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Neubau einer Grundschule in der HafenCity

Donnerstag, 21.06.2007

zu Drs. 18/6420

 

Mit der geplanten Aufgabe des Schulstandortes bei der Katharinenkirche wird der Neubau einer Grundschule in der HafenCity notwendig. Zwar war eine solche im Masterplan für die HafenCity zunächst nicht vorgesehen – ebensowenig wie eine Kindertagesstätte –, wegen der noch nicht abgeschlossenen Bebauungsplanung in der westlichen HafenCity ist dieser Mangel jedoch relativ unproblematisch behebbar. Für das Areal zwischen Sandtorkai, Dalmannkai und Großer Grasbrook, Am Sandtorpark ist der Bebauungsplan in der Entwicklung. Das vorgesehene Grundstück bietet sich aufgrund der zentralen Lage und der Nähe zum Sandtorpark grundsätzlich als Schulstandort an. Nicht sinnvoll ist jedoch eine Ergänzung der Bildungseinrichtungen in Form von Wohnungen auf diesem Grundstück. Sie reduzieren die der Schule und dem Kindergarten zur Verfügung stehende Fläche mit der Folge, dass für beide Einrichtungen die Aufenthaltsflächen im Freien (insbesondere der Pausenhof der Schule und die Freifläche der Kita) im Wesentlichen auf Dächern nachgewiesen werden. Die Verbannung der Kinder auf die Dächer ist exemplarisch für eine Senatspolitik, die sich nach außen als vermeintlich familienfreundlich gibt, tatsächlich aber im konkreten Einzelfall gerne zu Lasten der Familien und ihrer Interessen entscheidet.

 

Aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft zum Sandtorpark ist eine Abweichung insbesondere von der vorgesehenen hinteren Baulinie vertretbar. Die städtebauliche Kubatur (Mindesthöhe der Fassade) kann auch mit der für eine dreizügige Grundschule und eine Kindertagesstätte erforderlichen Baumasse realisiert werden.

 

Die konzeptionelle Entwicklung von Schule und Kita als „Bildungshaus“ entspricht dem Stand der neueren Erkenntnisse zur frühkindlichen Bildung und dem Erfordernis der Verschränkung der unterschiedlichen Bildungseinrichtungen. Sie findet sich wieder in den Konzeptionen von „Bildungshäusern“ und „Bildungsgärten“. Erforderlich ist jedoch nicht nur die räumliche Zusammenlegung der Einrichtungen und die Abstimmung von Betreuungszeiten, sondern auch das konzeptionelle Zusammenwachsen und die Öffnung und Zusammenarbeit der Professionen.

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

 

1. Der Senat wird aufgefordert, eine neue Planung für einen Schul- und Kitastandort in der HafenCity vorzulegen, die sich nicht ausschließlich an architektonischen und städtebaulichen Qualitäten orientiert, sondern die Bedürfnisse von Kindern im innerstädtischen Bereich vorrangig beachtet. Hierbei ist insbesondere der überwiegende Teil der Freiflächen zu ebener Erde vorzusehen. Der B-Planentwurf ist entsprechend zu überarbeiten.

 

2. Der Senat wird aufgefordert, das vorgesehene „Konzept Erziehungs- und Betreuungspartnerschaft zwischen Schule und Kindertagesstätte“ um den Aspekt der „Bildungspartnerschaft“ zu erweitern und hierbei die in der Drs. 18/6156 niedergelegten und von der Bürgerschaft mehrheitlich beschlossenen Ziele zugrunde zu legen.