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Olympia-Referendum Meinungsvielfalt im Informationsheft sicherstellen – „Volksinitiative Stop Olympia Hamburg“ Raum für eine Stellungnahme einräumen

Mittwoch, 14.10.2015

zu Drucksache 21/1623

 

Von Ende Oktober bis zum 29.11.2015 findet das Bürgerschaftsreferendum zur Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 in Hamburg statt. Die Hamburgerinnen und Hamburger haben hier die Möglichkeit, sich für oder gegen die Bewerbung Hamburgs auszusprechen und werden somit in dieser für die Stadt außerordentlich bedeutenden Frage das letzte Wort haben. Keine andere Olympia-Bewerberstadt geht einen so demokratischen Weg zur breiten Legitimation der Bewerbung.

Die Bürgerbeteiligung hat in Hamburg seit langem einen sehr hohen Stellenwert. Durch Einführung des Bürgerschaftsreferendums wurden die bereits bestehenden Instrumente der Volksinitiative, des Volksbegehrens und des Volksentscheids weiter ergänzt.

Um zu gewährleisten, dass die Bürgerinnen und Bürger sich über die in einem Bürgerschaftsreferendum zur Abstimmung stehende Frage umfassend informieren können, wird ein Informationsheft erstellt und an alle Abstimmungsberechtigten mit den Abstimmungsunterlagen verschickt. In diesem können die Bürgerschaft und der Senat sowie Initiativen ihre Positionen zu dem Abstimmungsgegenstand darlegen.

Die Aufnahme einer Gegenposition in das Informationsheft ist dann vorgesehen, wenn sie innerhalb einer bestimmten Frist (§ 25 j Absatz 3 Volksabstimmungsgesetz) von mindestens 10.000 zur Bürgerschaft Wahlberechtigten unterstützt wird oder wenn die Bürgerschaft die Aufnahme zur Sicherstellung der Meinungsvielfalt im Informationsheft mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl bis zum Ablauf der Frist in § 25 j Absatz 3 Volksabstimmungsgesetz beschließt.

Die Vertrauenspersonen der Unterschriftensammlung „Argumente für ein NEIN zu Olympia“ haben am 17.09.15 nach eigenen Angaben 10.240 Unterstützer-Unterschriften für die Aufnahme ihrer Stellungnahme in das Info-Heft zum Olympia-Referendum am 29. November 2015 abgegeben; die Auszählung hat zwischenzeitlich ergeben, dass die Sammlung die erforderliche Unterschriftenzahl für die Gegenstellungnahme verfehlt hat.

Gleichwohl haben Senat und Bürgerschaft im gesamten Bewerbungsverfahren zu Olympischen und Paralympischen Spielen stets auf Pluralismus der Meinungen Wert gelegt. Für den demokratischen Meinungsbildungsprozess, der Basis für eine demokratische Mehrheitsentscheidung ist, ist es wichtig, dass auch zu den Fragen einer Bewerbung Hamburgs um Olympische und Paralympische Spiele immer Pro und Contra dargestellt werden, Befürworter und Gegner gleichermaßen zu Wort kommen. Darauf war der gesamte Bürgerbeteiligungsprozess mit den Stadtwerkstätten und anderen Beteiligungsinstrumenten durchgehend angelegt – und das soll auch beim Referendum und danach so bleiben. Deshalb haben sich die antragstellenden Fraktionen im Sinne der Meinungsvielfalt in unserer Stadt nach Gesprächen mit der – nicht mit der o.g. Unterschriftensammlung identischen – „Volksinitiative Stop Olympia Hamburg“ entschieden, dieser formell dem Senat angezeigten und im Verfahren der Volksgesetzgebung befindlichen Volksinitiative den Raum für eine Gegenstellungnahme einzuräumen. Wir erachten es als zentral für eine vielfältige Meinungsbildung, dass den Abstimmungsunterlagen auch eine Gegenstellungnahme beigefügt wird. Trotz eines Verfehlens des Quorums für die genannte Nein-Stellungnahme wird damit anderen, aufgrund ihres Volksinitiativen-Status aber hinreichend legitimierten Nein-Vertretern die Möglichkeit zur Stellungnahme eröffnet. Das ist auch ein Zeichen des Respekts vor anderen Auffassungen. Die entsprechende Wertschätzung Andersdenkenden gegenüber hat die kontroverse, aber ganz überwiegend konstruktive Olympia-Diskussion in unserer Stadt insgesamt positiv geprägt.

Nach der geltenden Fassung des Volksabstimmungsgesetzes (§ 25 k Absatz 2 Satz 4) hätte der Bürgerschaftsbeschluss bis zum Ablauf der Sammelfrist, mithin bis zum 16.09.2015 erfolgen müssen. Der Beschluss der Bürgerschaft, eine Gegenstellungnahme trotz Verfehlung des Quorums zuzulassen, erfordert daher die Aufhebung der gesetzlichen Frist. Hierbei handelt es sich um eine redaktionelle Klarstellung. Die Befugnis der Bürgerschaft, die Aufnahme einer weiteren, gegebenenfalls aus anderen Stellungnahme in das Informationsheft zu beschließen, soll auch für den Fall eröffnet sein, dass eine Initiative nicht die erforderliche Anzahl von 10.000 Unterschriften erreicht, wenn dies zur Sicherstellung der Meinungsvielfalt erforderlich ist und der Bürgerschaftsbeschluss erst – wie hier im Falle des Olympia-Referendums - nach Ablauf der Frist des § 25 j Absatz 3 Volksabstimmungsgesetz gefasst werden kann. Hier wollen die antragstellenden Fraktionen der Volksinitiative und damit der Meinungsvielfalt in unserer Stadt entgegen kommen.

 

1. Die Bürgerschaft möge das folgende Gesetz beschließen:

 

Elftes Gesetz zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes

§ 1

In § 25k Absatz 2 Satz 4 des Volksabstimmungsgesetzes vom 20. Juni 1996 (HmbGVBl. S. 136), zuletzt geändert am 3. Juni 2015 (HmbGVBl. S. 105), wird die Textstelle „bis zum Ablauf der Frist in § 25j Absatz 3“ gestrichen.

§ 2

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 10. Juni 2015 in Kraft.

 

2. Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Die anliegende Stellungnahme der „Volksinitiative Stop Olympia Hamburg“ wird in das Informationsheft zum Bürgerschaftsreferendum zur Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 in Hamburg aufgenommen.

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks
  • Christiane Blömeke
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Olaf Duge
  • Farid Müller
  • Dr. Carola Timm (GRÜNE) und Fraktion und Dora Heyenn (fraktionslos)