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Netzneutralität im Internet und Diskriminierungsfreiheit gewährleisten

Mittwoch, 29.05.2013

Die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen an der Informationsgesellschaft setzt die Möglichkeit voraus, gleichberechtigt im Internet aktiv zu werden und Zugang zu grundsätzlich allen Inhalten zu haben. Hierfür sind fairer Wettbewerb und diskriminierungsfreie Zugänge zu allen Inhalten im Internet eine wichtige Voraussetzung. Zur Erreichung dieser Ziele ist die Gewährleistung von Netzneutralität von zentraler Bedeutung. Erst durch die grundsätzliche Gleichbehandlung aller Datenpakete unabhängig von Inhalt, Dienst, Anwendung, Herkunft oder Ziel, konnte das Internet Innovationsmotor für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung werden. Die EU hat bereits 2009 erkannt, dass Netzneutralität ein wichtiger Bestandteil für die zukunftsfähige Funktionstüchtigkeit des Europäischen Binnenmarkts ist.

Bestimmte Entwicklungen der letzten Monate fordern politischen Handlungswillen zur Einhaltung der Netzneutralität heraus. Prominentestes Beispiel ist hier die Ankündigung der Telekom im Zuge der Tarifumstellung eigene Angebote oder Angebote von Kooperationspartnern, sogenannte "Managed Services" wie beispielsweise das IPTV und Video on Demand-Angebot der Telekom oder den Spotify-Musikdienst, zu priorisieren und aus der Volumentarifberechnung herauszunehmen. Andere Angebote, wie z. B. die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten, wären dann von der Drosselung der Zugangsgeschwindigkeit auf 384 kbit/s betroffen und nicht mehr wirklich nutzbar. Aussagen anderer Provider lassen vermuten, dass sie dem Beispiel der Telekom folgen werden.

Eine weitere Entwicklung, die der Netzneutralität zuwider läuft, ist der Zwang diverser Provider auf ihre Kunden nur noch bestimmte Router zu verwenden, bei denen es kaum Konfigurationsmöglichkeiten gibt. Gleichzeitig wird die Herausgabe der Zugangsdaten zu einem DSL-Anschluss verweigert. Dies, obwohl nach den Vorgaben des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) Netzbetreiber den Anschluss und Betrieb jedes zulässigen Endgerätes an der entsprechenden Schnittstelle gestatten müssen. Durch diesen Routerzwang verlieren die Kunden die Möglichkeit, ein Endgerät nach den eigenen Ansprüchen auszuwählen. Gleichzeitig können die Internet-Anbieter auf diese Weise auch das Online-Angebot mitbestimmen, das die Kunden nutzen. Bestimmte Dienste (Video on Demand, Voice over IP) sind hierdurch nur noch gegen Aufpreis oder gar nicht nutzbar.

Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes aus dem Jahr 2012 stellt keine wirksame Festschreibung der Netzneutralität dar. Die Weigerung der Bundesregierung, eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität herbeizuführen, erweist sich immer mehr als folgenschwerer Fehler.

 

 

Die Hamburgische Bürgerschaft möge beschließen:

1. Ein diskriminierungsfreier Zugang für alle Nutzerinnen und Nutzer sowie eine diskriminierungsfreie Durchleitung der Inhalte ist für die Zukunft des Internets entscheidend und deshalb sicherzustellen. Ein offenes und diskriminierungsfreies Internet bildet die Grundlage für Meinungsfreiheit und -vielfalt im Netz. Diskriminierungen, Wettbewerbsverzerrungen oder -beschränkungen durch Behinderungen oder Verlangsamungen des Datenverkehrs sind zu verhindern.

2. Der Senat wird ersucht, sich auf Bundesebene für eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität im Sinne einer grundsätzlichen Gleichbehandlung aller Internet-Datenpakete unabhängig von Inhalt, Dienst, Anwendung, Herkunft oder Ziel einzusetzen.

Sollten die Bemühungen der Bundesregierung zu einer nachhaltigen Sicherung der Netzneutralität weiterhin nicht ausreichend sein, befürwortet die Hamburgische Bürgerschaft eine Weiterentwicklung der Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags, um in diesem Wege die Netzneutralität wirksam zu sichern, bzw. die entsprechenden bundesrechtlichen Regelungen dann sinnvoll zu ergänzen.

3. Der Senat wird ersucht, sich bei der Bundesnetzagentur dafür einzusetzen, dass diese den Routerzwang der Internetprovider unterbindet und diese auffordert, die Zugangsdaten auf Wunsch der Kunden herauszugeben. Sollte dies nicht erfolgreich sein, möge der Senat sich auf Bundesebene für eine gesetzliche Regelung einsetzen, die den Routerzwang bei Internetanschlüssen beendet.