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Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA): Sozialräumliche Angebote stärken und Chancen im Rahmen der „Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen“ (GBS) wahrnehmen – Umsteuerungsfonds bezirkliche Kinder-, Jugend- und Familienarbeit

Donnerstag, 31.05.2012

Familien-, Kinder- und Jugendpolitik hat dem Wohl der Familien und insbesondere der Zukunftsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu dienen. Frühe Bildung ist hierbei die Grundlage für alles Folgende: für Chancengerechtigkeit, für den Schulerfolg; für berufliche und gesellschaftliche Teilhabe. Frühe Bildung und die weitergehenden Bildungsangebote sind auch die Grundlage für Bedarfe, Nachfrage und Angebotsstruktur in der Kinder- und Jugendhilfe und der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA).

SPD-Bürgerschaftsfraktion und Senat haben mit dem Kita-Sofortpaket (Rücknahme der Kita-Gebührenerhöhung, Abschaffung des Essengeldes, beitragsfreies letztes Kita-Jahr auch für „Kann-Kinder“) und mit dem Vorziehen des allgemeinen Rechtsanspruches ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr schon zum August 2012 hier sehr gute Rahmenbedingungen für die frühe Bildung gesetzt. Hinzu kommt die generelle Abschaffung der Gebühren für die Grundbetreuung von fünf Stunden im August 2014.

Für mehr Qualität in der frühen Bildung werden zudem die Gruppengrößen in Kitas in Stadtteilen mit besonderen Herausforderungen verkleinert – wie mit dem Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung (LEA) vereinbart.

Hinzu kommt der Ausbau der Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen (GBS) mit Rechtsansprüchen auf eine beitragsfreie Betreuung von 13 bis 16 Uhr. Hierfür wendet der SPD-Senat mit rund 115 Millionen Euro etwa 30 Millionen Euro mehr auf als vom schwarz-grünen Vorgänger-Senat geplant: für mehr Kinder, zudem mit einem pädagogischen Budget, der Betreuung in Ferien- und Randzeiten unabhängig von der Gruppengröße sowie finanzierten Kooperationszeiten von Schule und Ort.

Im gesamten Bereich Kinder- und Jugendhilfe inklusive des Kinderbetreuungsgesetzes (KibeG) steigen die Ausgaben von 2011 bis 2013 von rund 780 Millionen Euro auf rund 890 Millionen Euro, also um über 110 Millionen Euro, was einer Steigerung von 14 Prozent entspricht. Kinder und Jugendliche haben damit im Haushalt und der weiteren Haushaltsplanung Priorität. Im nächsten Haushalt für 2013 und 2014 werden finanzielle

Mittel für Kinder und Familien in einer Höhe zur Verfügung stehen wie nie

zuvor in Hamburg.

Erstmals seit Jahren wurde mit der Regierungsübernahme durch den SPD-Senat der Haushaltstitel beziehungsweise Deckungskreis für die gesetzlichen Leistungen der „Hilfen zur Erziehung“ (HzE) realistisch veranschlagt, statt wie in den Vorjahren Absenkungen vorzunehmen, die dann durch hohe Nachforderungen korrigiert werden mussten. Die Ausgaben hierfür waren zwischen 2005 und 2011 um 75 Prozent gestiegen und werden in 2012 bei etwa 250 Millionen Euro liegen. Diese Haushaltstitel umfassen auch die Sozialräumliche Angebotsentwicklung (SAE).

Die insgesamt deutlich verbesserten Rahmenbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien stellen mit der Orientierung auf erweiterte Rechtsansprüche auf frühe Bildung, dem Ausbau der Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen (GBS) und der Stärkung der Sozialräumlichen Angebotsentwicklung (SAE) gleichwohl eine Umsteuerung dar. Aufgrund neuer Anforderungen auch an die weiterhin sehr wichtige und wertvolle Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) sowie an die Jugendhilfeplanung

der Bezirke sollen daher die Rahmen- und Zweckzuweisungen an die

Bezirke noch deutlich flexibler gestaltet und Deckungsfähigkeiten im Haushalt ausgeweitet werden. So soll den Bezirken für den Zweckzuweisungs-Titel 4460.684.86 „Sozialraumorientierte

Hilfen und Angebote“ (in 2012 Mittel von insgesamt 12.097.000

Euro) zukünftig ermöglicht werden, diese Mittel auch an Angebote beziehungsweise Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu vergeben, wenn diese Einrichtungen und Angebote wirksame Alternativen zu förmlichen Einzelfallhilfen darstellen – entsprechend der hierfür geltenden Regelungen und finanziell im Umfang der nicht für zusätzliche ASD-nahe Personalstellen genutzten Mittel.

Zudem ist beim Ausbau der Ganztägigen Bildung und Betreuung (GBS) darauf hinzuwirken, dass die Kooperationspartner vor Ort (Schule und Träger) vor allem im Rahmen der sogenannten zweiten Runde der „runden Tische“ geeignete Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vor Ort einbeziehen und deren Erfahrungen und Kompetenzen nutzen.

Ein „Umsteuerungsfonds bezirkliche Kinder-, Jugend- und Familienarbeit“ soll Hilfen zur Flankierung der Umsteuerung leisten, unter anderem, um betroffenen Trägern Angebots-Umstellungen zu ermöglichen. Hiermit wird auch der Umstand berücksichtigt, dass die mit der GBS verbundenen Ressourcen erst zum Schuljahr 2013/2014 in vollem Umfang zur Verfügung stehen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. die Bezirke dabei zu unterstützen, eine aktualisierte Jugendhilfeplanung zu entwickeln, die die finanziellen, als auch hinsichtlich ihrer Deckungsfähigkeit und Flexibilität erweiterten Möglichkeiten der sozialräumlichen Angebotsentwicklung zum Wohle von Kindern, Jugendlichen und Familien nutzt.

2. darüber hinaus die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Rahmenzuweisungen (Offene Kinder- und Jugendarbeit, Familienförderung sowie sozialräumliche Angebotsentwicklung) an die Bezirke, die derzeit bei bis zu 20 Prozent liegt, bei Bedarf auf bis zu 100 Prozent zu erhöhen.

3. in Fortentwicklung des von der Bürgerschaft am 24.11.2011 gefassten Beschlusses aus Drs. 20/2172 zur Fortführung der Projekte der sozialräumlichen Angebotsentwicklung (SAE) – neben den 4.376.000 Euro Rahmenzuweisung für 2012 „Betriebsausgaben für sozialraumorientierte Angebote der Jugend- und Familienhilfe“ (Titel 4450.684.82) – den Bezirken für den Zweckzuweisungs-Titel 4460.684.86 „Sozialraumorientierte Hilfen und Angebote“ (in 2012 Mittel von insgesamt 12.097.000 Euro) zukünftig zu ermöglichen, diese Mittel auch an Angebote beziehungsweise Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu vergeben, wenn diese Einrichtungen und Angebote wirksame Alternativen zu förmlichen

Einzelfallhilfen darstellen – entsprechend der hierfür geltenden Regelungen

und finanziell im Umfang der nicht für zusätzliche ASD-nahe Personalstellen genutzten Mittel. Hierbei sind insbesondere die Anforderungen an Kooperation mit dem ASD, die sozialräumliche Vernetzung sowie der ergänzende Charakter der SAE-Projekte zu beachten.

4. bei der Ausweitung der Ganztägigen Bildung und Betreuung (GBS) darauf hinzuwirken, dass die Kooperationspartner vor Ort (Schule und Träger) vor allem im Rahmen der sogenannten zweiten Runde der „runden Tische“ geeignete Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vor Ort einbeziehen und deren Erfahrungen und Kompetenzen nutzen.

5. einmalige Hilfen zur Flankierung der Umsteuerung zu leisten, unter anderem, um betroffenen Trägern Angebots-Umstellungen zu ermöglichen. Hierzu soll den Bezirken ein Umsteuerungsfonds zur Verfügung gestellt werden, der auch den Umstand berücksichtigt, dass die mit der GBS verbundenen Ressourcen erst zum Schuljahr 2013/2014 in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Voraussetzung der Teilhabe an diesem Umsteuerungsfonds durch einen Bezirk ist das Vorliegen einer

Jugendhilfeplanung.

6. dem Familien-, Kinder und Jugendausschuss der Bürgerschaft vor Abschluss der Haushaltsberatungen über den Sachstand zu den Punkten 1. bis 5. zu berichten.