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Menschliche Metropole: Musik in Hamburg: Für die Gründung einer „Hamburger Clubstiftung“

Dienstag, 24.02.2009

Einzelplan 3.3

 

Die traditionell vitale Hamburger Clubszene mit ihrer bundesweiten und internationalen Ausstrahlung stellt eine zentrale kreative Basis für den Musikstandort Hamburg dar. Viele Künstlerkarrieren haben in den Clubs auf St. Pauli und anderswo ihren Anfang genommen und tun dies bis heute. Eine lebendige Clubkultur ist zudem ein zentraler Indikator für Urbanität, kulturelle Vielfalt und großstädtisches Lebensgefühl. Sie zeigt das Kreativpotential einer Metropole und trägt maßgeblich zur Anziehungskraft Hamburgs für junge kreative Menschen bei. Der Erfolg des Reeperbahnfestivals zeigt, dass das Potential der Hamburger Clubszene bei einer konzentrierten Darstellung nach außen in der Lage ist, fast aus dem Stand eine international durchschlagkräftige Marke zu etablieren.

Die Hamburger Clubszene ist allerdings aufgrund sich stetig verschlechternder Rahmenbedingungen erheblichen Schwierigkeiten ausgesetzt. Steigende Abgaben und Steuern, höhere bauliche/technische Auflagen, steigende Gewerbemieten an den szenenahen Standorten, eingeschränkte Werbemöglichkeiten etc. haben die finanziellen Belastungen stark erhöht. Immer wieder sind auch renommierte Clubs von Schließung bedroht oder müssen schließen.

Der Betrieb eines Live-Musikclubs mit kulturellem Anspruch ist gegenüber rein kommerziellen Mainstream-Diskotheken, Bars und anderen Gastronomien mit Musikbespielung mit deutlich höheren Kosten und vielfach geringeren Einnahmen verbunden. Die Kapitaldecke vieler Clubs ist daher so dünn, dass Investitionen in Technik, Ausstattung und baulichen Zustand – häufig behördlich gefordert – schnell zur Existenzfrage werden. Hinzu kommt, dass Musikclubs nur sehr eingeschränkt Zugang zu den üblichen Finanzierungsformen über Bankdarlehen haben. Andererseits sind Live-Musikclubs, obwohl sie als private Musikbühnen in der Struktur Privattheatern gleichen, nicht als Kulturbetriebe anerkannt und erhalten bisher keine nennenswerte öffentliche Förderung.

Hamburg muss ein vitales Interesse daran haben, die gefährdeten Live-Musikclubs zu unterstützen und durch gezielte Förderung ihre Vielfalt und Lebendigkeit zu erhalten. Als Förderinstrument hat eine Hamburger Clubstiftung gegenüber den bisherigen Modellen zur Förderung der Live-Musikclubs entscheidende Vorteile: Die Clubszene erhält dadurch einen eigenen Ansprechpartner, bei dem Club-Sachverstand konzentriert wäre, und eine gemeinsame Plattform für den Außenauftritt und Lobbyarbeit. Für die Gründung und Unterstützung einer gemeinnützigen Stiftung kann privates Kapital u.a. aus der Musikwirtschaft mobilisiert werden, das in den üblichen Förderstrukturen nicht zur Verfügung steht. Konzertveranstalter, Musikverlage, Plattenfirmen/Labels etc. profitieren von der Clubkultur und könnten so zu ihrem Fortbestehen beitragen. Das Stiftungsvermögen könnte durch Spenden, Benefizveranstaltungen etc. stetig weiter aufgestockt werden. Die Clubförderung erhält so eine finanzielle Basis, die sie langfristig von öffentlicher Förderung unabhängiger macht.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

1. Es wird ein neuer Titel 3920.891.05 „Kapitalausstattung Hamburger Clubstiftung“ mit einem Ansatz für das Jahr 2010 in Höhe von 1.000.000 Euro eingerichtet. Im Gegenzug wird für das Jahr 2010 der Titel 1100.683.01 „Förderung des Standortmarketings“ um 1.000.000 Euro abgesenkt.

Die Bürgerschaft ersucht den Senat,

2. eine „Hamburger Clubstiftung“ einzurichten und mit einem anfänglichen Stiftungsvermögen von mindestens 1 Mio. Euro auszustatten.

3. um Zustiftungen, z.B. aus der Musik- und Tourismuswirtschaft, zu werben.

4. als Stiftungszweck die Förderung der Hamburger Live-Musikclubs zu bestimmen, und zwar insbesondere durch:

a. Die Gewährung von Zuschüssen zu Investitionen (etwa in Schallschutzmaßnahmen, Licht- und Tonanlage, Erfüllung von technischen und baulichen Auflagen, Umbaumaßnahmen etc.) sowie von kleineren Produktionskostenzuschüssen für Sonderprojekte außerhalb des regulären Programms.

b. Die Gewährung von rückzahlbaren Krediten oder Bürgschaften zur Verbesserung der Liquidität bei ungedeckten Finanzierungsbedarfen oder während der Sommermonate.

c. Die Bereitstellung von Know-how für Beratung und Schulung, etwa zu Existenzgründung/Betriebswirtschaft, Buchführung, Marketing, Sponsoring- und Lieferantenverträge, Steuerrecht etc.

d. Die Entwicklung und Förderung von innovativen Konzepten der Livemusik- und Clubkultur

e. Das Einwerben von Spenden und Zustiftungen zur weiteren Vergrößerung der Handlungsmöglichkeiten der Stiftung.