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Menschliche Metropole: Sicher im Rechtsstaat

Dienstag, 24.02.2009

Mit dem Beschluss über den Haushalt muss die Bürgerschaft Verwaltung und Gerichte in die Lage versetzen, ihre Aufgaben möglichst gut zu erfüllen. Wer von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes bürgerfreundliche, kompetente und effiziente Arbeit erwartet, muss ihnen auch die nötigen Mittel zur Verfügung stellen.

Nur mit einer ausreichenden Ausstattung an Personal, Technik und anderer Infrastruktur können die Bediensteten Bürgerrechte wie den Datenschutz tatsächlich durchsetzen und Gesetze so rücksichtsvoll und zugleich so konsequent umsetzen, wie es – nicht zuletzt im Ausländerrecht – nötig ist. Nur gut ausgestattet kann Hamburgs Polizei Gefahren ausreichend nachhaltig abwehren und Straftaten entschlossen verhüten und verfolgen, kann die Justiz Streitigkeiten zügig, sorgfältig und gerecht klären, können Gerichte und Staatsanwaltschaft Gesetzesverletzungen schnell und angemessen ahnden und kann die Wiedereingliederung von Straftätern durch Strafvollzug und Bewährungshilfe gelingen, kann das Landesamt für Verfassungsschutz die Gefahren rechtzeitig erkennen, die unserer Gesellschaft von extremistischer Seite drohen, und die Feuerwehr in Notlagen schnell und effizient Hilfe leisten.

Nur mit einer guten personellen und technischen Ausstattung können Verwaltung, Polizei und Justiz ihren Aufgaben schnell, effizient und kooperativ nachkommen und dabei Synergien nutzen und Verzögerungen durch Zuständigkeitsgrenzen vermeiden.

Mit dem Beschluss über den Haushalt trägt das Parlament maßgeblich Verantwortung dafür, dass die Hamburgerinnen und Hamburger sicher im Rechtsstaat leben können.

 

I. Einzelplan 8.1 – Behörde für Inneres

Die Innere Sicherheit ist kein Schwerpunkt mehr des CDU-geführten Senats. Während andere Behörden in den Haushaltsberatungen deutliche Nachschläge bekommen haben, ist die Innenbehörde hieraus geschwächt hervorgegangen. Waren vor den Senats-Haushaltsberatungen noch 959,1 Millionen Euro (2009) bzw. 955,8 Millionen Euro (2010) im Innenhaushalt fest eingeplant, wurden nunmehr 950,7 Millionen Euro (2009) bzw. 947 Millionen Euro (2010) als Ausgabeansätze vom Senat beschlossen – ein deutliches Minus von je 8,4 Millionen Euro zwischen den Ansätzen, das sich aus der veranschlagten Globalen Minderausgabe herleiten lässt. Vor diesem Hintergrund ist kaum nachvollziehbar, wenn der Innensenator noch von einer besonderen Schwerpunktsetzung auf die Innenpolitik spricht. Zieht man im Innenhaushalt Steigerungen bei Energie- und Mietkosten und andere unabweisbare Fortschreibungen ab, stellt sich die Frage, was eigentlich real als messbares Plus bei Polizei und Feuerwehr ankommt: dringend notwendige Entlastungen bei der immer enger werdenden Personalsituation jedenfalls nicht.

 

 

1. Kein weiteres Schrumpfen unserer Hamburger Polizei

Bei unserer Hamburger Polizei setzt der CDU/GAL-Senat die schon von der CDU-Alleinregierung begonnene Kürzungspolitik der vergangenen vier Jahre ungerührt fort: Der Senat schließt vier von 28 Polizeikommissariaten und hat die Zahl der Nachwuchskräfte in den letzten Jahren gegenüber eigenen Planungen um fast 400 Polizeischüler gesenkt. Und – so das Ergebnis von SPD-Senatsanfragen – die CDU will die Zahl der Stellen für ausgebildete Polizistinnen und Polizisten bis 2010 um insgesamt rund 300 reduzieren – von den angeblich „nur“ 151 zu streichenden Stellen ist de facto keine Rede mehr.

Dennoch wird der Innensenator nicht müde, den Eindruck zu erwecken, die Polizei sei so gut ausgestattet wie noch nie. Analysen der Senatsauskünfte auf SPD-Anfragen und jüngst der Jahresbericht 2009 des Rechnungshofes zeigen jedoch schonungslos auf, dass der personelle Zuwachs bei der Polizei an den örtlichen Dienststellen weitestgehend vorbei¬gegangen ist: Heute gibt es rund 120 besetzte Vollzugsstellen an Polizeikommissariaten – d.h. bei der sichtbaren Polizeiarbeit vor Ort – weniger als im Oktober 2005 und gerade noch etwa 80 mehr als im August 2002. Von den mittlerweile nur noch 25 Polizeikommissariaten verfügt mehr als die Hälfte heute über weniger Personal als 2002 (13 der 25 PKs haben weniger besetzte Vollzugsstellen), verglichen mit dem Jahr 2005 steht nur ein Polizeikommissariat heute besser da. Das ist die Realität. Auch Bereitschaftspolizei und Wasserschutzpolizei sind beim Stellenzuwachs der Vergangenheit leer ausgegangen, das Landeskriminalamt hat in nur geringem Maße von der personellen Stärkung profitieren können. Aus dem Vollen geschöpft wurde dagegen in der Landespolizeiverwaltung und im Büro des Polizeipräsidenten, wo die Zahlen der Stellen für Vollzugspolizisten seit dem Jahr 2002 verdoppelt bzw. verdreifacht wurden. Das alte Motto für unsere Polizei „Weg vom Schreibtisch, raus auf die Straße“ wurde schlicht und ergreifend umgedreht.

Tatsächlich hat der Senat einräumen müssen, dass im vergangenen Jahr wiederholt Polizeiposten nicht besetzt werden konnten, weil die zuständigen Polizeibeamten an anderer Stelle gebraucht wurden. Zudem werden täglich viele Vollzugsbeamte von den Polizeikommissariaten an den Objektschutz ausgeliehen, weil es für die Bewachung gefährdeter Einrichtungen an Angestellten fehlt.

Hieraus müssen endlich die richtigen Konsequenzen gezogen werden: Der Personalabbau gehört unverzüglich gestoppt, die prekäre Situation im Objektschutz nachhaltig behoben - und es bedarf einer verlässlichen und langfristigen Einstellungsplanung. Den Anforderungen der modernen Experten-Kriminalpolizei wird der Haushaltsplan-Entwurf des Senats in vielen Punkten nicht gerecht: Unabdingbar erscheinen eine Stärkung im Bereich der DNA-Analyse, um die inakzeptabel langwierigen Verfahren zu beschleunigen, und im Bereich der Telekommunikationsüberwachung, bei der im Rahmen der Handyortung schon viele Leben gerettet werden konnten.

Dazu kommt: Um die von der Polizeiführung vorgelebte Führungskultur unserer Hamburger Polizei ist es nicht gut bestellt. Das häufig genug autoritäre und beratungsresistente Auftreten der Polizeiführung um den Polizeipräsidenten und den Leiter der Zentraldirektion – die sich jüngst wieder bei der absurden Posse um die Wintermützen zeigte – hat mit moderner Führungskultur, kollegialer Zusammenarbeit und echter Mitarbeiterbeteiligung nichts zu tun. Diese Haltung prägt die Führungsebene der Hamburger Polizei, seit Ronald Schill das Amt des Innensenators übertragen wurde – und die schwarz-grüne Koalition hat es bisher nicht in Ansätzen vermocht, hier Veränderungen herbeizuführen. Auswirkungen dieses Führungsverständnisses sind der Abbau von Mitbestimmungs- und Budgetrechten der Kolleginnen und Kollegen vor Ort, ein sich zunehmend schneller drehendes Personalkarussell in den Leitungspositionen, die mehr parteipolitisch als fachlich motivierte Einrichtung einer Miniatur - Hochschule der Polizei, fragwürdige Vorgaben im beamtenrechtlichen Beurteilungswesen und nicht zuletzt das Streichen von Stellen des mittleren Dienstes bei gleichzeitiger Beförderung ranghoher Beamter.

 

 

Eine moderne Polizei in einer liberalen Großstadt benötigt nicht nur Personal und Technik; sie muss auch intern demokratische Prinzipien und echte Beteiligung leben – auch und gerade zwischen Führung und Basis.

 

1.1. Stopp des Personalabbaus

Der Senat wird aufgefordert, den weiteren Abbau von Stellen bei den Vollzugsbeamtinnen und -beamten der Hamburger Polizei zu beenden. Unter Berücksichtigung der bereits seit 2007 erfolgten Streichung von 121 Stellen hat die Stellenplanung mithin zu berücksichtigen, dass die Zahl der Vollzugsbeamtenstellen die aktuelle Zahl von 7.828 Stellen für ausgebildete Polizeivollzugsbeamte nicht unterschreitet.

Die Einsparverpflichtung der Innenbehörde in Höhe von 4,76 Mio. Euro (der Gegenwert der 151 Stellen, welche der Senat zum Haushaltsjahr 2010 zu streichen beabsichtigt), ist laut Senat im Haushaltsplan bereits durch die strukturelle Absenkung der Personalkosten in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 hinterlegt. Das Personalkostenbudget der Polizei ist folglich (ggf. unter Inanspruchnahme von Deckungsfähigkeiten) auch bei Erhalt der 151 Stellen auskömmlich – nicht zuletzt, da seit Herbst 2006 bereits 121 Stellen gestrichen worden sind.

 

1.2. Personalentwicklung

a. Der Senat wird aufgefordert, der Bürgerschaft bis zum 30. April 2009 eine Einstellungsplanung für die Hamburger Polizei bis mindestens Ende 2012 vorzulegen, die sicherstellt, dass für jeden ausscheidenden Vollzugsbeamten eine fertig ausgebildete Nachwuchskraft eingestellt werden kann, und für das Jahr 2010 eine höhere Einstellungszahl vorzusehen, um die wegen des sog. doppelten Abiturjahrgangs erhöhte Zahl von Abiturientinnen und Abiturienten in Hamburg zu berücksichtigen.

b. Um der besonderen Belastungssituation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vollzugsdienste Rechnung zu tragen, wird der Senat aufgefordert, der Bürgerschaft bis zum 30. April 2009 detailliert zu berichten, welche finanziellen Auswirkungen mit einem dauerhaften Erhalt der Ruhegehaltfähigkeit der Polizei- und der Feuerwehrzulage sowie der sog. Gitterzulage im Strafvollzug für die einzelnen Laufbahngruppen verbunden wären.

 

1.3. Angestellte im Polizeidienst

a. Der Senat wird aufgefordert, ergänzend zu der geplanten Nachbesetzung vorhandener, vakanter Stellen für Angestellte im Polizeidienst (AiP) weitere Lehrgänge durchzuführen sowie insgesamt 28 neue AiP-Stellen aufzulegen, um die problematische Personalsituation im AiP-Bereich dauerhaft zu entspannen. Für 28 Stellen der Wertigkeit E 5 ist ein Jahresbudgetwert von 1,039 Millionen Euro aufzubringen.

Der Haushaltstitel 8500.428.70 [Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer] wird daher im Jahr 2009 um 800 Tsd. Euro und im Jahr 2010 um 1.039 Tsd. Euro aufgestockt.

Die Finanzierung erfolgt maßgeblich aus dem Titel 8500.548.70 [Konzept Innere Sicherheit], der für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 Beträge von jeweils 670.000 Euro vorsieht, im Übrigen aus der Einsparung von Intendanzausgaben.

b. Durch ein konsequentes Nachbesetzungsmanagement, bei dem im Fluktuationsfall ausnahmslos auch sofort extern nachbesetzt werden kann, ist zukünftig regelhaft sicherzustellen, dass die ständigen Fremdnutzungen von Polizeivollzugsbeamten aus den Polizeikommissariaten z.B. für Objektschutzaufgaben aufhören.

c. Bis zum 30. April 2009 ist der Bürgerschaft hierzu Bericht zu erstatten.

 

 

 

1.4. Untersuchungen von DNA-Proben

Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. April 2009 zur angemessenen Ausstattung der Dienststelle und zur dauerhaften Reduzierung des dramatischen Bearbeitungsrückstandes bei weiter steigenden Fallzahlen im Bereich der DNA-Untersuchungen im Landeskriminalamt (LKA) drei weitere Angestelltenstellen mit der Wertigkeit E9 zu schaffen und zu besetzen. Zwei Stellen sind für wissenschaftlich-technische Angestellte vorzusehen, eine Stelle als Büroangestellte/r für Assistenz- und Bürotätigkeiten. Der Haushaltstitel 8500.428.70 [Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer] wird entsprechend um 141.300 Euro aufgestockt.

 

1.5. Rechenzentrum Telekommunikationsüberwachung

Um das TKÜ-Rechenzentrum beim LKA angesichts der immer rasanteren technischen Entwicklung angemessen auszustatten, wird der Senat aufgefordert, bis zum 30. April 2009 drei Stellen für Ingenieure der Fachrichtung Informatik, Nachrichten/-Kommunikationstechnik mit der Wertigkeit E12 zu schaffen und zu besetzen. Der Haushaltstitel 8500.428.70 [Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer] wird entsprechend um 193.500 Euro aufgestockt.

 

1.6. Innere Führung und Verwaltungsmodernisierung

a. Der Senat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die durchschnittliche Verweilzeit in Führungspositionen der Polizei erhöht wird; insbesondere in der Leitung von Polizeikommissariaten sollen personelle Wechsel vor einem Zeitraum von vier Jahren prinzipiell vermieden werden.

b. Der Senat wird ferner aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass der Anteil der Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten in eher verwaltenden Positionen – etwa in Landespolizeiverwaltung oder Zentraldirektion – reduziert wird, damit die örtlichen Polizeikommissariate personell gestärkt und Verwaltungsaufgaben von Verwaltungsprofis wahrgenommen werden.

c. Um einen Beitrag zur Stärkung der Beteiligung und der Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu leisten, wird der Senat außerdem aufgefordert, den einzelnen Polizeikommissariaten Verfügungsfonds in Höhe von etwa 10.000 bis 40.000 Euro jährlich einzuräumen, um die Bediensteten in die Lage zu versetzen, Bürobedarf, Mobiliar und vergleichbare Sachausstattung für ihre Dienststellen aus eigener Entscheidung und ohne vermeidbare bürokratische Umwege zu beschaffen.

Der Sachmittelfonds für Polizeikommissariate wird mit 580.000 Euro ausgestattet, damit steht für die derzeit 25 Polizeikommissariate und vier Wasserschutzpolizeikommissariate im Durchschnitt ein Betrag von 20.000 Euro zur Verfügung, der durch die Polizei differenziert an die Größe der 29 Dienststellen anzupassen ist. Die Finanzierung erfolgt aus dem Modernisierungsfonds, Titel 8000.461.20.

 

1.7. Hochschule der Polizei

a. Der Senat wird aufgefordert, die beamtenrechtliche Alimentierung der Nachwuchskräfte wieder vollständig herzustellen und den Studierenden an der Hochschule der Polizei auch in den ersten acht Monaten des Grundstudiums Anwärterbezüge zu zahlen.

In den Beratungen zum Senatsantrag Drs. 19/971 haben die Senatsvertreter erläutert, der Wegfall der Alimentierung bedeute pro Studiengruppe Minderausgaben in Höhe von 200.000 Euro. Die Aktivbezüge einer Nachwuchskraft im Gehobenen Dienst der Polizei für acht Monate belaufen sich auf etwa 8.470 Euro; angesichts der Senatsplanung von 56 Neueinstellungen im Laufbahnabschnitt II im Jahr 2009 (vgl. Drs. 19/1270) ist für eine Rückkehr zur Alimentierung von jährlichen Kosten in Höhe von rund 475.000 Euro auszugehen. Dabei sind im Haushaltsjahr 2009 zunächst nur knapp 180.000 Euro aufzubringen (Monate Oktober bis Dezember). Im Haushaltsjahr 2010 sind für die beiden Studiengruppen aus 2009 rund 295.000 (fünf Monate) sowie für zwei neue Studiengruppen ab Oktober 2010 weitere Mittel in Höhe von 180.000 (drei Monate) aufzubringen.

b. Der Senat wird aufgefordert, zu gewährleisten, dass die beabsichtige Evaluation der Hochschule der Polizei schon jetzt laufend vorbereitet wird, und sicherzustellen, dass sie auch die Möglichkeiten einer engeren länderübergreifenden Zusammenarbeit in der Polizeiausbildung prüft. Der Senat wird aufgefordert, der Bürgerschaft die Evaluation unverzüglich nach Abschluss des ersten Studiendurchgangs, d.h. noch während der Ausschussberatungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2011 im Herbst 2010 vorzulegen.

 

2. Es brennt weiter bei unserer Hamburger Feuerwehr

Parlamentarische Anfragen, Anhörungen und weitere Beratungen im Innenausschuss haben deutlich gemacht, dass die Situation unserer Hamburger Feuerwehr unverändert prekär ist. Das Fehlen zahlreicher Stellen, ein hoher Krankenstand, viele Fälle von Dienstunfähigkeit, der unendliche Streit um den Dienstplan, aus Personalmangel reduzierte Löschzüge und eine ausgedünnte Rettungswagenversorgung – diese Probleme sind nicht nur eine schwere Belastung für die Feuerwehrbeamten und ihre Familien, sie bergen auch zunehmend Gefahren für die Sicherheit unserer Stadt. So mussten allein im Zeitraum von August bis Mitte Oktober 2008 190 Mal Löschfahrzeuge unserer Hamburger Feuerwehr insbesondere wegen akuter Personalnot außer Dienst genommen werden. Dass sich die Fälle von Dienstunfähigkeiten bei Feuerwehrbeamten im Laufe der Jahre 2007 und 2008 praktisch verdreifacht haben, ist eine alarmierende Entwicklung, die nicht ohne Folgen bleiben darf.

Selbst wenn man unterstellt, dass die Veränderung des Dienstplans, die zum Jahresbeginn 2009 – auf Druck aus der Feuerwehr und auch der Opposition – in Kraft getreten ist, Linderung verschafft: Das Kardinalproblem ist die wachsende Überalterung des Personalkörpers bei steigender Belastung und damit einhergehend zunehmenden Fällen von Feuerwehrdienstuntauglichkeit. Die Analyse des Chefs der Feuerwehr trifft zu: Nur mit einer deutlichen personellen Verstärkung ist das Problem grundsätzlich in den Griff zu bekommen. Statt dieser Forderung nachzukommen und neue Stellen bei der Feuerwehr zu schaffen, setzt der Senat auf die Vermittlung diensteingeschränkter Feuerwehrbeamter in andere Behörden, um die vorhandenen Stellen wieder neu besetzen zu können. Das wird nicht ausreichen, um der Problematik Herr zu werden.

 

2.1 Abordnung diensteingeschränkter Feuerwehrbeamter

Der Senat wird aufgefordert, der Bürgerschaft bis zum 30. April 2009 konkret darzulegen, wie eine bis zum 30. April 2010 zu realisierende, verlässliche Weiterverwendungsperspektive für mindestens 100 vollzugsdiensteingeschränkte Feuerwehrbeamten in anderen Behörden im Einvernehmen mit allen Beteiligten sichergestellt werden kann (Konkretisierung von Artikel 11 Nr. 23 des Haushaltsbeschlusses, Drs. 19/1500), und danach halbjährlich der Bürgerschaft über den Fortgang und die Umsetzung dieser Maßnahmen zu berichten. Die Berichte haben auch die jeweils aktuelle Personalsituation der Feuerwehr Hamburg insgesamt und die zentralen Indikatoren über ihre Einsatzbereitschaft aufzuzeigen; dazu gehören etwa Angaben zur Entwicklung des Krankenstandes, der Löschzugstärken und der Einhaltung der Hilfsfristen. Die zeitgerechte Wiederbesetzung der auf diesem Wege frei werdenden Stellen durch junge Nachwuchskräfte ist unverzüglich vorzubereiten und im Rahmen der Ausbildungs- und Einstellungsplanung der Feuerwehr Hamburg sicherzustellen.

 

2.2 Neue Stellen für die Feuerwehr

Um die Hamburger Feuerwehr nachhaltig personell zu stärken, wird der Senat zudem aufgefordert, 50 Stellen für Feuerwehrbeamte der Wertigkeit A7 / A8 / A9 neu zu schaffen. Damit soll die von der Feuerwehr selbst genannte Zielgröße von 157 nötigen neuen Kolleginnen und Kollegen durch ein Zusammenspiel von Nachbesetzungen für 100 feuerwehrdiensteingeschränkte Feuerwehrbeamte und 50 Stellenneuschaffungen annähernd erreicht werden. Die Ausbildungs- und Einstellungsplanung für die Feuerwehr hat diese Stellenneuschaffungen schnellstmöglich zu berücksichtigen. Die Stellenneuschaffung verursacht Mehrkosten in Höhe von jährlich etwa 2,33 Millionen Euro. Der Haushaltstitel 8550.422.75 [Bezüge der Beamtinnen und Beamten] wird entsprechend um 1.740 Tsd. Euro aufgestockt, der Titel 8550.432.75 [Kostenanteil an den Versorgungsbezügen der Beamten] um 520 Tsd. Euro sowie der Titel 8550.441.75 [Kostenanteil an den Beihilfen] um 70 Tsd. Euro.

 

2.3. Aktives Gesundheitsmanagement

Der Senat wird aufgefordert, unverzüglich für die Feuerwehr Hamburg ein zentrales, ganzheitliches Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) real zu implementieren – und dieses nicht bloß anzukündigen. Wenn alle Feuerwehrbeamten effektiv in diesen Gestaltungsprozess mit einbezogen werden, kann eine organisierte und strukturierte Gesundheitsförderung einen wichtigen Beitrag leisten, die Gesundheit der Bediensteten zu stärken und ihre Arbeitszufriedenheit zu erhöhen sowie die Krankenquote und die vorzeitigen Dienstunfähigkeiten zu reduzieren.

Um die Einführung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu beschleunigen, werden Mittel aus dem Modernisierungsfonds in Höhe von jeweils 250 Tsd. EUR in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 bereitgestellt. Der Bürgerschaft ist zum 30. April 2009 ein Zwischen- und zum 30. April 2010 ein Abschlussbericht über die eingeleiteten Maßnahmen und deren messbarer Erfolg zu geben.

 

2.4. Den Antragsberg beim Kampfmittelräumdienst schnell abarbeiten

Die Situation beim Kampfmittelräumdienst ist ein Hemmschuh erster Güte für ein „Wachsen“ der Stadt (ob mit oder ohne Weitsicht). Große Investoren und private Bauherren – alle müssen unerträglich lange Wartezeiten in Kauf nehmen, bis sie „grünes Licht“ für ihr Vorhaben erhalten. Und bei alledem kann die Behörde nicht einmal verbindlich zusichern, wie lange die Wartezeit noch beträgt. Planungssicherheit sieht anders aus.

Die Bürgerschaft begrüßt die Absicht des Senats, im Rahmen der Konjunkturprogramme eine Aufstockung des Kampfmittelräumdienstes zur Abarbeitung der Rückstände vorzunehmen. Der Bürgerschaft erwartet, dass damit die Engpasssituation nachhaltig entschärft wird, und ersucht den Senat, der Bürgerschaft zum 30. April 2009, zum 30. November 2009 und zum 30. April 2010 jeweils einen Zwischen- und zum 30. November 2010 ein Abschlussbericht über die eingeleiteten Maßnahmen und deren messbarer Erfolg zu geben.

 

3. Freiwillige Feuerwehren / Katastrophenschutz / Hilfsorganisationen:

Die Infrastruktur unserer ehrenamtlichen Retter und Helfer verbessern

Während es im Bereich unserer Hamburger Polizei und unserer Hamburger (Berufs-) Feuerwehr in den vergangenen Jahren – vor und nach 2001 - durchaus intensive Investitionen in die Infrastruktur, aber auch in die Fahrzeug- und sonstige Ausstattung gegeben hat, werden aus dem Bereich der Freiwilligen Feuerwehren, aber auch aus den Partnern im Katastrophenschutz bei den Hilfsorganisationen immer wieder Klagen laut. Durchaus berechtigt heißt es, dass die Senatsseite die Entscheidungen über dort notwendige Investitionen, Renovierungen, Instand¬setzungen und Ersatzbeschaffungen in unzumutbarer Weise vor sich herschiebe. In der Tat kann man dort in Teilbereichen von einem veritablen Investitionsstau sprechen. Die von der Innenbehörde mit dem Haushaltsplan-Entwurf vorgestellten Maßnahmen im Bereich Fahrzeug-Ersatzbeschaffung reichen bei weitem nicht aus, um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden. Andererseits eröffnen sich durch vielfältige Zuschussprogramme für energetische Sanierungen auch städtischer Infrastruktur neue Finanzierungsquellen für Erhaltungsinvestitionen in Gebäuden.

Verantwortungsvolle Innenpolitik, die den ehrenamtlichen Helfern und Rettern den hohen Stellenwert gibt, der ihnen gebührt, muss alle Möglichkeiten prüfen, diesen Investitionsstau aufzulösen. Daher erscheint es angezeigt, jetzt an die vielfältigen Investitionsanstrengungen im Rahmen der aktuellen Konjunkturpakete anzuknüpfen. Der neue Vorsitzende der Innenministerkonferenz, der Innensenator Bremens, hat zum Auftakt seiner Amtszeit darauf hingewiesen, dass das von der Bundesregierung vorgesehene Konjunkturprogramm II auch für die Verbesserung der Einrichtungen der Inneren Sicherheit genutzt werden müsse.

Vor diesem Hintergrund wird der Senat aufgefordert, aus dem Anteil für Infrastruktur¬investitionen des Konjunkturprogramms II 8 Millionen Euro (jeweils 4 Millionen für die Haushaltsjahre 2009 und 2010) für Freiwillige Feuerwehren und im Hamburger Katastrophenschutz eingebundene Hilfs¬organisationen vorzusehen. Zwei Drittel der Mittel sind für Freiwillige Feuerwehren, ein Drittel für Hilfsorganisationen zu reservieren. Die Finanzmittel sind insbesondere für energetische Sanierungen und damit im Zusammenhang stehende Baumaßnahmen bei Gebäuden der Freiwilligen Feuerwehren und der Hilfsorganisationen zu verwenden. Auch Neubauma߬nahmen nach aktuellen energetischen Standards sind möglich. Nur im Ausnahmefalle sind auch andere Beschaffungen (z.B. für Fahrzeuge) möglich. Über die konkreten Mittelverwendungen entscheiden die Freiwilligen Feuerwehren und die Hilfsorganisationen selbständig; die Innenbehörde hat hierbei nur beratende Funktion. Voraussetzung ist, dass die geförderten Maßnahmen in 2009 und 2010 umgesetzt werden können.

 

4. Einwohner-Zentralamt: Mehr einbürgern – und nicht ausbürgern!

Obwohl Vertreter der Schwarz-Grünen Koalition nicht müde werden zu betonen, sie kämpften für „Bürgerrechte für Alle“, sieht das reale Handeln anders aus. So wurden sozialdemokratische Initiativen für die Implementierung verfassungsrechtlich garantierter Kinderrechte und die volle Gültigkeit der UN-Kinderrechtskonvention (Drs. 19/1469) ebenso abgelehnt wie Anträge, die die Teilhabe von Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund durch ein kommunales Wahlrecht und intensivere Einbürgerungsbemühungen stärken sollten.

Die Zahl der vollzogenen Einbürgerungen in Hamburg war zuletzt stark rückläufig. Im Jahr 2008 haben nur 2.800 Hamburgerinnen und Hamburger die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, in den Vorjahren hatte es regelmäßig über 4.000 Einbürgerungen gegeben (namentlich 4.033 im Jahr 2007, 4.620 in 2006, 4.335 in 2005 und 4.847 in 2004). Bereits im Jahr 2007 war ihre Zahl in Hamburg gegenüber dem Jahr 2004 mit rund 17 Prozent stärker zurückgegangen als im Bund mit 11 Prozent. Dennoch hatte der CDU-Senat keinen Anlass gesehen, über die Beratung von Einbürgerungsinteressenten hinaus für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu werben. Mit der regelmäßigen Durchführung von Einbürgerungsfeiern sei, so die Senatsvertreter bei der Beratung des sogenannten Zuwanderungskonzepts, bereits ein ausreichender Anreiz geschaffen worden (vergleiche Drs. 18/6494, 18/5530). Trotz einer einstimmigen Aufforderung der Bürgerschaft, „nach dem Vorbild Berlins eine Einbürgerungskampagne zu starten, bei der Jugendliche und Heranwachsende mit Migrationshintergrund gezielt über eine Einbürgerung informiert und zu dieser ermutigt werden“ (Drs. 18/7787), sind auf Senatsseite bis heute keine echten Anstrengungen erkennbar, sich mehr als bisher um eine Steigerung der Einbürgerungen zu bemühen.

Der Senat wird daher nachdrücklich daran erinnert, das Ersuchen aus Drs. 18/7787 endlich umzusetzen und eine umfassende Einbürgerungskampagne zu starten. Der Bürgerschaft ist zum 30. April 2009 ein Zwischen- und zum 30. April 2010 ein Abschlussbericht über die eingeleiteten Maßnahmen und deren messbarer Erfolge zu geben.

Den mangelnden Aktivitäten im Einbürgerungsbereich steht gegenüber, dass sich in den nächsten Jahren verschärft die negativen Folgen der von der CDU/CSU gegen die Überzeugung von SPD erzwungenen Kompromisse beim Staatsangehörigkeitsrecht auch in Hamburg zeigen werden: In bestimmten Konstellationen ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bzw. die besondere Form der Einbürgerung nämlich verbunden mit der Verpflichtung nach § 29 StAG, sich nach Vollendung der Volljährigkeit zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Die ganz überwiegende Zahl dieser sog. Optionspflichtigen ist in Deutschland verwurzelt und wird dauerhaft Teil der deutschen Gesellschaft bleiben. Es ist daher integrationspolitisch nicht sinnvoll, den Fortbestand ihrer deutschen Staatsangehörigkeit in Frage zu stellen. Der Entscheidungszwang wird der Lebenssituation der mit mehreren Staatsangehörigkeiten aufgewachsenen jungen Erwachsenen nicht gerecht und kann zu schwerwiegenden Konflikten innerhalb der betroffenen Migrantenfamilien führen. Die Durchführung des Optionsverfahrens ist zudem mit praktischen Schwierigkeiten verbunden und verursacht einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Der Nutzen, den die Optionsregelung im Hinblick auf das Ziel der Vermeidung von Mehrstaatigkeit hat, steht zu diesen Nachteilen in keinem Verhältnis. Hamburg sollte als weltoffene und liberale Metropole initiativ werden, um diesen unsinnigen und integrationspolitisch fatalen Kompromiss zu verändern.

Der Senat wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Aufhebung der Optionspflicht aus § 29 Staatsangehörigkeitsgesetz einzusetzen. Damit hätten alle in Deutschland geborenen (§ 4 Abs. 3 StAG) oder auf Basis der Übergangsregelung nach § 40b StAG eingebürgerten Kinder nichtdeutscher Eltern auf Dauer die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit neben ihren ausländischen Staatsangehörigkeiten beizubehalten.

 

5. Finanzierung

Der Senat wird aufgefordert, folgende Schritte zu ergreifen, um die genannten Maßnahmen zu finanzieren:

 

5.1. Einfrieren der Intendanzausgaben auf dem Sollwert 2008

In der Behörde für Inneres sind die Ausgaben für Intendanzkosten außerordentlich hoch. Nach der Planung des Senats soll die Behörde mit über 34 Millionen Euro in den Jahren 2009 und 2010 mit Abstand die meisten Steuergelder für Personalausgaben im Bereich Leitungs-, Personal-, Organisations- und Intendanzaufgaben ausgeben (Drs. 19/1479). Die Höhe dieser Ausgaben ist nicht allein damit zu erklären, dass die Innenbehörde über einen besonders großen Personalkörper verfügt. Denn insbesondere bei einem Vergleich der Intendanzkosten der BfI mit denen der Bildungsbehörde, die über rund 18.100 Bedienstete verfügt (gegenüber 12.601 in der Innenbehörde), schneidet die Behörde von Senator Ahlhaus schlecht ab: Der Anteil, den die Ausgaben für Intendanz an den Personalausgaben insgesamt ausmachen, ist in der Schulbehörde mit 2,1 Prozent deutlich geringer als in der BfI (4,6 Prozent). Die Innenbehörde wendet doppelt so viel für Personalverwaltung auf wie die Bildungsbehörde (544 im Vergleich zu 275 Euro pro Mitarbeiter).

Die Innenbehörde ist die einzige Behörde, deren Personalausgaben für Intendanz seit 2002 konstant steigen. Nachvollziehbare Gründe nennt der Senat nicht (Drs. 19/1487); Anstrengungen, diesen Trend zu stoppen, sind nicht zu erkennen, im Gegenteil: So soll die Zahl der Leitungsfunktionen etwa bei der Polizei weiter erhöht und das Senatorenbüro personell verstärkt werden.

Der Senat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Personalkosten für Intendanzaufgaben im Bereich des Einzelplans 8.1. in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 nicht höher sind als im Ansatz des Jahres 2008 mit einem Sollwert von knapp 31 Millionen Euro vorgesehen. Durch die Reduzierung der Intendanzausgaben 34,321 auf 30,986 Mio. Euro werden Minderausgaben in Höhe von jährlich 3,335 Mio. Euro erzielt.

5.2. Initiative in der IMK: Kostenbeteiligung bei Großveranstaltungen

Der Senat wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine einheitliche Regelung einzusetzen, nach der Gebühren für die Polizeieinsätze im Zuge kommerzieller Großveranstaltungen erhoben werden. Dabei soll die Gebührenerhebung anhand von Pauschalbeträgen erfolgen und auf solche Veranstalter begrenzt sein, deren Unternehmungen jährlich Personalkosten bei der Polizei von mehr als 500.000 Euro zur Folge haben, was nicht zuletzt für Vereine der Fußball-Bundesligen gilt.

Eine exakte und jahresbezogene Einnahmeprognose ist vor dem Hintergrund der ausstehenden Beratungen in der IMK derzeit nicht möglich.

 

5.3. Bundesratsinitiative: Kostenerstattung bundesweiter Wahlen

Für die Durchführung der Europa- und Bundestagswahlen rechnet der Senat im Haushaltsjahr 2009 mit Ausgaben in Höhe von knapp 4,5 Millionen Euro, als Erstattung vom Bund wird jedoch lediglich ein Betrag von 3,425 Millionen Euro erwartet (Titel 8000.231.04 und 05). Laut Senat liegt dies an einer Steigerung der Kosten vor allem für Leistungen der Informationstechnologie, welche noch nicht in den Erstattungsregelungen in Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung berücksichtigt sei (Drs. 19/1488). Obwohl nicht einzusehen ist, weshalb Hamburg diese Mehrkosten am Ende tragen soll, beabsichtigt der Senat nicht, aktiv zu werden.

Der Senat wird aufgefordert, unverzüglich auf Bundesebene initiativ zu werden, um eine Aktualisierung der Erstattungsregeln im Bundeswahlrecht dahingehend zu erreichen, dass der Bund den Ländern die mit der Durchführung von Europa- und Bundestagswahlen notwendig entstehenden Kosten vollständig erstattet. Durch die Erhöhung der Kostenerstattung auf insgesamt 4,474 Mio. Euro werden Mehreinnahmen in Höhe von 1,049 Millionen Euro erzielt. Ob diese Mehreinnahmen kurzfristig erzielbar sind, hängt zum einen vom schnellen Aktivwerden des Senats, aber auch von Beschlüssen auf Bundesebene ab.

 

5.4. Abschöpfung von Haushaltsresten

Im Einzelplan 8.1. sind in den vergangenen Haushaltsjahren jeweils hohe Reste in den Betriebsausgaben entstanden. So wurden aus dem Haushaltsjahr 2005 auf 2006 Mittel in Höhe von 19,1 Millionen übertragen, auf das Jahr 2007 immerhin 12,6 Millionen und auf das Jahr 2008 wiederum 13,8 Millionen. Darüber hinaus hat es in den Haushaltsjahren 2006 und 2007 weitere Minderausgaben in Höhe von 6,9 bzw. 15,2 Millionen Euro gegeben, die nicht als Reste übertragen wurden (Drs. 19/1788). Selbst unter Berücksichtigung der vom Senat im Einzelplan 9.2 veranschlagten Globalen Minderausgabe im Einzelplan 8.1. in Höhe von 8,325 bzw. 8,410 Millionen Euro kann daher davon ausgegangen werden, dass auch nach Abschluss des Haushaltsjahres 2008 und im Budget der Jahre 2009 und 2010 Spielräume in Höhe mehrerer Millionen Euro bestehen, die bei sparsamem Wirtschaften für Maßnahmen verwandt werden können, die der Senat nicht eingeplant hat.

Als Planungsgröße werden insoweit – über das Programm zur Bekämpfung des Rechtsextremismus hinaus – im Haushaltsjahr 2010 derzeit 174 Tsd. Euro eingeplant; damit sind die Mehrausgaben, welche die personelle Verstärkung von Polizei und Feuerwehr nach sich zieht, anteilig temporär aus Resten zu finanzieren, sofern die Erstattung der Aufwendungen aus den Wahlen nicht rechtzeitig erfolgt.

Ab dem Haushaltsjahr 2011 wird die beantragte Aufstockung des Personals von Feuerwehr und Polizei strukturell im Haushalt zu verankern sein.

 

II. Einzelplan 2 - Justizbehörde

Bei dem vorliegenden Haushalt der Justizbehörde handelt es sich in weiten Teilen um einen Ankündigungshaushalt. Neben diversen im Vorwort dargelegten, aber im Haushaltsplan selbst noch nicht berücksichtigten Plänen, findet insbesondere die angekündigte und notwendige Umstrukturierung des Strafvollzuges noch keine Berücksichtigung im Haushaltsplanentwurf.

Der Justizhaushalt lässt jedoch erkennen, dass der Justizsenator in vielen Punkten richtige Ansätze verfolgt und die Fehler der vorangegangenen CDU-Senate in der Justizpolitik rückgängig machen will. Zahlreiche zwischen den Koalitionspartnern gefundene Kompromisse entsprechen in diesem Bereich sozialdemokratischen Positionen. Daher hat sich die SPD-Fraktion entschlossen, trotz aller Meinungsverschiedenheiten im Detail (siehe unten), dem Justizhaushalt insgesamt zuzustimmen. Es bleibt insoweit abzuwarten, ob dieser Vertrauensvorschuss auch eingelöst wird und den großen Worten des Justizsenators hier auch entsprechende Taten folgen. Dies wird die SPD kritisch verfolgen.

Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert, folgende Aspekte im Justizhaushalt zu berücksichtigen:

 

1. Strafvollzug

Koalitionsvertrag und Äußerungen des amtierenden Justizsenators machen klar: In der hamburgischen Strafvollzugspolitik brechen neue Zeiten an. So gut wie alle Maßnahmen der „harten Hand“, die die Justizpolitik der CDU insbesondere unter ihrem unsäglichen Justizsenator Kusch seit 2001 ausgemacht haben (massiver Ausbau der Haftplatzkapazitäten und des geschlossenen Vollzugs, „Kombi“-Strafvollzugsgesetz, Privatisierung des Maßregelvollzugs, Schließung der eigenständigen sozialtherapeutischen Anstalt) sollen wieder rückgängig gemacht werden. Die SPD-Fraktion hat die CDU-Justizpolitik seit jeher als ideologisch verblendeten Aktionismus kritisiert. Das gilt nicht nur für das von Sachverständigen als verfassungswidrig kritisierte Strafvollzugsgesetz, sondern insbesondere auch für den geradezu zwanghaft anmutenden Neubau geschlossener Haftplätze in Billwerder, der ohne jede verlässliche Gefangenenprognose stattfand und 42 sinnlos investierte Millionen Euro verschlang. 2009 steht man nun vor folgenden Fakten: Ein Drittel der Haftplätze stehen leer und die Mammutanstalt in Billwerder – die anstelle der ursprünglich geplanten zwei separaten Anstalten gebaut wurde - erschwert darüber hinaus die dringend notwendige Neustrukturierung des Strafvollzugs. Presseberichten zufolge plant die Justizbehörde, Haus I der JVA Fuhlsbüttel zu schließen und die JVA Glasmoor – eine Anstalt des offenen Vollzuges - nach Billwerder zu verlagern. Im Falle einer Realisierung dieser Pläne entstünde eine schwer beherrschbare Anstalt, in der geschlossener und offener Vollzug gleichzeitig stattfindet. Der Steuerzahler würde dabei doppelt zahlen: Zunächst für den Bau und Unterhalt überflüssiger Haftplätze in Billwerder und später erneut für den Umbau von Billwerder in eine strafvollzugspolitisch fragwürdige "gemischte Anstalt".

Die infolge der verfehlten Strafvollzugspolitik der CDU nun anstehende Umstrukturierung des Strafvollzugs in Hamburg darf keinesfalls zu einem massiven Sparprogramm der Justiz werden. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass es zu keinen betreuungs- und therapierelevanten Stellenstreichungen kommt.

 

2. Bewährungshilfe

Der Strafvollzug leidet im Übrigen im Bereich der Entlassungsvorbereitung unter einer deutlich zu hohen Durchschnittsbelastung der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer. In den Jahren 2001 bis 2008 ist die Durchschnittsbelastung der Bewährungshilfe durch Stellenabbau einerseits und Anstieg der Fallzahlen andererseits von 81 auf 110 Fälle pro Bewährungshelferin bzw. Bewährungshelfer gestiegen (s. Drs. 19/612 und 18/7113). Zwar hat die Bürgerschaft Anfang 2008 – einstimmig – sechs zusätzliche Stellen für die Bewährungshilfe bewilligt, diese sind jedoch für den speziellen Bereich der konzentrierten Führungsaufsicht von etwa 250 Sexual- und Gewaltstraftätern vorgesehen. Außerhalb des Anwendungsbereiches der konzentrierten Führungsaufsicht verbleibt es bei einer Durchschnittsbelastung der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer mit knapp 100 Fällen. Hier sind weitere Anstrengungen nötig, um insgesamt im Interesse des Schutzes der Bevölkerung vor Rückfallkriminalität eine verzahnte Entlassungsvorbereitung zu gewährleisten. Es darf nicht sein, dass der erste Kontakt zwischen Entlassenen und Bewährungshilfe vier bis sechs Wochen nach der Freilassung statt findet. Nach der kriminologischen Forschung stellen gerade die ersten Wochen nach der Entlassung aus dem Vollzug die entscheidende Phase im Hinblick auf die Legalbewährung dar. Begleitung ist dabei insbesondere zur Wohnungs- und Arbeitssuche nötig, um so auf eine Stabilisierung des entlassenen Menschen hinzuwirken. In einem ersten Schritt sind daher fünf zusätzliche Stellen Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter (Bewährungshelferin/Bewährungshelfer) zu schaffen, um so ein Betreuungsverhältnis von 1:87 herzustellen. Die jährlichen Kosten in Höhe von ca. 314,2 Tsd. Euro sind durch Einfrieren der Personalausgaben für Intendanzaufgaben bei der Justizbehörde auf dem Niveau von 2008 zu decken. Durch einen Verzicht auf die insoweit vom Senat bzw. der Justizbehörde geplanten Ausgabensteigerungen lassen sich in 2009 348.000 Euro und in 2010 sogar 410.000 Euro sparen (s. Drs. 19/1479).

 

3. Dauer der Gerichtsverfahren

Die teilweise überlangen Verfahrensdauern bei den hamburgischen Gerichten bilden seit Jahren eines der größten Probleme der Hamburger Justiz. Aktuell sind vor allem die Sozial- und Verwaltungsgerichte betroffen: Obwohl beim Sozialgericht das Stellensoll 2006 von 31 auf 39 Stellen und 2007 noch einmal auf 40 Stellen angehoben wurde, ist die Verfahrensdauer seit 2005 von 15 auf 16,7 Monate gestiegen (s. Drs. 19/521 und 846). Beim Landessozialgericht betrug die Verfahrensdauer 2007 sogar 18,6 Monate. Ob allein mit dem auf Bundesebene am 01.04.08 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Sozialgerichts- und Arbeitsgerichtsgesetzes eine ausreichende Entlastung der Sozialgerichte sowie eine Verkürzung der Verfahrensdauer erreicht werden kann, ist fraglich. Prekär stellt sich die Lage bei den Verwaltungsgerichten dar: Die Verfahrensdauer in Hauptsacheverfahren beim Verwaltungsgericht liegt bei durchschnittlich 17,1 Monaten, beim Oberverwaltungsgericht in erstinstanzlichen Sachen sogar bei 29,1 Monaten. Wie die Haushaltsberatungen ergeben haben, plant der Senat keine Maßnahmen, um diesen Umstand in absehbarer Zeit zu beheben. Im Gegenteil: Beim Landessozialgericht ist für 2009/2010 ein Anstieg der Verfahrensdauer auf 20 Monate einkalkuliert. Von einer Darstellung der geplanten Verfahrensdauern bei den Verwaltungsgerichten im Haushaltsplanentwurf sieht die Justizbehörde gar ganz ab. Das ist inakzeptabel. Bei durchschnittlichen Verfahrensdauern von über einem Jahr gerät die Rechtsschutzgarantie in Gefahr. Es sind daher alle Möglichkeiten zu prüfen, um Richterstellen aus anderen, weniger belasteten Gerichtszweigen auf die Sozial- und die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu übertragen.

Gleichzeitig steht einer effektiven Aufgabenerfüllung bei den hamburgischen Gerichten die sehr hohe Zahl der Stellenvakanzen von derzeit 188,57 Stellen entgegen. Hier gilt es schnellstmöglich ein Szenario zu entwickeln, wie diese erhebliche Zahl an Vakanzen auf ein für die gerichtliche Aufgabenerfüllung erträgliches Maß zurückgeführt werden kann.

 

4. Mediation

Ein weiterer Weg zur Entlastung der Justiz kann die flächendeckende Einführung gerichtsinterner Mediation an allen hamburgischen Gerichten sein. Seit 2006 bieten in Hamburg einige Gerichte Mediation an, zuletzt hat sich im Januar 2009 auch das Hamburgische Oberverwaltungsgericht dem Kreis der Mediation anbietenden Gerichte angeschlossen. Gerade dadurch, dass bei der Mediation keine Beschränkung auf den prozessualen Streitgegenstand stattfindet, bietet dieses Instrument die Möglichkeit, zugrunde liegende Interessenkonflikte umfassend zu klären und – schneller und kostengünstiger als im klassischen Gerichtsverfahren - zu einer konstruktiven und von allen Streitbeteiligten akzeptierten Lösung des Falles zu gelangen. Die Mediationsangebote beruhen bislang im Wesentlichen auf der Eigeninitiative der einzelnen hamburgischen Gerichte. Eine Förderung durch die Justizbehörde – etwa eine Übernahme der bzw. Beteiligung an den Aus- und Fortbildungskosten für die Richter oder Bereitstellung von Mediationsräumen – findet nicht statt. Bislang existieren auch keine einheitlichen Ausbildungsstandards. Vielmehr sind Dauer und Kosten der Ausbildung je nach Ausbildungsinstitution großen Schwankungen unterworfen (s. Drs. 19/800). Die Justizbehörde hat es darüber hinaus versäumt, diejenigen Mediationsdaten (Streitgegenstände, erfolgreiche bzw. gescheiterte Mediationen, Dauer der Mediationsverfahren, Zahl und Qualität der Ausbildungsinstitutionen etc.) zentral zu erfassen, die Erkenntnisse darüber liefern könnten, wie und wo die Förderung der Mediation am effektivsten ist (s. Drs. 19/969). Diese Versäumnisse sind umgehend zu beheben. Die Justizbehörde ist aufgefordert, die wesentlichen Daten der stattfindenden Mediationen sowie der Ausbildungsangebote zentral zu erfassen und auszuwerten. Des Weiteren ist ein Konzept zum Ausbau der Mediation vorzulegen. Darin ist insbesondere die Einbeziehung von Mediation in Juristenausbildung bzw. Referendariat, die Kostenübernahme für Schulungen und die Ausweitung von Fortbildungsangeboten, die Bereitstellung von Mediationsräumen und die Festlegung von Ausbildungsstandards in Zusammenarbeit mit den Gerichten zu klären. Dadurch entstehende Kosten sind aus den Mitteln des Modernisierungsfonds zu decken (Titel 461.20).

 

5. Anhörung der Justiz in den Haushaltsberatungen

Angesichts der – in vielen Bundesländern erkennbaren – Tendenz steigender Verfahrenszahlen bei sinkendem Personal hat der Deutsche Juristentag 2006 in Teilbereichen ein verfassungsrechtlich bedenkliches Justizgewährungsdefizit festgestellt und gefordert, „der Gesetzgeber sollte sicherstellen, dass eine Vertretung der Gerichte, die organisatorisch den Präsidialräten entspricht, an den Beratungen der Haushaltsausschüsse, soweit es um den Haushalt für die Gerichte geht, zu beteiligen ist". An dieser Forderung wird sich auch Hamburg zu orientieren haben. Die Bürgerschaft sollte – ohne einen Filter durch den Senat – direkt von der Justiz erfahren, inwieweit die Justizgewährungspflicht in Hamburg in Gefahr ist. Eine angemessene Ausstattung der Justiz ist kein Luxus, sondern Grundvoraussetzung für das Funktionieren eines Rechtsstaates. Daher soll die dritte Gewalt bei den Beratungen der ersten Gewalt über ihre Angelegenheiten Gehör finden.

 

6. Transparenz des Haushalts

Im Haushaltsplanentwurf 2009/2010 wird – im Gegensatz zur bisherigen Praxis - auf die Darstellung einer Vielzahl von Kennzahlen verzichtet, die für eine Analyse potenzieller Problemlagen und für eine entsprechende Reaktion (Zuweisung von Haushaltsmitteln) erforderlich sind. So wird ausgerechnet bei den Verwaltungsgerichten, die eine besonders lange Verfahrensdauer aufweisen, von einer Abbildung und Prognose vollständig abgesehen. Aber auch so wesentliche Kennzahlen wie die Gerichtsverfahrensdauer im Bundesdurchschnitt, der Stellen-Insassen-Quotient oder die Unterteilung der Vollzeitäquivalenten in richterliches und nichtrichterliches Personal werden nicht dargestellt.

 

7. Datenmissbrauch

Die eklatanten Fälle von Datenmissbrauch (illegaler Verkauf von Kontendaten und Datenmissbrauch im Zusammenhang mit Callcentern), die 2008 aufgedeckt wurden, haben zu einer Reihe von Initiativen geführt, die mehrheitlich darauf abzielen, das Bundesdatenschutzgesetz zu ändern. Diese Gesetzesänderungen – so wünschenswert sie auch sind – vermögen jedoch nicht das Vollzugsdefizit zu beheben, das auch in Hamburg bei der Kontrolle der Einhaltung der Datenschutzvorschriften besteht. Bei der Beratung des Themenkomplexes im Rechtsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft im September 2008 erklärte der Datenschutzbeauftragte, dass er für eine effektive Kontrolle auch großer Branchen zwei zusätzliche Stellen bräuchte. Im Interesse einer wirkungsvollen Verbraucherschutzes sind diese zwei Stellen mit einer Wertigkeit von A 13 zugunsten des Datenschutzes bereit zu stellen. Die Kosten in Höhe von jährlich 135.600 Euro sind in den Jahren 2009/2010 aus den Resten der jeweiligen Vorjahre zu finanzieren. In den vergangenen Jahren standen im Bereich des Einzelplans 2 etwa 8 bis 10 Millionen übertragene Netto-Ausgabenreste zur Verfügung. Es ist daher davon auszugehen, dass Reste in entsprechender Höhe auch in den folgenden Haushaltsjahren bereit stehen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Senat wird aufgefordert,

1.1 im Zuge der Neustrukturierung des hamburgischen Strafvollzuges

a) bei der geplanten Schließung bzw. Verlagerung von Justizvollzugsanstalten bzw. von Teilanstalten alle denkbaren Varianten auch im Hinblick auf ihre mögliche bauliche Umsetzung, entstehende und entfallende Kosten sowie Sicherheitsaspekte zu prüfen und der Bürgerschaft schnellstmöglich detailliert über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten,

b) sicherzustellen, dass keine betreuungs- und therapierelevanten Stellenstreichungen erfolgen,

c) sicherzustellen, dass Mittel aus potenziell zu erzielenden Einsparungen nicht in den Gesamthaushalt fließen, sondern vielmehr dem Haushalt der Justizbehörde zum Ausgleich besonderer Belastungssituationen erhalten bleiben,

1.2 zur Verminderung der Rückfallkriminalität entlassener Häftlinge

a) im Einzelplan 1.4 – Bezirksamt Eimsbüttel - fünf zusätzliche Stellen Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter (Bewährungshelferin/Bewährungshelfer) zu schaffen und dafür Sorge zu tragen, dass die Stellen schnellstmöglich besetzt werden,

b) zu prüfen, wie ein effektives Entlassungsmanagement unter frühzeitiger Einbeziehung der Vollzugsbehörde und der mit Entlassungs- und Bewährungshilfe befassten Behörden und freien Träger auf- und ausgebaut werden kann und der Bürgerschaft darüber zu berichten,

1.3. bis zum 30.04.2009 ein Handlungskonzept zu entwickeln, um die hohe Stellenvakanz von 188,57 Stellen bei den Hamburger Gerichten auf ein für die Aufgabenerfüllung erträgliches Maß zurück zu führen,

1.4 zur Reduzierung der Verfahrensdauer bei den Verwaltungs- und Sozialgerichten alle Möglichkeiten zu prüfen, um Richterstellen aus anderen, weniger belasteten Gerichtszweigen auf die Sozial- und die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu übertragen,

1.5 zur gezielten Förderung gerichtsinterner Mediation

a) die Eckdaten der stattfindenden Mediationen (insbesondere betroffene Streitgegenstände, Anzahl der erfolgreichen/gescheiterten Mediationen, Dauer der Mediationsverfahren, Anzahl der Richterinnen und Richter mit bzw. in Mediationsausbildung, Entlastungen der Mediation durchführenden Richter, Raumbedarfe) sowie der Ausbildungsangebote (Namen, Kosten, Inhalt und Dauer der Ausbildung) zentral zu erfassen und auszuwerten und der Bürgerschaft darüber zu berichten,

b) ein Konzept zum flächendeckenden Ausbau der Mediation an allen hamburgischen Gerichten vorzulegen, wobei darin insbesondere die Einbeziehung von Mediation in Juristenausbildung bzw. Referendariat, die Kostenübernahme für Schulungen und die Ausweitung von Fortbildungsangeboten für Richterinnen und Richter, die Bereitstellung von Mediationsräumen und die Festlegung von Ausbildungsstandards in Zusammenarbeit mit den Gerichten zu klären ist,

1.6 im Haushaltsplanentwurf der Justizbehörde künftig die tatsächlich erreichte und für die Folgejahre geplante durchschnittliche Verfahrensdauer an allen hamburgischen Gerichten darzustellen, die Verfahrensdauern wieder im Bundesvergleich darzustellen, die abgebildeten Vollzeitäquivalenten in richterliches und nichtrichterliches Personal zu unterteilen und den Stellen-Insassen-Quotient zu benennen,

1.7 zur Eindämmung des Datenmissbrauchs im Einzelplan 2, Produktbereich 02 (Hamburgischer Datenschutzbeauftragter) zwei Stellen mit einer Wertigkeit von A 13 zu schaffen,

1.8 zur Finanzierung der kostenwirksamen Maßnahmen die Kosten für den Intendanzbereich in der Justizbehörde auf dem Niveau von 2008 einzufrieren, den Modernisierungsfonds sowie die übertragenen Netto-Ausgabenreste aus 2008 und 2009 in Anspruch zu nehmen.

 

2. Die Bürgerschaft lädt die Justiz ein, künftig regelhaft zu den Haushaltsberatungen im Rechtsausschuss eine Vertretung der Gerichte zu entsenden (als Auskunftspersonen im Sinne von § 58 Abs. 2 GO-Bü), damit Fragen zur Belastungs- und Ressourcensituation unmittelbar von den Gerichtsvertretern erörtert werden können. Die Bürgerschaft erwartet, dass der Senat eine derartige Repräsentanz und Auskunftsfähigkeit der Justiz erstmalig anlässlich der Beratung über den Haushaltsverlauf 2009 gewährleistet.