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Netzwerk zur Hilfe von Kindern drogen- oder suchtkranker Eltern

Donnerstag, 01.03.2007

Für Kinder, die mit mindestens einem drogenabhängigen oder suchtkranken Elternteil aufwachsen, besteht eine große Gefährdung selbst abhängig zu werden. Etwa ein Drittel dieser Kinder teilt dieses Schicksal. Nicht nur die Suchkrankheit selbst stellt dabei ein Risiko bei der Entwicklung der Kinder dar. Hinzu kommen oft verschiedene psychische Auffälligkeiten, Arbeitslosigkeit der Eltern, Armut, das Erleben von Gewalt und mangelnder Zuwendung, die Kinder und Jugendliche nachhaltig traumatisieren.

Junge drogen- oder suchtkranke Eltern mit Kindern sind oft mit der neuen familiären Situation überfordert und bedürfen daher einer intensiven Betreuung und Beratung, die mit der Schwangerschaft beginnen muss. Häufig sind Säuglinge bei ihrer Geburt suchtkrank und müssen einen schmerzhaften Entzug durchleiden. Neben der intensiven gesundheitlichen und sozialpsychologischen Begleitung von Eltern und Kindern, muss die Prävention / Kriminalprävention so früh wie möglich einsetzen. Bisher ist die Koordination dieser Maßnahmen, bedingt durch die Vielzahl an Institutionen und Einrichtungen, leider ungenügend, obgleich der Senat in seiner Miteilung vom 20.12.2005 (Drs. 18/3422) versprach, dass „eine Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Institutionen angeregt und aktiv gefördert“ werde. Zwar existiert mittlerweile eine Rahmenvereinbarung zur Kooperation der bezirklichen Jugendarbeit und Suchthilfe, die aber ihren Fokus auf die Suchtprävention und die Hilfe von Suchtkranken richtet und nicht auf die Zielgruppe der Kinder von drogenabhängigen Eltern. Obwohl mit dem Projekt Connect in Osdorf bereits gute Ansätze bestehen, ist eine Vielzahl wichtiger anderer Einrichtungen und Institutionen noch nicht vernetzt. So haben z.B. die Krankenhäuser oft ein unvollständiges Bild von dem häuslichen und sozialen Umfeld der entlassenen Kinder. Einrichtungen der Suchthilfe fehlt meist der Einblick in die Lebensverhältnisse der Kinder. Die Angebote der Jugendhilfe werden von drogenabhängigen Eltern oft aus Angst vor Kontrolle oder der Entziehung des Sorgerechts nicht genutzt.

 

Fachspezifische Kompetenzstreitigkeiten oder Unkenntnis über die Hilfsmaßnahmen der jeweils anderen Institutionen dürfen nicht dazu führen, dass Kindern eine Betreuung versagt wird, die essentiell ist um den Kreislauf von Drogen, Sucht, Gewalt und Kriminalität zu durchbrechen.

 

Um diesen Kinder, und auch ihren Eltern, eine optimale Hilfe zu gewährleisten ist es notwendig die bestehenden Institutionen (niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Hebammen, Einrichtungen der Jugend- und Suchthilfe) zu vernetzen und ihre Arbeit mit den suchtkranken Eltern zu koordinieren. Solche gut funktionierenden Netzwerke gibt es beispielsweise in Erfurt, Essen, Kiel, Hannover, München, Regensburg und Rostock. Erreicht werden soll ein verbindlicher Rahmen der Kooperation und Koordination innerhalb des Hilfssystems und eine Regelung der Verantwortlichkeiten im Umgang mit den Müttern, Vätern bzw. Eltern.

 

Die Bürgerschaft möge deshalb beschließen:

 

Der Senat wird ersucht:

 

1. Eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Sucht- und Jugendhilfe sowie den Ein-richtungen des Gesundheitsdienstes wie den niedergelassene Ärzten, Krankenhäusern und Hebammen zu erarbeiten, mit dem Ziel:

 

a. Kindern drogenabhängiger oder suchtkranker Eltern eine optimale Versorgung und Hilfe zukommen zu lassen,

 

b. eine Transparenz für alle Beteiligten - besonders der Eltern - über die Hilfsangebote zu schaffen,

 

c. doppelte, unnötige oder kontraproduktive Hilfeleistungen zu vermeiden,

 

d. eindeutige Verantwortlichkeiten zu regeln und ein systematisches Fallmanagement einzuführen.

 

2. Der Bürgerschaft bis zum September 2007 über die Fortschritte zu unterrichten.