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Menschliche Metropole – Starkes und Gerechtes Hamburg: Konsequent gegen Waffen. Konsequent gegen Gewalt. Konsequent gegen Rechts.

Montag, 11.12.2006

Haushaltsplan-Entwurf 2007/2008 – Einzelplan 8.1

Der Haushaltsplan-Entwurf 2007/2008 der Behörde für Inneres wird überschattet von Sparmaßnahmen und Streichungen zu Lasten der Inneren Sicherheit. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um veränderte Gefahrenlagen sind und bleiben die Streichung von 151 Polizeistellen, die Schließung von vier Polizeikommissariaten und die faktische Kürzung von 60 Feuerwehrstellen in Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofes zur Feuerwehr-Arbeitszeit kapitale Fehler des CDU-Senats. Darüber können auch positive Punkte wie z.B. die längst überfällige und von der SPD-Fraktion stetig geforderte Stärkung der DNA-Analyse und der EDV-Beweissicherung nicht hinwegtäuschen. Insbesondere die De-Facto-Schließung von vier Polizeikommissariaten ist und bleibt ein eklatant gebrochenes Wahlversprechen der Hamburger CDU. In namentlicher Abstimmung haben die Abgeordneten der CDU-Fraktion am 23.02.2006 einen entsprechenden SPD-Antrag abgelehnt, der die Kommissariate und die Verkehrsstaffel erhalten sollte.

 

Hamburg braucht einen ganzheitlichen Ansatz in der Sicherheitspolitik. Zur Gewährleistung von Sicherheit gehört ein konsequentes Vorgehen der ganzen Gesellschaft, von Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz gegen Kriminalität. Wirksame Sicherheitspolitik setzt dabei voraus, dass neben der Bekämpfung der Kriminalität auch konsequent gegen deren Ursachen vorgegangen wird. Jede Vermeidung zukünftiger Straftaten ist ein Mehr an Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Prävention heute bedeutet mehr Sicherheit morgen. Sicherheit und Freiheit, Repression und Prävention gehören deshalb zusammen. Wer Kriminalität ernsthaft bekämpfen will, darf nicht das eine in den Mittelpunkt stellen und das andere vernachlässigen. Die Vielfalt der Kriminalitätsbereiche, Ursachen und Täterstrukturen erfordert ein breit gestreutes Maßnahmenbündel. Die Strategien zur Kriminalitätsbekämpfung müssen zügig auf immer wieder veränderte Erscheinungsformen reagieren – und sie müssen die Bürgerinnen und Bürger einbeziehen. Die Bürger erwarten hamburgweit und vor Ort von der Politik hier konkrete Antworten auf ihre Sorgen.

 

I. Der CDU-Senat kapituliert vor der Jugend- und Gewaltkriminalität:

 

Gemeinsam gegen Gewalt! Mehr Sicherheit durch weniger Waffen!

 

Zwar gibt es in Teilbereichen erfreuliche Trends in der Kriminalitätslage unserer Stadt. Doch die Gewaltkriminalität (Körperverletzungs- und Rohheitsdelikte) im Allgemeinen sowie die Jugendgewalt im Besonderen verzeichnen besorgniserregende Entwicklungen; sie steigen teilweise über dem Bundesdurchschnitt. Die Gewaltbereitschaft in Hamburg – besonders unter jungen Hamburgern - wächst dramatisch. Immer häufiger wird sich dabei eines Messers oder anderer Waffen bedient. Ein Kernproblem stellen dabei insbesondere jugendliche Wiederholungstäter dar, die bereits im strafunmündigen Alter in erheblicher Weise Straftaten begehen und über „kriminelle Karrieren“ zu Intensivtätern werden. Diese Entwicklung ist ein Offenbarungseid für den CDU-Senat, der vor fünf Jahren antrat, gerade die Jugendgewalt in Hamburg zu reduzieren. Dass dem Innensenator nun nur einfällt, die Medien allein zum Sündenbock für diese Entwicklung zu machen, anstatt auch nach eigenen Versäumnissen zu fahnden, ist ein Armutszeugnis.

 

Die Unterlassungen des CDU-Senats im Bereich der Jugend- und Gewaltkriminalität gehen aber über den Zuständigkeitsbereich der Innenbehörde hinaus. Neben Innensenator Nagel sind Sozialsenatorin Schnieber-Jastram und Justizsenator Lüdemann für die jetzt offiziell bestätigte Entwicklung mitverantwortlich. Sechs Punkte markieren das Versagen des CDU-Senats:

 

- Die Innenbehörde hat im Kampf gegen Waffen und Messer in Hamburg versagt. Die von der SPD vorgeschlagene, umfassende Entwaffnungsstrategie für Hamburg wurde abgelehnt, das Problem verharmlost und beim Waffenverbot für einzelne besonders gefährdete Gebiete taktiert. Nun liegt die Initiative dazu beim Bundesgesetzgeber mit ungewissem Ausgang, obwohl der CDU-Senat ein Waffenverbot hätte allein regeln können.

 

- Die Innenbehörde hat Vorschläge der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für eine stärkere Verankerung des Gewaltschutzes im neuen Polizeirecht ausgeschlagen. Mit einem in Rheinland-Pfalz erfolgreich praktizierten Kontakt- und Näherungsverbot kann auch in Hamburg ein Beitrag gegen Gewalteskalationen gerade in Nähebeziehungen geleistet werden.

 

- Die Hamburger Justiz schafft es zu selten, kriminellen Karrieren von Jugendlichen Einhalt zu gebieten. Die Jugendstrafverfahren haben sich seit Antritt des CDU-Senats in weiten Teilen verlangsamt; die beschleunigten Jugendverfahren werden immer weniger angewandt. Diese Jugendstrafverfahren müssen endlich durchgreifend beschleunigt werden. Die Reaktion auf Straftaten muss auf dem Fuße folgen, sonst droht sie wirkungslos zu bleiben.

 

- Die präventiven, die konkret behandelnden Ansätze müssen endlich massiv gestärkt werden. Anti-Aggressivitäts-Trainings für Jugendliche müssen verordnet werden, bevor eine Gewaltkarriere entsteht - nicht erst beim Einsitzen im Jugendgefängnis. Normenverdeutlichende Gespräche bei den Erst-Taten allein reichen nicht aus.

 

- Die Koordination zwischen Schulen, Polizei, Justiz, Jugendhilfe und Allgemeinen Sozialen Diensten muss endlich durchgreifend verbessert werden – und zwar schon zu Beginn einer kriminellen Karriere, nicht erst bei Intensivtätern. Hier muss es endlich ein konsequentes Fallmanagement, statt ahnungslos nebeneinander her agierender Behörden geben. Auch eine enge Verzahnung von Jugend- und Familiengerichten ist überfällig, um ganzheitlich reagieren zu können.

 

- Das Symbol für das Scheitern des CDU-Senats bei der Bekämpfung der Jugendgewalt ist das Skandalheim „Geschlossene Unterbringung Feuerbergstraße“, mit der sich nach wie vor ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss beschäftigt. Dass dieses CDU-Prestigeobjekt gescheitert ist und neu aufgestellt werden muss, sieht sogar die CDU-Bürgerschaftsfraktion ein.

 

Die vom Innensenator vorgeschlagenen Maßnahmen – eine stärkere Vernetzung der Länderbehörden, eine wissenschaftliche Untersuchung des Phänomens Jugendgewalt und die Einrichtung einer Gewalttäterdatei – werden allein nicht helfen. Richtig und überfällig, aber auch kein Allheilmittel, ist außerdem die verstärkte Sanktionierung von gewaltverherrlichenden Videos und Spielen, wobei Hamburg durch eine Bundesratsinitiative im Rahmen der Neuregelung des Jugendschutzes sich z.B. für verlässlichere Kontroll- und Sicherheitsstandards für Videoverleihautomaten und für das Verbot von „Killerspielen“ einsetzen sollte. Neben den genannten Ressort übergreifenden Maßnahmen sowie der Bekämpfung der Ursachen der Gewaltspirale, muss eine Anti-Waffen- und Anti-Gewalt-Initiative unter Federführung der Innenbehörde aufgelegt werden. Hart gegen die Ursachen, die häufig in Gewalt, Drogenkonsum in der Familie, Sprachproblemen, sozialer Perspektivlosigkeit und fehlender Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu finden sind; aber auch hart gegen die Erscheinungsformen – das muss die klare Maßgabe aller Beteiligten sein.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

 

Der Senat wird aufgefordert,

 

1. unverzüglich eine Gefahrabwehrverordnung auf Grundlage von § 1 HmbSOG zu erlassen, die das Tragen von Messern, Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen in besonders gefährdeten Bereichen der Stadt verbietet und für den Fall der Zuwiderhandlung ein Bußgeld bis zu 5.000 € oder die Einziehung androht.

 

2. die im Bundesrat eingebrachte Hamburger Bundesratsinitiative wie folgt zu ergänzen:

 

a. Hieb- und Stoßwaffen sollen vollständig verboten werden: Dafür sind sämtliche Arten von Hieb- und Stoßwaffen sowie Spring- und Fallmessern, die einzig dem Zweck dienen, andere zu verletzen, in die Aufzählung der verbotenen Waffen (Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 Waffengesetz) aufzunehmen. Um dieses Verbot praktikabel zu halten, sind Taschenmesser und andere Gegenstände des täglichen Bedarfs davon selbstverständlich nicht erfasst.

 

b. Kauf und Verkauf von Gas- und Schreckschusswaffen sollen weiter erschwert werden: Nicht erst das Mit-sich-Führen, sondern bereits der Erwerb einer Gas- und Schreckschusswaffe soll an die Prüfung der Zuverlässigkeit bzw. ein polizeiliches Führungszeugnis und die persönliche Eignung des Käufers gebunden werden (§§ 5, 6 Waffengesetz); zudem ist der Verkauf so genannter Scheinwaffen (Gas- und Schreckschusswaffen) auf solche Geschäfte zu beschränken, die auch die Erlaubnis besitzen, mit genehmigungspflichtigen Waffen zu handeln. Eine zwingende Registrierung solcher Waffen beim Verkauf ist vorzusehen.

 

c. Anscheinswaffen sollen verboten werden: Soft-Air-Waffen, Spielzeugwaffen und andere Gegenstände, die Schusswaffen täuschend ähnlich sehen, sind aufgrund ihrer Verwechslungsgefahr für Dritte wie für ihre Besitzer gefährlich, wie die jüngsten Erfahrungen aus der polizeilichen Praxis zeigen. Wenn es für ein Verbot nötig ist, sind entgegenstehende Normen auf europäischer Ebene zu ändern.

 

3. gemeinsam mit gefährdeten Diskotheken und Szene-Lokalitäten konkrete und verbindliche Sicherheitskonzepte zu erarbeiten, in denen die Betreiber gegenüber den Behörden darlegen müssen, welche Maßnahmen sie gegen Drogen, Diebstahl, übermäßigen Alkoholkonsum und Gewaltdelikte getroffen haben; in einigen Lokalen kann ggf. sogar das Platzieren von Detektorportalen geboten sein. Eventuelle rechtliche Hindernisse können im Rahmen des Gaststättenrechts, das seit der Föderalismusreform Ländersache ist, beseitigt werden.

 

4. dafür Sorge zu tragen, dass alle Arbeiten am Aufbau des Elektronischen Waffenregisters endgültig bis zum 31. März 2007 abgeschlossen werden.

 

5. die mit Waffen handelnden Geschäfte intensiver und anlassunabhängig zu kontrollieren und zugleich mit Gesprächen, Selbstverpflichtungen und Zertifizierungen darauf hinzuwirken, dass Waffen aus Schaufenstern verdrängt werden.

 

6. das Waffenrecht in Hamburg – gerade hinsichtlich seiner stärkeren Restriktionen – konsequent umzusetzen, insbesondere das vollständige Verbot von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen, Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen oder Märkten (§ 42 Waffengesetz) nachdrücklich zu überwachen und Verstöße gegen das Waffengesetz, seien es Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, konsequent zu ahnden.

 

7. das Verbot jeglicher Waffen an Schulen (§ 31 Abs. 3 Schulgesetz) konsequent durchzusetzen, indem insbesondere die Lehrerinnen und Lehrer unterstützt und ausreichend auf ihre Kompetenz aus § 49 Abs. 1 Schulgesetz hingewiesen werden, in geeigneten Fällen bei Anhaltspunkten in mitgeführten Sachen oder der Kleidung nach Waffen zu schauen und diese sicherzustellen.

 

8. die vorgenannten Maßnahmen – nach Bremer Vorbild – mit einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne „Hamburg rüstet ab!“ zu begleiten.

 

9. Im Rahmen der - aufgrund der jüngsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts ohnehin überfälligen - Überarbeitung des Hamburg Polizeirechts (verfassungskonforme Novellierung der Rasterfahndung sowie der Telefon- und Wohnraumüberwachung) nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz auch ein sog. Kontakt- und Näherungsverbot zur Vermeidung von Gewalteskalationen in Näheverhältnissen vorzusehen.

 

10. der Bürgerschaft bis zum 31. März 2007 darzulegen, was der Senat unternommen hat und noch unternehmen wird, um bei jeder Gefährdungssituation in Näheverhältnissen mit möglicher Gewalteskalation Situations- und Gefährdungsanalysen, systematische Gefährderansprachen und weitere täterorientierte und flankierende Maßnahmen durchzuführen (z.B. Prüfung der Verfügbarkeit von Waffen, Demobilisierung des Gefährders – z. B. durch Sicherstellung des Fahrzeugschlüssels –, Meldungen an Fahrerlaubnis- und Waffenbehörden zur Klärung der charakterlichen Eignung, Androhung und ggf. Vollzug von Gewahrsam, Prüfung beschleunigter Verfahren).

 

11. der Bürgerschaft bei Vorlage der Polizeilichen Kriminalstatistik 2006 über die Schlussfolgerungen des Senats aus der Kriminalstatistik zu berichten und darzulegen, wie der Senat der Entwicklung der Jugend- und Gewaltkriminalität und der – im Bundesvergleich – noch immer unbefriedigenden Aufklärungsquote begegnen will. Dabei ist der Bürgerschaft und der Öffentlichkeit detailliert über veränderte Erfassungskriterien, veränderte Schlüssel oder sonst für die Zahl der erfassten Straftaten relevante statistische Veränderungen bei der PKS sowie deren statistische Konsequenzen für die PKS insbesondere für die Zahl der jeweils erfassten Straftaten zu berichten.

 

II. Hamburg ist in einer besonderen Verantwortung in der Bekämpfung von Terror und Extremismus - Die Gefahren des Rechtsextremismus nicht verharmlosen!

 

Hamburg steht in einer besonderen Verantwortung bei der Terrorabwehr. Eine stärkere Vernetzung der Sicherheitsorgane und anderer staatlicher Behörden, wie sie mit dem Terrorabwehrkonzept des Senats geplant ist, ist zu begrüßen. Der Anti-Terror-Großeinsatz in Hamburg und seine Aufarbeitung im vergangenen Jahr hatten verschiedene Schwachstellen - etwa die verspätete Einschaltung des Verfassungsschutzes - offenbart. Hier muss weiter angesetzt werden – z.B. bei der Hamburger Präsenz im "Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum von Bund und Ländern" (GTAZ) und bei der Umsetzung der Anti-Terror-Datei in Hamburg.

 

Gleichzeitig darf man - trotz der Terrorbedrohung etwa durch extreme islamistische Gruppen - die Gefahren gerade vom extremistischen rechten Rand nicht übergehen. Hier sind Polizei, Verfassungsschutz und Gesellschaft insgesamt zu besonderer Wachsamkeit aufgefordert. In den Monaten Januar bis August 2006 ist die Zahl der rechtsextremistisch motivierten Straftaten in Hamburg um 41 Prozent gestiegen – eine alarmierende, weit über dem Bundesdurchschnitt liegende Zahl: In Hamburg wurde im laufenden Jahr rechnerisch an jedem Tag eine rechtsextreme Straftat registriert. Die Kriminalität am rechten Rand hat die linksextreme und die ausländerextremistische Kriminalität deutlich überholt. Die Versuche der Innenbehörde, die Entwicklung zu bagatellisieren, sind inakzeptabel. Verschleiern und verharmlosen sind der falsche Weg bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

 

Der Senat wird aufgefordert:

 

1. bis zum 31. Januar 2007 ein Konzept zur Umsetzung der Anti-Terror-Datei in Hamburg vorzulegen, das auch die Finanzierung zusätzlicher Stellen bei Landeskriminalamt und Verfassungsschutz ausweist sowie eine 24stündige Erreichbarkeit beim Verfassungsschutz gewährleistet, damit jederzeit aus dem Bundesgebiet Daten abgefragt werden können.

 

2. für eine mindestens 5-Tage-Präsenz von Hamburger Polizei und Verfassungsschutz beim GTAZ und damit eine nahezu durchgehende Hamburger Vertretung in der wichtigsten deutschen Schaltzentrale gegen den Terror zu sorgen.

 

3. zum Jahresende 2007 der Bürgerschaft über den Umsetzungsstand des Hamburger Terrorabwehrkonzepts zu berichten

 

4. die Bemühungen bei den Strafverfolgungsbehörden und beim Verfassungsschutz bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus – auch im Hinblick auf die Bürgerschaftswahl 2008 - erheblich zu verstärken.

 

5. sicherzustellen, dass öffentliche bzw. zivilgesellschaftliche Projekte gegen Rechtsextremismus ihre Arbeit, ohne durch eventuelle Einsparmaßnahmen gefährdet zu sein, fortsetzen und ggf. ausbauen können.

 

6. im Rahmen der Umsetzung der Föderalismusreform in Hamburg zu prüfen, ob und inwieweit Regelungsspielräume im Versammlungsrecht bestehen, mit denen man - z.B. durch stärkere Ausgestaltung des Kooperationsgebots oder von Auflagen sowie durch den verstärkten Schutz historisch sensibler Orte - erkennbaren Verfassungsfeinden den Missbrauch des Demonstrationsgrundrechts erschweren kann.

 

III. Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität und Korruption mit

 

offenem Visier bekämpfen sowie Wirtschaft und Gesellschaft mit ein-beziehen

 

Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität (OK), der Wirtschaftskriminalität und der Korruption ist und bleibt ein Thema in Hamburg. Der veröffentlichte OK-Lagebericht wurde ebenso abgeschafft wie das Korruptionsregister – beides wichtige Instrumente, um Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Gesellschaft insgesamt mitzunehmen bei einem Kampf, den die Strafverfolgungsbehörden allein nicht erfolgreich führen können. Es geht darum, öffentlich Trends aufzuzeigen, die Gesellschaft zu immunisieren und damit auch Bekämpfungsstrategien transparent zu machen. Diese Kriminalitätsphänomene, die jährlich Schäden in Milliardenhöhe verursachen, müssen mit offenem Visier bekämpft werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

 

Der Senat wird aufgefordert,

 

1. jährlich, beginnend ab 2007, wieder ein „Gemeinsames Lagebild“ von Justiz und Polizei Hamburg zur „Organisierten Kriminalität“ in pressefreien Kurzfassungen zu veröffentlichen sowie künftig jährlich, beginnend ab 2007, die Bürgerschaft über das „Gemeinsame Lagebild“ von Justiz und Polizei Hamburg zur „Organisierten Kriminalität“ zu unterrichten und dabei darzulegen, worauf er signifikante Veränderungen gegenüber den Vorjahren zurückführt und welche Schlussfolgerungen er aus der OK-Entwicklung für die zukünftige OK-Bekämpfung zieht.

 

2. sich im Bundesrat und in den zuständigen Fachministerkonferenzen endlich für eine umgehende Einführung eines effektiven Bundeskorruptionsregisters einzusetzen. In das Korruptionsregister sind Eintragungen vorzunehmen beim Nachweis korruptionsrelevanter oder sonstiger Rechtsverstöße im Geschäftsverkehr oder mit Bezug zum Geschäftsverkehr, namentlich vor dem Hintergrund von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, Steuerunehrlichkeit, wettbewerbswidriger Absprachen und sonstiger Verstöße, die den freien Wettbewerb unterlaufen.

 

3. sich im Bundesrat für eine Harmonisierung der rechtlichen Voraussetzungen von Telefon- und Wohnraumüberwachung bei Korruptionsstrafverfahren einzusetzen, damit der widersprüchliche Zustand beendet wird, dass in Fällen von schwerer Bestechlichkeit oder Bestechung (§ 335 StGB) zwar nach § 100c StPO eine Wohnraumüberwachung angeordnet werden kann, aber nicht die nach § 100a StPO weniger eingriffsintensive Telefonüberwachung.

 

4. im Rahmen der Online-Anzeige der Hamburger Polizei ein internetbasiertes, anonymes Meldesystem zur Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität nach dem Vorbild von Niedersachsen einzuführen.

 

5. die in Hamburg aktuell rückläufige Abschöpfung kriminell erworbenen Vermögens im Zuge der gesetzlichen Erleichterungen der Vermögensabschöpfung wieder deutlich zu intensivieren.

 

6. die Fortbildung der im Bereich der Wirtschaftskriminalität tätigen Richter und Staatsanwälte zu intensivieren, um mit der rasanten Entwicklung in diesem Kriminalitätsfeld Schritt halten zu können.

 

IV. Kein Senat vorher hat solche sozialen Einschnitte bei Polizei und Feuerwehr zu verantworten wie der CDU-Senat

 

Der CDU-geführte Senat hat die schon unter Beust-Schill-Ägide begonnenen sozialen Einschnitte zu Lasten der Bediensteten von Polizei und Feuerwehr fortgesetzt. Mit der faktischen Abschaffung der Freien Heilfürsorge bei Polizei und Feuerwehr hat er sein im Jahre 2003 gegebenes Wort gebrochen, ohne ernsthaft Alternativen geprüft zu haben. Trotz dieser Missachtung durch den Senat gehen die Hamburger Polizisten und Feuerwehrleute weiterhin motiviert und verantwortungsbewusst ihren gefährlichen Aufgaben nach. Dabei gibt es für Polizei und Feuerwehr aktuell mehrere „Baustellen“, wo die Beschäftigten sehr genau darauf schauen, ob und wie der Dienstherr auf sie zugeht, ob und wie der Dienstherr Beschäftigungsbedingungen verbessert oder verschlechtert.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

 

Der Senat wird aufgefordert,

 

1. der Bürgerschaft bis zum 31. Januar 2007 ein integriertes, durchfinanziertes, mit den Personalvertretungen abgestimmtes und im Senat konsensfähiges Laufbahnverlaufsmodell für unsere Hamburger Polizei vorzulegen, das eine motivierende und leistungsgerechte Personalentwicklung ermöglicht und die Erfahrungen des noch von SPD-Senaten gestarteten Strukturprogramms P2000 aufgreift.

 

2. der Bürgerschaft bis zum 31. Januar 2007 ein Konzept vorzulegen,

 

a. wie die angesammelten Überstunden bei der Polizei per Freizeitausgleich, Vergütung oder auf andere Weise in angemessenem Umfange verringert werden können sowie

 

b. wie strukturell erreicht werden kann, dass Ausmaß und Häufigkeit der Mehrarbeit bei der Polizei und die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Überstunden auf ein angemessenes Maß reduziert werden (d.h. deutlich unter 600.000 Überstunden).

 

3. alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um mit dem Personalrat der Berufsfeuerwehr einen für die Kolleginnen und Kollegen akzeptablen Konsens hinsichtlich der Neugestaltung der Dienstpläne zu erreichen und der Bürgerschaft hierzu bis zum 31. Januar 2007 über das Ergebnis zu berichten.

 

4. auch weiterhin dafür zu sorgen, dass Reformschritte und Veränderungen bei den Freiwilligen Feuerwehren im Konsens mit den Ehrenamtlichen gegangen werden.

 

V. Zuwanderung und Integration: Das Zuwanderungsrecht fortentwickeln

 

Seit Juli 2006 liegt der Evaluierungsbericht des Bundesministeriums des Innern über das seit dem 1. Januar 2005 geltende Zuwanderungsgesetz vor. Die Projektgruppe des Bundesministeriums hat für viele Bereiche umfassende Empfehlungen zum weiteren Gesetzgebungsbedarf ausgesprochen. Zu nennen sind hier beispielhaft Empfehlungen zur Vereinfachung der Verpflichtungs-, Melde- und Sanktionsverfahren bei den Integrationskursen. Der Evaluierungsbericht beruht u. a. auch auf Stellungnahmen der Länder zu den eigenen Erfahrungen mit der Anwendung und Umsetzung des neuen Ausländerrechts. Ziel muss es sein, die Ergebnisse und Empfehlungen des Berichts eingehend zu prüfen und möglichst zügig noch bestehende Regelungslücken zu schließen. Hamburg muss hier einen konstruktiveren Beitrag leisten als bei der Diskussion um ein Bleiberecht für gut Integrierte, bei der der CDU-Senat sich durch eine mehrjährige Blockadehaltung isoliert hatte.

 

Zudem hat sich der CDU-Senat immer wieder für die Einbürgerung ausgesprochen ohne jedoch die gesellschaftliche Integration hier lebender Ausländerinnen und Ausländer tatsächlich voranzubringen. Denn hierzu reicht es nicht aus, den Akt der Einbürgerung in einem stilvollen Rahmen zu begehen. Die Gesellschaft muss bereits im Vorfeld Signale aussenden, dass neue Staatsbürger willkommen sind. Wer dauerhaft in unserem Land lebt und faktisch Inländer ist, soll nicht rechtlich Ausländer sein. Deshalb muss der Staat aktiv für Einbürgerinnen werben – auch und gerade in einer weltoffenen Metropole wie Hamburg.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

 

Der Senat wird aufgefordert,

 

1. der Bürgerschaft bis zum 31.01.2007 über die eigenen Erfahrungen mit dem neuen Zuwanderungsgesetz, über eigene Schlussfolgerungen aus dem Evaluationsbericht des Bundesinnenministeriums und über eigene Maßnahmen und Beiträge zur Weiterentwicklung des Zuwanderungsrechts zu berichten.

 

2. eine Einbürgerungskampagne aufzulegen und damit gezielt für Einbürgerungen zu werben.