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Nächtlichen Alkoholexzessen und negativen Veränderungen im Bereich Reeperbahn und anderen Szenevierteln wirksam begegnen

Donnerstag, 03.05.2018

Hamburg ist eine freie, weltoffene Stadt, die zu Recht weltweit für ihre Ausgeh- und Vergnügungsviertel bekannt ist. Das Bummeln von Club zu Club und das Verweilen im Freien mit Getränken gehörten schon immer zu einem Ausgehabend in Hamburg dazu. In den letzten Jahren hat sich die Situation in einigen Stadtteilen jedoch zum Teil negativ verändert.

Insbesondere in den Szenevierteln Hamburgs werden teilweise bereits in den frühen Abendstunden bis in den Morgen in einem Maße alkoholische Getränke konsumiert, dass es für die betroffenen Viertel und ihre Anwohnerinnen und -anwohner zu erheblichen Beeinträchtigungen kommt. Klassische Gastronomiebetriebe und Musikclubs beklagen rückläufige Getränkeumsätze, während sich in den letzten Jahren in größerer Zahl Kioske auf dem Kiez angesiedelt haben und zu sehr günstigen Preisen auch zu nächtlichen Uhrzeiten alkoholische Getränke anbieten. Die vielen neuen Kioske – allein im Bereich der Reeperbahn sind es mittlerweile um die 60 – erfüllen längst nicht mehr die ihnen eigentlich zugeschriebene Funktion, die Nachbarschaft mit Kleinigkeiten zu versorgen, sondern fungieren als Quelle für billigen Alkohol, der von den Käuferinnen und Käufern vor Ort getrunken wird und zu den beschriebenen Missständen führt.

Auch am Hansaplatz in St. Georg hat sich die Situation sehr negativ entwickelt. Auch dort haben sich viele Kioske angesiedelt, in deren unmittelbarer Nähe sich größere Gruppen von Personen aufhalten, exzessiv Alkohol trinken und durch ihr Verhalten die Nachbarschaft schon tagsüber belasten.

Die Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Stadtteile haben unter dieser Entwicklung sehr zu leiden. Hauseingänge werden als Sitzplätze benutzt und verdreckt. Das Umfeld der Kioske wird vermüllt. Es kommt zu alkoholtypischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise Körperverletzungen, Raubstraftaten, sexuellen Übergriffen, Widerstandshandlungen bei polizeilichem Einschreiten, Pöbeleien und anderen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Rund um die Reeperbahn ist bereits in den frühen Abendstunden die Stimmung in den großen Menschenansammlungen durch alkoholisierte Gruppen aggressiv.

Die Ursachen für die entstandene Problemlage sind vielfältig. Das Freizeit- und Feierverhalten vieler Menschen hat sich verändert. Der Genuss von Alkohol in der Gesellschaft ist weit verbreitet und anerkannt und gehört für viele Menschen wesentlich zum Feiern dazu. Alkoholische Getränke sind in einer Großstadt wie Hamburg mittlerweile auch zu späteren Uhrzeiten fast jederzeit und überall leicht verfügbar. Der Umstand, dass sich in den letzten Jahren in den Szenevierteln Hamburgs so viele Kioske angesiedelt haben, ist nicht nur auf ein geändertes Nachfrageverhalten zurückzuführen, sondern wurde auch durch geänderte Ladenöffnungszeiten und Erleichterungen für die Abgabe von alkoholischen Getränken im Gaststättenrecht befördert.

Das ist nicht unproblematisch. Die Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) warnt in ihrem aktuellen "Jahrbuch Sucht“ vor dem anhaltenden sehr hohen Alkoholkonsum. Der Pro-Kopf-Verbrauch an alkoholischen Getränken in Deutschland lag 2015 bei 135,5 Litern bzw. 10,9 Litern Reinalkohol. Mehr als 200 Krankheiten werden laut DHS durch zu viel Alkohol mit verursacht, darunter Herz-Kreislauf-Erkrankungen, zudem steigt das Risiko einer Krebserkrankung. Pro Jahr sterben bundesweit im Durchschnitt 74.000 Menschen an den Folgen hohen Konsums von Alkohol oder an der Kombination zwischen Alkohol und Tabak. Fast 1,8 Millionen der Erwachsenen in Deutschland sind alkoholabhängig und etwa 7,7 Millionen in Deutschland trinken riskant Alkohol (2014).

In den letzten Monaten wurde von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Gewerbetreibenden vor Ort ein Handeln der Politik gefordert. Dabei ist aber zu beachten, dass hinter jedem einzelnen Kiosk auch ein/e Eigentümer/in bzw. Vermieter/in steht, die/der den Gewerberaum vermietet. Dieser Verantwortung müssen sich die Eigentümer/innen und Vermieter/innen, die die aktuelle Situation beklagen, bewusst werden. Ansätze für eine andere Vermietungspraxis, etwa über freiwillige Vereinbarungen oder einen breiten Konsens, könnten zur Lösung des Problems beitragen.

Hamburg ist eine Stadt, in der ausgiebig gefeiert werden kann und soll. Das soll auch so bleiben. Trotzdem muss dafür gesorgt werden, dass die entstandenen Missstände beseitigt werden. Stadtteile wie St. Pauli, Altona, das Schanzenviertel und St. Georg sollen für ihre Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin lebens- und liebenswert bleiben, die Tradition und Struktur der Vergnügungsviertel soll sowohl für friedlich Feiernde als auch die alteingesessenen Gastronomiebetriebe und Live Music Clubs erhalten bleiben. Die Einführung eines Alkoholkonsumverbots im öffentlichen Raum – wie es in anderen Bundesländern mit vergleichbarer Problemlage zurzeit diskutiert und umgesetzt wird – ist für Hamburg daher keine Option. Auch eine generelle Regelung, die den Verkauf von alkoholischen Getränken nur bis zu einem vorverlegten Ladenschluss erlaubt, ist für Hamburg nicht wünschenswert.

Es könnte der Erlass einer landesrechtlichen Regelung, mit der an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten der Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken im Falle einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eingeschränkt werden kann, eine Lösung sein. Hier kommen die rechtlichen Grundlagen nach dem Sicherheits- und Ordnungsrecht ebenso in Betracht wie die seit der Föderalismusreform 2006 in der Gesetzgebungskompetenz der Länder stehende Rechtsmaterie des Gaststättenrechts. Um sicherzustellen, dass eine praktikable, rechtssichere Lösung des Problems gefunden wird, soll im Vorfeld untersucht werden, wie sich die tatsächliche Lage an entsprechenden Brennpunkten darstellt und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, um das rechtlich schwierige Problem der Zurechnung der Störung zu lösen. Des Weiteren gilt es, das Problem des Alkoholverkaufs neben den reinen Einzelhandelsbetrieben auch für die Mischbetriebe als sog. „Gassenausschank“ (Abgabe der Zubehörleistung gem. § 7 Gaststättengesetz) und auch unter Beachtung der Gleichbehandlung der Handlungsoptionen der typischen Gastronomiebetriebe zu lösen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht:

1. Eine Studie durchzuführen,

a. mit der Ergebnisse erarbeitet werden, die eine valide Grundlage für eine Bewertung der Möglichkeiten zur Unterbindung der permanenten Verfügbarkeit von alkoholischen Getränken schafft und hieraus abgeleitet die Anwendbarkeit bestehender Regelungen bewertet bzw. Empfehlungen zu Anpassungen, Ergänzungen oder neuen rechtlichen Regelungen gibt.

b. mit der durch eine Auswertung örtlicher Situationen an derartigen Brennpunkten unter Einbeziehung einer Zurechenbarkeit der Störereigenschaft auch die Grundlagen für eine Anwendung vorhandener rechtlicher Regelungen oder für die Schaffung neuer rechtlicher Regelungen überprüft und bewertet werden, mit denen dem Problem des Verkaufs alkoholischer Getränke aus sog. Kiosken begegnet werden kann.

c. die überprüft, welche der bisher genutzten Möglichkeiten der Straßensozialarbeit und andere nicht ordnungspolitischen Ansätze geeignet sind, das Verhalten von Gruppen mit problematischem Trinkverhalten zu begleiten und positiv zu beeinflussen.

2. Der Bürgerschaft bis zum Sommer 2018 das Ergebnis der Studie sowie einen Regelungsvorschlag vorzulegen, der eine praktikable, rechtssichere Lösung des Problems darstellt. Dieser Regelungsvorschlag soll neben den reinen Einzelhandelsbetrieben auch die sog. Mischbetriebe erfassen, die ihren Alkoholverkauf als sog. „Gassenausschank“ (Abgabe der Zubehörleistung gem. § 7 Gaststättengesetz) erbringen.