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Neuorganisation der Behörde für Kultur, Sport und Medien – Tourismusförderung muss wieder zurück in die Zuständigkeit der Wirtschaftsbehörde

Mittwoch, 20.01.2010

zu Drs. 19/4857

 

Erst im Jahr 2008 wurde die Zuständigkeit für den Tourismus von der Wirtschafts- in die Kulturbehörde verlagert und fristet dort seitdem als Teil des Amtes Medien ein Rand-Dasein. Der seinerzeit von den Koalitionspartnern von CDU und GAL hierfür vorgebrachte Grund lautete, durch die organisatorische Verknüpfung mit der Kultur den „Kultur-tourismus“ stärken zu wollen und den Tourismus als Teil der propagierten „Kreativ-wirtschaft“ anzusehen.

Doch diesen Ankündigungen folgten keine konkreten Fortschritte. Im Gegenteil, gerade dort, wo der Staat für die Förderung der Kultur – die als solche immer für den Tourismus relevant ist, völlig unabhängig von institutionellen Zuordnungen – originär zuständig ist, häufen sich die Probleme: Bei den staatlichen Museen und Theatern, bei der Elbphilharmonie, bei den räumlichen Möglichkeiten für Künstlerinnen und Künstlern, beim Überleben der Musikclubs. Selbst bei einem unmittelbar kulturtouristischen Projekt wie dem BallinStadt-Museum verstrickt sich der Senat in Auseinandersetzungen mit den Betreibern, anstatt konstruktiv und wirksam aktiv zu werden.

Gute Kultur ist stets ein wichtiger Faktor für die touristische Attraktivität der Stadt. Aber für diese einfache Erkenntnis braucht es keine organisatorische Verflechtung. Der Tourismus ist ein sehr bedeutender Wirtschaftsfaktor und die Belange der Hamburger Tourismuswirtschaft sind so auch in erster Linie wirtschaftliche Belange. Deshalb war es bislang auch richtig, die Tourismusförderung in der Wirtschaftsbehörde anzusiedeln. Die Tourismuswirtschaft selbst hat wiederholt bekundet, dass sie diese Einschätzung teilt und eine Rückverlagerung der Tourismusförderung in die Wirtschaftsbehörde für sinnvoll und notwendig erachtet.

Doch anstatt die Gelegenheit der Umstrukturierung der Behörde für Kultur, Sport und

Medien für diese Korrektur zu nutzen, soll die Tourismusförderung nun erneut nur intern, und zwar zum Amt Z – Zentrale Dienste, verschoben werden. Diese geplante Zuordnung zum Amt „Zentrale Dienste“ und nicht zum Amt „Kultur und Medien“ trägt nicht zu einer verbesserten Tourismusförderung bei, sondern setzt nur das Rand-Dasein fort, anstatt es zu beenden. Schon die mit der Verlagerung des früheren Amtes für Medien, Tourismus und Marketing von der Wirtschaftsbehörde in die Kulturbehörde erhoffte Reduzierung der Intendanzkosten ist nicht eingetreten. Durch die neuerliche Verlagerung ist daher eher mit einer erneuten Kostensteigerung als mit Synergieeffekten zu rechnen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen der Neuorganisation der Behörde für

Kultur, Sport und Medien auf die Verlagerung des Bereichs Tourismus in das Amt Z zu verzichten und den Tourismusbereich wieder in den Verantwortungsbereich der Wirtschaftsbehörde zu geben.