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Menschliche Metropole: Konsequenzen ziehen - Studiengebühren abschaffen

Dienstag, 24.02.2009

In Deutschland beeinflusst die Qualifikation die Beschäftigungsquote noch stärker als in den meisten anderen Staaten. Mit seiner wissensbasierten Wirtschaft ist Deutschland auf eine hohe Anzahl von bestqualifizierten Menschen angewiesen. Es ist deshalb dringend anzustreben, die Quote von Hochschulabsolventen mindestens auf OECD-Schnitt, wenn nicht gar darüber zu steigern. Von diesem Ziel ist Deutschland jedoch noch weit entfernt. Entsprechend muss die Studierendenquote deutlich erhöht werden, was auch der Wissenschaftsrat im vergangenen Jahr ausdrücklich angemahnt hat. Die Bundesregierung verfolgt ebenfalls das Ziel die Studierendenquote in Deutschland auf 40 Prozent zu steigern – ein Wert, der in den vergangenen Jahren allerdings verfehlt wurde.

Demgegenüber führen allgemeine Studiengebühren zu einer geringeren Bereitschaft junger Menschen ein Studium aufzunehmen und zu einer weiteren Verschlechterung der Bildungschancen junger Menschen aus einkommensschwachen Familien. Die sozialen Ungerechtigkeiten in der Gesellschaft verstärken sich und die volkswirtschaftliche Entwicklung wird negativ beeinflusst. Zudem stellen Studiengebühren für alle jungen Menschen eine finanzielle Belastung dar, die nicht zum Studium motiviert und die die Ausbildungszeiten verlängert.

Trotzdem wurden in Hamburg im Jahre 2007 allgemeine Studiengebühren eingeführt, mit zunächst 500 Euro pro Semester. Diese Regelung enthielt zahlreiche Befreiungstatbestände, wie z.B. für Studierende mit Kindern bis 14 Jahre sowie für Menschen mit Behinderungen, deren Studium durch ihre Behinderung erheblich erschwert ist und chronisch Kranke. Des Weiteren konnten die Hochschulen durch Satzungen weitere Ausnahmen regeln, z.B. allgemeine Härtefälle und Befreiungen aufgrund von herausragenden Leistungen. Unter dem Strich zahlten ca. 38.000 Studierende Studiengebühren. Die jährlichen Einnahmen betrugen auf Grundlage dieser gesetzlichen Regelung zuletzt knapp 38 Mio. Euro im Jahr.

Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes wurde die Zahlungspflicht für Studiengebühren neu gestaltet. Als Ergebnis eines koalitionsinternen Kompromisses zwischen CDU und GAL wurde auf eine so genannte „nachgelagerte“ Zahlungsweise umgestellt. Die Studierenden haben nun einen Anspruch auf Stundung der Gebühren bis nach Beendigung ihres Studiums. Allerdings gilt diese Regelung nur für einen Teil der Studierenden, denn Studierende in höheren Semestern sind von diesem Stundungsanspruch z.B. ebenso ausgenommen wie Studierende über 45 Jahre und viele ausländische Studierende. Aus der Senatsantwort zur Drs. 19/1927 ergibt sich, dass insgesamt mehr als 12.0000 Studierende an den staatlichen Hamburger Hochschulen nicht berechtigt sind, sich die Studiengebühren stunden zu lassen.

Die Änderung der gesetzlichen Regelungen zur Erhebung von Studiengebühren im Jahre 2008 wurde vom Senat und den ihn tragenden Parteien als deutliche Erleichterung für die Studierenden gegenüber der vorherigen Regelung verkauft. Dies wurde, neben der Umstellung auf die „nachgelagerte“ Erhebung, vor allem mit der Absenkung der Gebührenpflicht von 500 Euro pro Semester auf 375 Euro im Semester begründet. Mithin gebe es nun keinen Grund mehr aufgrund von Studiengebühren auf die Aufnahme eines Studiums zu verzichten. Durch die „Erhöhung der Bemessungsgrundlage“, also der Zahlungspflicht von ca. 10.000 bisher von Studiengebühren befreiter Studierender, soll die Senkung der Studiengebühren auf 375 Euro / Semester kompensiert werden. Mithin finanzieren so Studierende mit Kindern und Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten die Gebührenentlastung ihrer gesunden und kinderlosen Kommilitonen.

Verschiedene weitere Fakten sprechen eine gänzlich andere Sprache, als sie der Argumentation für das aktuelle System von Studiengebühren zugrunde lag. So ergab eine Studie des Hochschul-Informations-Systems (HIS), die zunächst wochenlang vom Bundesbildungsministerium unter Verschluss gehalten wurde, im vergangenen Herbst, dass bundesweit bis zu 18.000 Studierwillige des Abiturjahrgangs 2006 wegen der erfolgten oder geplanten Erhebung von Studiengebühren auf die Aufnahme eines Studiums verzichtet haben. Besonders Frauen und junge Menschen aus bildungsfernen Elternhäusern lassen sich demzufolge durch Studiengebühren vom Studieren abhalten.

Die Behauptung, Studiengebühren schrecken junge Menschen nicht von einem Studium ab, ist damit eindeutig widerlegt. Allgemeine Studiengebühren sind deshalb grundsätzlich abzulehnen. Auch eine „nachgelagerte“ Erhebung ändert an dieser Einschätzung nichts, denn offensichtlich wird die Stundungsmöglichkeit weitaus weniger angenommen, als vom Senat erwartet. Wie die Senatsantwort in Drs. 19/1927 ergab, zahlten im Wintersemester 2008/2009 12.440 Studierende freiwillig ihre Studiengebühren sofort, verzichteten also auf die Stundungsmöglichkeit. Offensichtlich schrecken viele Studierende vor der Aufnahme von Schulden während ihres Studiums zurück.

Unser Ziel muss es aber vielmehr sein, einen offenen Zugang zum Studium ohne künstliche finanzielle Barrieren zu ermöglichen. Vor allem die Zahl der Studierenden aus so genannten bildungsfernen Schichten muss deutlich erhöht werden. Dafür ist seitens des Staates ein gebührenfreies Erststudium einschließlich des Masterstudiums an gut ausgestatteten Hochschulen zu ermöglichen. Die Studiengebühren für das Erststudium sind folglich zum Sommersemester 2009 wieder abzuschaffen.

Die Bürgerschaft möge deshalb beschließen:

1. Die allgemeinen Studiengebühren an den staatlichen Hamburger Hochschulen werden zum Sommersemester 2009 wieder abgeschafft. Hierzu ist das Hamburgische Hochschulgesetz entsprechend zu ändern.

2. Als Ausgleich für die wegfallenden Studiengebühren werden den Hamburger Hochschulen zur Verbesserung der Lehre zusätzliche Haushaltsmittel von 38 Mio. Euro jährlich zur Verfügung gestellt.

 

3. Durch Abschaffung der Studiengebühren ab dem Sommersemester 2009 sind für das Jahr 2009 28.575.000 Euro und für das Jahr 2010 38.100.000 Euro an Einnahmen der Hochschulen zu kompensieren:

a. Der Abschaffung der Studiengebühren ist zunächst der Wegfall von Verwaltungsaufwand an den Hochschulen (1.567.000 Euro jährlich), Stundungskosten (2.811.000 Euro im Jahr 2009 und 5.060.000 Euro im Jahr 2010) und staatlicher Kompensation (2.521.000 Euro jährlich) gegen zurechnen. Im Jahr 2009 entspricht dies 5.174.000 Euro und im Jahr 2010 9.148.000 Euro.

b. Zudem wird zur Deckung auf die Einrichtung des Titels 3660.685.08 „Zuschuss an die Wissenschaftsstiftung -Stiftung des öffentlichen Rechts“ mit einem Ansatz von 2.050.000 Euro für 2009 und 10.000.000 Euro für 2010 verzichtet.

c. Die verbleibende Deckungslücke wird durch Absenkung des Titels 9890.971.03 „Rückstellungen für Mehraufwendungen“ geschlossen. Der Ansatz des Titels wird für 2009 um 21.351.000 und für das Jahr 2010 um 18.952.000 abgesenkt.