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Opferschutz in Hamburg sicherstellen – Zeugenbetreuungsstelle bei dem Landgericht Hamburg personell verstärken

Mittwoch, 09.10.2019

Die Interessen der Opfer in den Blick zu nehmen und dafür zu sorgen, dass ihnen mehr Rechte zukommen, war und ist ein wichtiges rechtspolitisches Ziel. In den vergangenen Jahren erfolgte eine Vielzahl von gesetzlichen Neuregelungen, die die Stellung der Verletzten von Straftaten im Rahmen von Ermittlungs- und Strafverfahren immer weiter verbesserten. So wurden mit dem 3. Opferrechtsreformgesetz vom 21. Dezember 2015 weitere wichtige Schritte unternommen, um den Schutzstandard für Opfer zu erhöhen. Die Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung traten am 1. Januar 2017 in Kraft.

Seit dem 1. Februar 1994 bietet das Landgericht Hamburg mit der Zeugenbetreuungs-stelle Zeuginnen und Zeugen aller Altersgruppen und unabhängig von Geschlecht und Herkunft die Möglichkeit der freiwilligen und kostenlosen Beratung und Betreuung für alle Verfahren vor den Amtsgerichten und dem Landgericht Hamburg. Dies gilt insbesondere für Betroffene von Sexual- und Gewaltdelikten. Die Zeugenbetreuungsstelle betreut im Schnitt 1.400 Zeuginnen und Zeugen pro Jahr, sowohl Opfer- wie auch Tatzeuginnen und -zeugen.

Die Zeugenbetreuungsstelle

- gibt Informationen über den Ablauf einer Gerichtsverhandlung

- bietet individuelle Beratung und Unterstützung bei Fragen, Unsicherheiten und Ängsten in Zusammenhang mit der Aussage, im Bedarfsfall auch in häuslicher Umgebung

- regt zeugenschonende Maßnahmen an

- bietet den Zeuginnen und Zeugen an, in den Räumen der Zeugenbetreuungsstelle auf die Aussage zu warten

- begleitet Zeuginnen und Zeugen in den Gerichtssaal und ist während der Aussage anwesend

- bietet seit dem 1. Januar 2017 auch die Unterstützung in Form der psychosozialen Prozessbegleitung an.

Der Bedeutung der Zeuginnen- und Zeugenbetreuung wurde auch im Hamburgischen Resozialisierungsgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat, Rechnung getragen. So heißt es in § 25 Abs. 1: „Die Zeugenbetreuungsstelle unterstützt Opfer, die vor Gericht als Zeuginnen oder Zeugen aussagen müssen, durch Betreuung, Beratung und weitere personenbezogene Hilfen. Sie erteilt Informationen über den Verhandlungsverlauf, über Rechte und Pflichten von Zeuginnen und Zeugen und steht für eine Begleitung in den Gerichtssaal zur Verfügung.“

Um einem verantwortungsvollen Umgang der Strafjustiz mit Opfern von Straftaten und der Ausgestaltung der zunehmend in den Vordergrund gerückten gesetzlichen Maßnahmen zum Opferschutz auch weiterhin gerecht werden zu können, benötigen die seit Beginn der 1990er Jahre dort angesiedelten knapp zwei Stellen zusätzliche Unterstützung. Allein im Jahr 2018 mussten mehr als 100 Anfragen auf Verfahrensbegleitung abgelehnt werden, weil keine personellen Ressourcen zur Verfügung standen. Das erklärt sich durch die steigende Nachfrage, durch immer längere und intensivere Verfahren, durch sinkende Zahlen von Praktikantinnen und Praktikanten, die die Zeugenbetreuung unterstützt haben, und durch die umfangreichere Betreuung im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

 

1. zur Verstärkung der Zeugenbetreuungsstelle des Landgerichts zwei zusätzliche Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 9 zu schaffen und

 

2. die Finanzierung im Rahmen der Bewirtschaftung des Einzelplans 2 – Justizbehörde – sicherzustellen, und gegebenenfalls aus zentralen Verstärkungsmitteln per Sollübertragung nicht zu deckende Mehrkosten auszugleichen sowie

 

3. der Bürgerschaft über die Entwicklung der Belastungssituation der Zeugenberatungsstelle im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021/22 zu berichten.

 

 

 

 

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Carola Timm
  • Mareike Engels
  • Anna Gallina
  • Antje Möller
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion