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Neue Finanzierungswege für Handwerk und Mittelstand

Mittwoch, 14.09.2011

Als einziges Bundesland verfügt Hamburg bisher über keine eigene Investitionsbank. Ausnahmslos verfügen alle Bundesländer über Förder- und Investitionsbanken welche die Förderpolitik des Landes umsetzen und für die privaten und öffentlichen Ansprechpartner beratend zur Seite stehen. Die Einrichtung einer Investitionsbank stellt nicht nur eine wichtige Säule der Wirtschaftsförderung dar, sondern ist gleichzeitig ein Instrument erfolgreicher Strukturpolitik welches die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sicherstellen würde. Mehr als in der Vergangenheit ist es derzeit eine wichtige Aufgabe der Regierung die Finanzierungssituation insbesondere für kleine und junge Unternehmen zu unterstützen, Förderprogramme der Stadt, des Bundes und der EU zu bündeln und damit für eindeutige Ansprechpartner und effiziente Strukturen in der Wirtschaftsförderung zu sorgen. Zudem sind Investitionsbanken zentrale Anlaufstellen für Gründer. Wenn der Hamburgische Finanzplatz keine entsprechende Anlaufstelle mit Beratungsleistungen für Gründerprogramme bietet, droht ein Abwandern dieser Zielgruppe in angrenzende Bundesländer. Der Wirtschaftsstandort Hamburg würde unter einem solchen Trend leiden, da nicht nur Gewerbesteuereinnahmen verloren gingen, sondern auch die Vielfalt des Standorts.

Die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (Bilanzsumme: EUR 5 Mrd. – zum Vergleich: Investitionsbank Schleswig Holstein EUR 16,7 Mrd., Investitionsbank Berlin: 20,4 Mrd., Investitionsbank des Landes Brandenburg: 11,9 Mrd.) ist bisher auf die Wohnbauförderung und die Finanzierung von Studiengebühren beschränkt. Letztere Aufgabe wird zum Wintersemester 2012 entfallen. Vor 2003 hat Teile der Aufgaben einer Investitionsbank in Hamburg die damalige Hamburgische Landesbank übernommen. Dieser Weg steht seit der Fusion mit der Landesbank Schleswig Holstein zur HSH Nordbank nicht mehr zur Verfügung.

Deshalb bietet sich an, die WK – nach entsprechender Änderung des WK-Gesetzes – zu einer Hamburger Investitionsbank zu erweitern, der weitere Aufgaben im Zusammenhang mit der Förderung von Klein- und mittelständischen Betrieben und bei der Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen übertragen werden können. Der Vorteil dieser Lösung liegt darin, dass die WK zusammen mit den Marktbanken Kommunalkredite und notwendige Förderungen bankbetriebswirtschaftlich für die mittelständische Wirtschaft abwickeln könnte und günstige Refinanzierungsmöglichkeiten für die Stadt eröffnet werden.

 

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht:

1. die Umwandlung der Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt zu einer Hamburger Investitionsbank vorzubereiten. Diese soll grundsätzlich alle Bankgeschäfte, die die Verständigung II zwischen der Bundesregierung und der Europäische Kommission über die Ausrichtung rechtlich selbständiger Förderinstitute zulässt, ausführen und die Hamburger Landesprogramme übernehmen. Alleinige Gesellschafterin bleibt die Freie und Hansestadt Hamburg.

2. die Möglichkeit einer Zusammenarbeit der Hamburger Investitionsbank mit der Schleswig-Holsteinischen Investitionsbank zu prüfen.

3. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2011 zu berichten, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt der Beschluss umgesetzt werden kann, welche Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Schleswig-Holstein gesehen werden und welche Auswirkungen diese Maßnahmen auf den Haushalt haben.