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Parteibuch statt Promotion Einstellungsvoraussetzung für den Präsidenten der neuen Hochschule für Polizei? Für eine Ausschreibung der Stelle des Gründungspräsidenten

Mittwoch, 17.01.2007

Hamburg erhält 2007 eine neue Hochschule der Polizei. Trotz der Tatsache, dass die SPD-Vorschläge zur Verbesserung des Hamburgischen Polizeihochschulgesetzes nicht aufgegriffen wurden (siehe Drs. 18/5331), sollte allen Beteiligten, Befürwortern wie Kritikern der Hochschulkonzeption, daran gelegen sein, dass die Ausbildung unseres Polizeinachwuchses bestmöglich starten kann. Hieran wollen auch die Antragsteller konstruktiv mitwirken.

 

Gerade die Gründungsphase dieser neuen Hochschule erfordert ein besonders gewissenhaftes Vorgehen. Dem Gründungspräsidenten der Hochschule obliegt es, diesen entscheidenden Prozess zu gestalten. Es ist daher gerade auch in wissenschaftlicher Hinsicht eine besonders qualifizierte Führungspersönlichkeit mit dieser Aufgabe zu betrauen. Dabei ist zu beachten, dass sich der Gründungspräsident nach dem HmbPolHG erst in fünf Jahren einer universitätsinternen Wahl zu stellen hat. Der Personalentscheidung kommt daher eine besondere Bedeutung zu.

 

Der Senat ließ am 29.12.2006 mitteilen, dass die Position des Gründungspräsidenten der Hochschule der Polizei durch den Polizeidirektor Jörg Feldmann besetzt werden soll. Die Ernennung dieses Kandidaten, der CDU-Kreistagsabgeordneter in Stormarn und CDU-Landesarbeitskreisvorsitzender in Hamburg ist, wirft jedoch viele Fragen auf.

 

Obwohl der Sprecher der Innenbehörde gegenüber den Medienvertretern erklärt hatte, es habe ein Bewerbungsverfahren mit mehreren Kandidaten gegeben, hat sich nun herausgestellt, dass es gar keine formelle Ausschreibung der Stelle des Präsidenten der Polizeihochschule gegeben hat. Vor diesem Hintergrund ist es wenig verwunderlich, dass die Deputation der Behörde für Inneres nach Medienberichten am 4. Januar 2006 die Personalentscheidung und ihr Zustandekommen ausdrücklich missbilligt hat.

 

Der Verzicht auf eine - gerade für Spitzenpositionen in der Wissenschaft eigentlich selbstverständliche – Ausschreibung ist deshalb umso bemerkenswerter, da die Hamburger CDU solche Personalauswahlverfahren als Maßnahme gegen Filz, Vettern- und Parteibuchwirtschaft immer ausdrücklich propagiert hat. In einer Presseerklärung der CDU-Fraktion vom 18. Mai 2001 in Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Vergabe und Kontrolle von Aufträgen und Zuwendungen durch die Freie und Hansestadt Hamburg“ heißt es in Punkt III „Zentrale Forderungen der CDU gegen den Filz (.. .) 1. Transparente Personalauswahl“: „In den Behörden ist die Deputation ab der Besoldungsgruppe A15 grundsätzlich ab Beginn von Personalauswahlverfahren zu beteiligen. Die gesamte Liste der Bewerber und ihre Bewertung sind den Mitgliedern im Personalausschuss der Deputation vorzulegen. Dies hat für Stellen in den Behörden wie in öffentlichen Unternehmen zu gelten.“ Diesen Grundsätzen hat sich der CDU-geführte Senat nie verpflichtet gefühlt.

 

Hinzu kommen Unklarheiten im Bezug auf die Anforderungen, die der zukünftige Gründungspräsident der Polizeihochschule zu erfüllen hat. Wenn die neue Polizeihochschule mit den wissenschaftlichen Ansprüchen mithalten will, die auch vom Wissenschaftssenator Dräger immer wieder betont werden, so ist die Position des Gründungspräsidenten mit einer Persönlichkeit mit wissenschaftlichem Background zu besetzen, die zudem über ausgewiesene Managerqualitäten verfügt. Wissenschaftliche Qualifikation wird üblicherweise durch Promotion, Habilitation und/oder zahlreiche Veröffentlichungen nachgewiesen. Auch insoweit gibt es kritische Nachfragen an die Innenbehörde.

 

Das noch nicht abgeschlossene Ernennungsverfahren des Gründungspräsidenten sollte unverzüglich gestoppt und eine Ausschreibung der Stelle des Präsidenten der Polizeihochschule in die Wege geleitet werden.

 

Angesichts der Tatsache, dass der Senat die Chance nicht genutzt hat, in Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 18/5548) alle offenen Fragen zu klären, ist es unausweichlich geworden, die Hintergründe des gesamten Vorgangs im Wege der Akteneinsicht zu überprüfen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird aufgefordert,

 

1. vor dem Hintergrund des beamtenrechtlich noch nicht abgeschlossenen Ernennungsverfahrens des Gründungspräsidenten

 

a. dieses Verfahren unverzüglich zu stoppen,

 

b. die Position des Präsidenten der Hochschule der Polizei in einem ordentlichen Verfahren zeitnah auszuschreiben und

 

c. die Auswahl eines geeigneten Kandidaten/einer geeigneten Kandidatin entsprechend den Kriterien eines ordentlichen Bewerbungsverfahrens unter Beteiligung der Deputation der Behörde für Inneres zu treffen.

 

2. der Bürgerschaft bis zum 1. März 2007 sämtliche Akten, Vorgänge und sonstigen Unterlagen aller Behörden, Dienstellen und Gremien vorzulegen, die mit der Besetzung der Position der Leitung der Hochschule der Polizei in Zusammenhang stehen. Dies schließt insbesondere alle Unterlagen ein, die die Vorberei-tungen des Verfahrens und den gesamten Entscheidungsprozeß über die Be-setzung dieser Position betreffen – ggf. auch schon im Vorfeld des Beschlusses über das Gesetz über die Hochschule der Polizei Hamburg (HmbPolHG) vom 22.12.2006.