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Orientierungshilfen für Geflüchtete weiter ausbauen – Erstinformation über Regeln und Gesetz intensivieren

Mittwoch, 10.02.2016

zu Drs 21/2947

 

Für Männer, Frauen und Kinder, die aus ihrer Heimat geflohen sind, ist das Ankommen in unserer Gesellschaft ein oft schwieriger Prozess. Zum Verlust des bisher vertrauten Umfeldes treten die Unsicherheiten über die eigene Perspektive sowie eine fremde Kultur und Sprache.

Die Ankommenden werden – wie es Gesetz und Menschlichkeit gebieten – aufgenommen und untergebracht. Sie stehen vor der Aufgabe, sich in ihrer Unterkunft und unter oft eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten zurecht-zufinden. In dieser Situation geht es neben der schlichten Bewältigung des prakti-schen Alltags zentral auch darum, Klarheit zu gewinnen über die eigenen Rechte und Pflichten, über das hier geltende Werte- und Rechtssystem sowie über die Funktions¬weise der verschiedenen gesellschaftlichen Institutionen und Behörden. Denn nur wer seine Rechte und Pflichten kennt und akzeptiert, kann Rechte geltend machen und Pflichten nachkommen. Nur wer die Werte und Zusammenhänge in unserer Gesellschaft kennt und eine Vorstellung über das Funktionieren unserer Institutionen hat, kann mögliche Distanzen abbauen, erste Integrationsschritte gehen, aber auch ganz konkret die ausländerrechtlichen Verfahren sachgerecht betreiben. Der bekannte Grundsatz „Verständnis wächst aus Kenntnis“ gilt auch hier: Grundlegende Kenntnis bzw. Akzeptanz unserer wesentlichen Werte, unserer wichtigsten Regeln und Gesetze sowie vor allem der Grundprinzipien unseres Grundgesetzes sind Voraussetzung, um aus Unkenntnis resultierende Fehler zu vermeiden und den Weg der Integration in unserer Stadt erfolgreich zu gehen. Nicht ausreichende Informa¬tionen über das Leben in Deutschland und Hamburg und fehlende Aufklärung über unser Recht und unsere Werte können gegenseitiges Misstrauen verursachen und den Ankunfts- und Integrationsprozess verlangsamen oder unmöglich machen. Denn es ist auch klar: Verstöße gegen die Werteordnung unseres Grundgesetzes sind nicht hinnehmbar – umso wichtiger ist es, die Orientierungshilfen, die Erstinformationen über Regeln und Gesetze in unserem Land und unserer Stadt frühestmöglich in geeigneter Weise zu intensivieren. Dazu gehören selbst¬verständlich auch Informationen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft und zum Recht aller, die hier leben, auf sexuelle Selbstbestimmung.

Die bisher gegebenen mündlichen bzw. schriftlichen Erstinformationen in Erstaufnahmen bzw. Folgeunterkünften sollten vor diesem Hintergrund zeitnah erweitert und verbindlicher gestaltet werden. Insbesondere die schriftlichen Informationen müssen weiter systematisiert, inhaltlich weiter entwickelt und schneller allen – auch stärker mehrsprachig – zur Verfügung gestellt werden, wobei die Quittierung des Empfangs einer solchen Erstinformation eben für ein tatsächliches Verständnis und eine konkrete Akzeptanz nach aller Erfahrung nicht ausreicht. Im Sinne eines guten Miteinanders muss den Flüchtlingen verstärkt die Gelegenheit gegeben werden, sich über die verschiedensten Kommunikationswege in einer ihnen geläufigen Sprache zu informieren. Sie müssen von Beginn an in der Lage sein und angehalten werden, sich über Werte, Normen, Regeln, Gesetze und vor allem unser Grundgesetz und seine Werteordnung zu informieren und sich damit zu befassen. Dieses muss allen Geflüchteten von der Ankunft in den Erstaufnahmen verbindlich ermöglicht werden. Darüber hinaus sollen die persönlichen Erstgespräche mit dem Sozialmanagement ergänzt werden durch weitere Informationsveranstaltungen und Gesprächsmöglichkeiten, in denen ein Kennenlernen und eine Auseinandersetzung mit den hier gesellschaftlich geltenden Normen und Werten geschehen kann. Zum gegenseitigen Verstehen und in einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz können z.B. auch Vertreterinnen und Vertreter von Richter- oder Anwaltsverbänden sowie der Polizei betragen. Angebote von anderen relevanten Institutionen aus der Zivilgesellschaft sind auch denkbar.

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

1. um dem aktuellen Informationsbedarf nachzukommen, sofort auf schon bestehende Informationsbroschüren zu Regeln und Werten in unserem Land zurückzugreifen und diese über fördern & wohnen und andere Träger an alle Bewohnerinnen und Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtungen verbindlich zu verteilen. In Informations- und Beratungsgesprächen ist hierauf anlass¬bezogen immer wieder Bezug zu nehmen.

2. spätestens mit Inbetriebnahme der ZEA in Rahlstedt und dem damit verbundenen veränderten Aufnahmeverfahren allen Ankommenden von Anfang an umfassendere Orientierungsinformationen verbindlich an die Hand zu geben. Hierauf ist in Informations- und Beratungsgesprächen anlass¬bezogen immer wieder Bezug zu nehmen.

3. die erheblich verlängerte Aufenthaltsdauer in den Erstaufnahmen zu nutzen, damit alle ankommenden Frauen, Männer und Jugendliche sich mit rechtsstaatlichen Grundlagen, gesellschaftlichem Konsens und sozialen Verhaltensweisen, auch in Hinblick auf das Zusammenleben der Geschlechter, auf Gleichstellung und sexuelle Selbstbestimmung, gemäß der Werteordnung unseres Grundgesetzes in geeigneter Weise ausein-andersetzen.

4. diese schriftlichen Informationen in den am meisten gebräuchlichen Sprachen, mindestens aber auf Englisch, Arabisch und Französisch und in nicht-juristischer, leicht verständlicher Sprache, anzubieten.

5. darüber hinaus zu prüfen, inwieweit regelhafte Informationsveranstaltungen und Gesprächsmöglichkeiten mit Rechtskundigen (z.B. Vertreterinnen und Vertretern der Richterschaft, der Staatsanwaltschaft, der Anwaltschaft oder aus der Polizei bzw. der Verwaltung) unter Berücksichtigung der Erfahrungen ähnlicher Projekte aus Rheinland-Pfalz und des Projekts "Rechtsbildung von Flüchtlingen und Asylbewerbern" der bayerischen Justiz eingerichtet werden können, um außerhalb konkreter Situationen, in denen man auf genannte Personen als Vertretende des Staates bzw. Organe der Rechtspflege trifft, einen Austausch über unsere Werte und Normen zu ermöglichen.

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks
  • Antje Möller
  • Christiane Blömeke
  • Mareike Engels
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion