenso viele Menschen; dort gibt es allerdings 120.000 Studienplätze.

 

Zudem verkennt der Senat bei seiner Argumentation offensichtlich, dass Hamburgs Metropolenfunktion letztendlich auch in der Einwohnerwertung des Länderfinanzausgleichs eine Rolle spielt.

 

Die Bürgerschaft möge vor diesem Hintergrund beschließen:

 

1. Der Senat wird aufgefordert, die vom Bund bereits zugesagten Mittel aus dem Hochschulpakt (ca. 11 Mio. Euro bis zum Jahr 2010) für den Ausbau der Studienkapazitäten an den Hamburger Hochschulen zu verwenden.

 

2. Ebenso sollen die weiteren für die Lehre vorgesehenen Bundesmittel aus dem Hochschulpakt (weitere 11 Mio. Euro bis 2010) von der Freien und Hansestadt Hamburg komplementär finanziert und ebenso für den Ausbau der Kapazitäten an den Hochschulen verwendet werden.

 

3. Hierfür wird im Einzelplan 3.2 des Haushaltsplans 2007/2008 ein Einnahmetitel „Zuschüsse des Bundes im Rahmen des Hochschulpaktes“ und ein korrespondierender Ausgabetitel eingerichtet sowie die über 2008 hinausgehende Finanzierung im Finanzplan eingestellt.