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Ökologische Qualität städtischer landwirtschaftlicher Flächen für Boden-, Arten-, Gewässer- und Klimaschutz erhalten

Mittwoch, 14.03.2018

Böden sind von grundlegender Bedeutung für die landwirtschaftliche Entwicklung, sie sind essenziell für das Ökosystem und für die Ernährungssicherung. Um auf die Bedeutung der Böden und die Notwendigkeit ihres Schutzes aufmerksam zu machen, haben die Vereinten Nationen im Jahr 2015 das internationale Jahr der Böden ausgerufen. Im Bereich der Landwirtschaft stellen ökologische Anbaumethoden den zentralen Hebel zum Schutz des Bodens dar. Ökologische Landbaumethoden haben positive Auswirkungen auf Boden- und Gewässerökologie sowie den Artenschutz. So fördern sie die Humusbildung und das Bodenleben. In ökologisch bewirtschafteten Feldern und Wiesen sind Biomasseanteile und mikrobielle Aktivität in der Regel höher als im konventionellen Landbau. Die natürliche Bodenfruchtbarkeit steigt so an und Krumenverluste durch Erosion werden weitgehend vermieden. Der ökologische Landbau belastet das Grund- und Oberflächenwasser in der Regel weniger mit Nährstoffen, wie zum Beispiel Nitrat, als der konventionelle Landbau. Der Verzicht auf chemisch-synthetische Mittel schließt den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln aus. Durch den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und Herbizide sowie das niedrige Düngeniveau wird die Vielfalt des Tier- und Pflanzenlebens gefördert. Auf ökologisch bewirtschafteten Flächen finden sich häufig mehr Arten als auf den konventionell bewirtschafteten Flächen. So trägt die ökologische Landwirtschaft zum Artenschutz und zum Erhalt der Ökosystemdienstleistungen in besonderem Maß bei.

Die Herstellung landwirtschaftlicher Flächen, die ökologischen Standards genügen, ist aufwendig und zeitintensiv. Bevor pflanzliche Erzeugnisse als ökologisch gekennzeichnet werden dürfen, müssen die Anbauflächen eine Phase der Umstellung durchlaufen, die oft mit wirtschaftlichen Einbußen des Betriebs einhergehen. Nach einer Umstellungszeit von in der Regel zwei Jahren hat der Boden die Qualität erreicht, um weitestgehend frei von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln zu sein. Die mikrobakterielle Aktivität hat sich soweit erhöht, dass auf den Böden ökologisch gewirtschaftet werden kann.

Hamburg hat die Bedeutung des ökologischen Landbaus und dessen Beitrag zum Boden-, Gewässer- und Artenschutz erkannt und stärkt die ökologische Landwirtschaft mit einem Bündel an Instrumenten und Maßnahmen. Im April 2014 hat Hamburg das Agrarpolitische Konzept 2020 (Drs. 20/11525) verabschiedet, das die Leitlinien der Hamburger Agrarpolitik beschreibt. Es enthält das Bekenntnis zum Fortbestehen der Landwirtschaft auf Hamburger Gebiet und zur besonderen Förderung der ökologischen Landwirtschaft. Im Herbst 2016 ist Hamburg dem Bio-Städte-Netzwerk beigetreten (Drs. 21/6048). Im März 2017 hat der Senat einen Ökoaktionsplan veröffentlicht (Drs 21/8068), um den Ökolandbau zu stärken. Darüber hinaus können ökologisch wirtschaftende Betriebe in Hamburg eine Förderung für die Einführung oder Beibehaltung dieser Anbauverfahren erhalten. Um einen möglichst hohen Anreiz für eine ökologische Bewirtschaftung zu setzen, gewährt Hamburg die nach dem Bundesfördergrundsatz der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz höchstmöglichen Fördersätze.

Durch die Jahrhunderte hindurch hat sich im Stadtstaat Hamburg die Landwirtschaft behaupten können. Am stärksten in der öffentlichen Wahrnehmung verwurzelt sind der Anbau von Gemüse und Blumen in den Vier- und Marschlanden sowie der Obstanbau im Hamburger Teil des Alten Landes. Insgesamt werden laut Statistikamt Nord im Jahr 2016 14.600 Hektar (davon ca. 4.000 Hektar (ha) in städtischem Besitz) von 620 Betrieben bewirtschaftet, wobei die bewirtschafteten Flächen insgesamt in etwa gleich blieben. Während im konventionellen Landbau die Anzahl der Betriebe gegenüber 2013 um 9 Prozent gesunken ist, ist die Zahl der ökologisch wirtschaftenden Betriebe gestiegen. Aktuell bewirtschaften 40 Öko-Betriebe 1.285 ha Land, das sind rund neun Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche.

Der Druck auf Böden und deren (Über-)Nutzung nimmt weltweit, aber gerade auch in urbanen Räumen wie Hamburg zu. Ursächlich für den Druck, sowohl für die Landwirtschaft als auch für den Naturhaushalt, ist in Hamburg die gesteigerte Bauaktivität. In den letzten Jahren ist hierdurch eine Situation der Flächenkonkurrenz innerhalb der Hamburger Landesgrenzen entstanden. Seit die Stadt wieder stärker wächst, steigt auch der Flächenbedarf für den Bau von Wohnungen, Gewerbe und Infrastruktur. Ebenso müssen landwirtschaftliche Flächen erhalten und Naturschutzflächen gesichert werden. Es ist erklärtes Ziel der rot-grünen Koalition, das städtebauliche Wachstum ganz überwiegend durch Flächenrecycling und Verdichtung im Innenbereich zu ermöglichen. Allerdings hat die Innenverdichtung ihre Grenzen in der Notwendigkeit, auch innerstädtisch Grün- und Erholungsflächen zu erhalten und weiter zu entwickeln. In einzelnen Fällen sind in den vergangenen Jahren auch landwirtschaftliche Pachtverträge konventionell wie ökologisch wirtschaftender Landwirtinnen und Landwirte gekündigt oder nicht verlängert worden, um Flächen für den Wohnungsbau zu gewinnen. Als Folge muss Ersatzland für Betriebe gefunden werden, deren Flächen aufgegeben werden mussten.

Hamburg hat die Bedeutung des ökologischen Landbaus zum Erhalt der Ökosysteme und für den Artenschutz anerkannt und will ihn mit den Mitteln des Ökoaktionsplans fördern. Gerade der Bodenschutz ist dabei von hoher Bedeutung.

Mit diesem Antrag verfolgt die rot-grüne Koalition das Ziel, die ökologisch bewirtschafteten Flächen in Hamburg soweit möglich zu erweitern.

Die Bürgerschaft möge beschließen,

Der Senat wird ersucht, bei der Entwicklung der Hamburger Landwirtschaft dafür Sorge zu tragen, dass

1. bei der Vergabe städtischer Pachtflächen für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung von ökologisch wirtschaftenden Betrieben bei ansonsten gleicher fachlicher Eignung Vorrang eingeräumt wird;

2. Betriebe, die FHH-Pachtverträge mit kurzen Laufzeiten haben, bei Umstellung ihres Betriebes auf ökologischen Anbau Verträge mit angepasster Laufzeit (Fördervoraussetzung 5 Jahre) bekommen, sofern nicht wichtige Gründe dem entgegenstehen;

3. von der Kündigung städtischer Pachtflächen in ökologischer Bewirtschaftung zur Befriedigung von betrieblichen Ersatzansprüchen anderer landwirtschaftlicher Betriebe abgesehen wird, soweit dem nicht wichtige Gründe entgegenstehen;

4. die städtischen Flächen aus dem Allgemeinen Grundvermögen, die bereits nach ökologischen Kriterien bewirtschaftetet werden, im Falle eines Pächterwechsels nach Möglichkeit nur an Betriebe weiterverpachtet werden, die ihrerseits nach Kriterien der ökologischen Landwirtschaft arbeiten;

5. bei der Suche nach betrieblichen Ersatzflächen für Landwirtinnen und Landwirte, denen städtische Pachtflächen für Zwecke der Siedlungsentwicklung gekündigt werden müssen, geprüft wird, ob eventuell auch geeignete Flächen jenseits der Landesgrenzen zur Verfügung stehen;

6. bei allen Fragen, die Kündigung oder Pachtwechsel von landwirtschaftlichen Flächen betreffen, weiterhin das Gespräch mit allen Beteiligten gesucht wird, um zu einer einvernehmlichen und für die Betriebe wie die beteiligten Behörden gut umsetzbaren Lösung zu kommen;

7. die im Öko-Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen zur Erhöhung der Umstellungsbereitschaft 2018 auch in den Vier- und Marschlanden umgesetzt werden; und

8. über die Umsetzung des Ökoaktionsplans und die Entwicklung des Umfangs der landwirtschaftlichen Flächen im 1. Quartal 2019 berichtet wird.

 

sowie
  • der Abgeordneten Ulrike Sparr
  • Christiane Blömeke
  • Farid Müller
  • Filiz Demirel
  • Anna Gallina
  • Martin Bill
  • Olaf Duge (GRÜNE) und Fraktion