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Ombudsstelle in der Hamburger Jugendhilfe ausbauen – Klärung von Anliegen und Beschwerden durch unabhängige Fachleute

Mittwoch, 14.10.2020

Mit Beschluss der Anträge aus den Drs. 21/18358 sowie 21/18464 hat die Bürgerschaft den Senat ersucht, ein Ombuds-Konzept für die Kinder- und Jugendhilfe für ganz Hamburg vorzulegen, das Kindern, Jugendlichen, Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten sowie Pflegepersonen ermöglicht, ihre Anliegen und Beschwerden von unabhängigen Fachleuten klären zu lassen. Hierbei sollen laut Bürgerschaftsbeschluss u. a. folgende Kriterien berücksichtigt werden: Weisungsfreiheit der Ombudspersonen, Unterstützung durch eine Geschäftsstelle mit hauptamtlichen Verwaltungs- und Fachkräften, eine an Zielgruppen orientierte Öffentlichkeitsarbeit, Niedrigschwelligkeit sowie Möglichkeiten der Rechtsberatung unter Einbeziehung der Öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA). Zudem wurde der Senat mit den Bürgerschaftsbeschlüssen ersucht zu prüfen, inwiefern die Anbindung an einen nicht öffentlichen Träger möglich ist, um glaubwürdig Neutralität zu signalisieren und die Niedrigschwelligkeit der Beratung zu sichern.

Mit der Drs. 21/19679 hat die Sozialbehörde der Bürgerschaft einen Bericht über konzeptionelle Arbeiten zur Ombudsarbeit zugeleitet. Hierbei wird auch Bezug genommen auf die Empfehlungen der Enquete-Kommission „Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken (..)“.

Bereits im Oktober 2015 hat im Bezirksamt Hamburg-Mitte als Pilotprojekt in Kooperation mit der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) eine Ombudsstelle ihre Arbeit aufgenommen. Aufgabe der Ombudsstelle ist die Bearbeitung und, wenn möglich, Klärung von Anliegen, Problemen und Beschwerden in der Kinder- und Jugendhilfe.

Zu dieser Ombudsstelle gab es eine wissenschaftliche Begleitung der Implementation einer Ombudsstelle im Bezirksamt Hamburg-Mitte durch die Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie, erstellt im Auftrag und mit finanzieller Unterstützung der BASFI. Der Abschlussbericht aus Juli 2018 ist öffentlich zugänglich. Auch die Enquete-Kommission „Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken“ hat sich mit dem Thema „Ombudsstelle“ befasst und hierzu – in Kenntnis des oben genannten Abschlussberichtes der Evangelischen Hochschule – Empfehlungen ausgesprochen (vergleiche Drs. 21/16000).

Zudem hat der Familien-, Kinder- und Jugendausschuss der Bürgerschaft „Erfahrungen mit der Ombudsstelle in Hamburg-Mitte“ zum Thema gemacht (Selbstbefassung; vergleiche Protokoll des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses Nummer 21/25 vom 23.01.2018). Alle Berichte und Beratungen sprechen für die Ausweitung und Verstetigung einer zentralen „Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe“ in Hamburg.

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. beim Ausbau einer zentralen Ombudsstelle in der Hamburger Jugendhilfe vor dem Hintergrund der Bürgerschaftsbeschlüsse 21/18358 und 21/18464 sowie des Berichts der Sozialbehörde gem. Drs. 21/19679 eine Anbindung an einen freien Träger zu gewährleisten.

2. der Bürgerschaft über die Umsetzung des Ausbaus der Ombudsarbeit in der Hamburger Jugendhilfe zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Britta Herrmann
  • Michael Gwosdz
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • Sina Imhof
  • Linus Jünemann
  • Gudrun Schittek
  • Yusuf Uzundag
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion