Zum Hauptinhalt springen

Olympische und Paralympische Spiele transparent und kostenstabil planen –Empfehlungen des Rechnungshofes ernst nehmen

Mittwoch, 14.10.2015

zu Drucksache 21/1566

 

Der Rechnungshof hat in seiner beratenden Äußerung vom 8. September 2015 (Drs. 21/1566) Empfehlungen vorgelegt, wie die Olympischen und Paralympischen Spiele in Hamburg mit einer nachhaltigen Haushaltspolitik in Einklang zu bringen sind. Der Rechnungshof begleitet die Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele damit bereits in der Vorbereitungsphase, wofür die Bürgerschaft ihm dankbar ist. Es ist das Recht und die Pflicht des Rechnungshofes, Senat und Bürgerschaft bei derartigen Projekten zu beraten – und es richtig, dass der Rechnungshof bei Vorstellung der beratenden Äußerung betont hat, sich insgesamt neutral zu verhalten und sich damit nicht instrumentalisieren zu lassen.

Wir nehmen die Hinweise des Rechnungshofes selbstverständlich ernst und werden sie in den weiteren Bewerbungsprozess einfließen lassen; die vorliegende Initiative ist ein erster konkreter Beitrag dazu.

Gleichwohl lässt der Zeitpunkt der Vorlage des Berichts viele Planungsfortschritte aus diesen Tagen und Wochen unberücksichtigt. So wird der versprochene Finanzreport viele berechtigte Fragen beantworten. Der neue, für Hamburg relevante Host-City-Vertrag des IOC ist gerade veröffentlicht worden – mit einem durchaus stärkeren Entgegenkommen gegenüber den Bewerberstädten als bisher. Bei vielen Hinweisen des Rechnungshofes werden wir also noch im Herbst – und zwar vor dem Referendum – so weit sein, offene Fragen zu klären und eine fundierte Bewertung der Chancen und Risiken treffen zu können.

Das Referendum im Spätherbst 2015 ist unter Abwägung aller Pro- und Contra-Argumente von Senat und Bürgerschaft richtig terminiert worden. Denn Anfang des kommenden Jahres muss Hamburg qualifizierte und fundierte Bewerbungsunterlagen beim IOC einreichen. Und das ist demokratisch nur zu rechtfertigen, wenn die Hamburgerinnen und Hamburger vorher Ja gesagt haben. Außerdem ist es auch finanzpolitisch wenig sinnvoll, viele Millionen Euro in Planungen zu investieren, wenn die Bevölkerung am Schluss doch Nein sagen sollte. Es ist gut, dass der Rechnungshof diese Argumente in seiner Erklärung nun auch aufgenommen hat.

Nach einem positiven Ausgang des Referendums werden Senat und Bürgerschaft in voller Kenntnis ihrer verfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten den weiteren Bewerbungsprozess steuern und begleiten – mit weiterhin intensiver Bürgerbeteiligung und voller Transparenz, genau wie Senat und Bürgerschaft es versprochen haben. Die Hamburgische Bürgerschaft hat schon aufgrund ihres Budgetrechts auch nach dem Referendum eine wichtige „Wächterfunktion“ bei der Weiterentwicklung der Kostenberechnungen – diese wird sie engagiert wahrnehmen. Die schon jetzt sehr intensive parlamentarische und fraktionsübergreifende Begleitung des Bewerbungsprozesses unterstreicht das: Die Bürgerschaft wird in allen Phasen der Bewerbung die jeweils vorliegenden Kostenschätzungen im Blick haben, um ungeplanten Haushaltsbelastungen entgegenzuwirken.

Zu gegebener Zeit wird die Bürgerschaft – die Hinweise des Rechnungshofes aufgreifend – deshalb u.a. zu entscheiden haben, inwiefern sie im Falle einer zusammengefassten Veranschlagung der Infrastrukturvorhaben als befristetes Programm die Mittel mit einem Beschlussvorbehalt belegt, so dass die Inanspruchnahme der Mittel einen expliziten Beschluss der Bürgerschaft oder des Haushaltsausschusses voraussetzt. Auch die Garantien und sonstigen Gewährleistungen, die die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Gastgeberstadtvertrag gegenüber dem IOC übernimmt, müssen vor dem Vertragsabschluss durch den Haushaltsbeschluss oder durch ein Gesetz ermächtigt werden. Viele der vom Rechnungshof aufgeworfenen detaillierten Fragestellungen sind gegenwärtig noch nicht beschlussreif; sie werden aber in die Beratungen, Planungen und Prüfungen laufend einbezogen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

 

1. gemeinsam mit den anderen jeweils beteiligten Akteuren ein geeignetes Risikomanagement z.B. analog der Olympischen und Paralympischen Spiele in London einzuführen, das ein programmübergreifendes Finanzcontrolling in der Verwaltung umfasst, um alle Ausgabenplanungen und -entwicklungen zu beaufsichtigen und zu koordinieren, um finanzielle Risiken zu identifizieren und zu kontrollieren (vgl. Tz. 30 der Äußerungen des Rechnungshofes),

 

2. die aktuellen Kostenermittlungen laufend nach den Standards des Kostenstabilen Bauens fortzuschreiben und zu prüfen, wann und wie im Rahmen der weiteren Projektvorbereitung Kostenrahmen im Sinne der DIN 276 auf der Grundlage abgeschlossener Bedarfsermittlungen bzw. -planungen erstellbar sind, damit bei geeigneten Teilprojekten sachgerechte Kostenobergrenzen als Vorgabe zu den jeweiligen Projekten festgelegt werden können (vgl. Tz. 30 der Äußerungen des Rechnungshofes),

 

3. die mit den Olympischen Spielen zusammen hängenden Investitionen so zu steuern, dass die bereits vorhandene öffentliche Infrastruktur erhalten bleibt und ein Anwachsen des Sanierungsstaus ausgeschlossen wird (vgl. Tz 66 der Äußerungen des Rechnungshofes),

 

4. der Bürgerschaft mindestens jährlich im Rahmen eines umfassenden Olympia-Reportings inklusive eines fortgeschriebenen Finanzreports schriftlich über den Sachstand der Planungen, die Kostenentwicklung auf Basis der Vorgaben des Kostenstabilen Bauens und über noch verbleibenden Risiken im Zusammenhang mit der Austragung der olympischen und paralympischen Spiele zu berichten. Im Rahmen des Haushaltsplan-Entwurfs für 2017/2018 ist zudem eine angemessene Integration in das Quartals- und Halbjahresberichtswesen zu entwickeln (vgl. Tz. 95 der Äußerungen des Rechnungshofes).

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks
  • Farid Müller
  • Christiane Blömeke
  • Anna Gallina
  • René Gögge (GRÜNE) und Fraktion