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Parlamentarische Aufarbeitung nach dem G20-Gipfel – Unterstützung der Fraktionen und der Bürgerschaft für den Mehraufwand durch den Sonderausschuss „Gewalttätige Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel in Hamburg“

Dienstag, 12.09.2017

Neufassung

Am 12. Juli 2017 hat die Bürgerschaft die Einsetzung eines Sonderausschusses mit dem Titel „Gewalttätige Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel in Hamburg“ beschlossen. Der Ausschuss hat den Auftrag, die gewalttätigen Ausschreitungen, die im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Hamburg stattgefunden haben, aufzuarbeiten und eine Analyse und ganzheitliche Betrachtung von Tat-, Täter- und Unterstützungsstrukturen, des bundesweit abgestimmten Sicherheitskonzeptes sowie weiterer relevanter Umstände vorzunehmen. Ziel ist es, die richtigen Lehren zu ziehen, damit sich so etwas in Hamburg nicht wiederholt.

Die politische Aufarbeitung der Ereignisse um den G20-Gipfel hat bereits am 19.07.2017 in einer Sondersitzung des Innenausschusses der Bürgerschaft begonnen. Der Sonderausschuss hat im August 2017 als 20. Ausschuss der Bürgerschaft seine Arbeit aufgenommen und wird über einen Zeitraum von mehreren Monaten regelmäßig in mehrstündigen Sitzungen tagen. Neben den Abgeordneten und Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern insbesondere der kleineren Fraktionen bedeutet dies auch für die Bürgerschaftskanzlei einen deutlichen Mehraufwand, weil alle Sitzungen des Sonderausschusses der Vor- und Nachbereitung einschließlich der Erstellung von Protokollen und Berichten sowie besonderer technischer Ausstattung bedürfen.

Zwar wurde Ende 2016 bereits eine leichte Unterstützung der Fraktionen und der Bürgerschaftskanzlei beschlossen (Drs. 21/6175; 21/6974), da seit Beginn der Legislatur neben den anfangs 18 Fachausschüssen der Bürgerschaft mehrere zusätzliche parlamentarische Gremien erforderlich geworden sind, so z.B. der Unterausschuss zur Vorbereitung der Parlamentsreform (Stärkung der Hamburgischen Bürgerschaft – Verbesserungen im Parlamentsbetrieb, Drs. 21/6170), der ständige gemeinsame Ausschuss für die Zusammenarbeit der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein (Drs. 21/5949) sowie die Enquete-Kommission zur Stärkung des Kinderschutzes und der Kinderrechte in Hamburg (Drs. 21/5948). Trotzdem wird die Mehrarbeit für den Sonderausschuss für alle Fraktionen und die Bürgerschaftskanzlei eine enorme Herausforderung, zumal die Hamburgerinnen und Hamburger zu Recht eine hohe Erwartungshaltung an die Ergebnisse dieses Ausschusses haben. Aus diesem Grund ist es erforderlich, allen in der Bürgerschaft agierenden Fraktionen der SPD, CDU, GRÜNEN, LINKEN, FDP und AfD sowie der Bürgerschaftskanzlei zeitlich befristet auf die Dauer des Sonderausschusses eine personelle Unterstützung zu ermöglichen, die für jede Fraktion sowie für den Ausschuss/Bürgerschaftskanzlei die Anstellung mindestens eines/r weiteren Mitarbeiters/in möglich macht. Den Fraktionen sollen hierfür für ein Jahr jeweils 60.000 Euro, der Bürgerschaftskanzlei ein Betrag von 150.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Sollte der Ausschuss für die Erledigung seines Auftrages mehr als ein Jahr benötigen, werden weitere Mittel zur Verfügung gestellt.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. „Zur Unterstützung der Arbeit für den gemäß § 52 Absatz 3 Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft eingesetzten Sonderausschuss „Gewalttätige Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel in Hamburg“ erhält jede Fraktion ab dem Monat, in dem die konstituierende Sitzung des Sonderausschusses stattfindet für die Arbeit der folgenden 12 Monate zusätzlich 5.000 Euro monatlich – insgesamt je Fraktion 60.000 Euro – und die Bürgerschaftskanzlei 150.000 Euro,

2. in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 im Einzelplan 1.01. den Ansatz in der Produktgruppe 200.03 „Bürgerschaftskanzlei“ im Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“, Produkt „Abg.- und Fraktionsang., Parteienfinanzierung“ um 150.000 Euro (2017) und 210.000 Euro (2018) zu erhöhen,

3. in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 im Einzelplan 1.01. den Ansatz in der Produktgruppe 200.03 „Bürgerschaftskanzlei“ im Kontenbereich „Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit“, Produkt „Plenarangelegenheiten und Gremien“ den Ansatz um 62.500 Euro (2017) und 87.500 Euro (2018) zu erhöhen,

4. zur Finanzierung im Einzelplan 9.2, Allgemeine Finanzwirtschaft in der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“ im Kontenbereich Personalkosten beim Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“ den Ansatz um 212.500 Euro für das Haushaltsjahr 2017 und 297.500 Euro für das Haushaltsjahr 2018 abzusenken.

 

 

 

 

sowie
  • der Abgeordneten Dennis Gladiator
  • Joachim Lenders
  • Karl-Heinz Warnholz
  • André Trepoll
  • Michael Westenberger (CDU) und Fraktion und der Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks
  • Antje Möller
  • Farid Müller
  • Olaf Duge
  • René Gögge
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion und der Abgeordneten Katja Suding
  • Carl Edgar Jarchow
  • Anna von Treuenfels-Frowein
  • Michael Kruse
  • Dr. Wieland Schinnenburg
  • Jens P. Meyer (FDP) und Fraktion