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Menschliche Metropole: Unterhaltung der Sportstätten gezielter angehen!

Dienstag, 24.02.2009

Aktiver Sport trägt allgemein anerkannt bei zum Erlernen von gewaltfreiem Wettbewerb und zur Ausprägung von grundlegenden sozialen Eigenschaften. Eine wichtige Voraussetzung Sport zu treiben ist dabei jedoch das Vorhandensein ausreichender und geeigneter Sportstätten. Je älter die Sportanlagen sind, desto schwieriger wird ihre Instandsetzung. Außerdem rückten immer mehr Aspekte der Modernisierung und der Berücksichtigung neuer Ansprüche und Bedürfnisse in den Blickpunkt, weil sich die Leitideen des Sports, die persönlichen Bedürfnisse des Einzelnen und das Sportverhalten der Bevölkerung erheblich verändert haben. Dieses muss sich in der Ausgestaltung der Sportstätten niederschlagen. Nach der Lage der Dinge kann ein zukunftsorientierter und qualitativ hochwertiger Standard heute nicht nur durch Neubauten, sondern auch durch die Anpassung des Bestandes an den künftigen Bedarf und die künftigen Entwicklungen erreicht werden.

Die jetzt vom Senat vorgestellte Sanierungsoffensive im diesem Bereich stellt nur das Minimum dessen dar, was für die Sportstätten finanziell geleistet werden muss. Nicht transparent wird dabei, nach welchen Kriterien und Prioritätensetzungen vorgegangen werden soll, nach welchen Schlüsseln die Mittel verteilt werden sollen. Die jetzt bereitgestellten Mittel sind für den vorhandenen Sanierungsbedarf bei weitem nicht ausreichend.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Beim Titel 3780.517.81 „Betriebsmittel für die Unterhaltung von Sportstätten – Rahmenzuweisungen an die Bezirke“ wird der Ansatz von je 4.514.000 Euro für das Jahr 2009 um 1.500.000 Euro auf 6.014.000 Euro und für das Jahr 2010 um 500.000 Euro auf 5.014.000 Euro erhöht.

Beim Titel 3790.831.01 „Gründungskosten einer Bewerbungsgesellschaft Universiade 2015, Beteiligung der FHH“ wird der Ansatz in Höhe von 1.000.000 Euro mit Hinweis auf die Nichtrealisierung der Universiade in Hamburg gestrichen,

Im Kapitel 3700 wird mit Hinweis auf die hohen Intendanzkosten der Behörde für Kultur, Sport und Medien der Ansatz für den Kontenrahmen Dienstbezüge für die Jahre 2009 und 2010 um je 500.000 Euro abgesenkt.

2. Der Senat wird ersucht,

Bis zum 30.9.2009 der Bürgerschaft einen Bericht vorzulegen, nach dem die Kriterien und der Verteilungsschlüssel bei der Sportsanierungsoffensive dargelegt werden