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Personelle Verstärkung des Verwaltungsgerichts zur weiteren Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes hinsichtlich stark steigender Asylverfahren

Mittwoch, 17.12.2014

Die Eingangszahlen am Verwaltungsgericht in Asylverfahren sind ganz aktuell exorbitant gestiegen. In den Hauptsacheverfahren sind die Eingänge zum Jahresende 2014 im Vergleich zu 2013 um ca. 50 % angestiegen. Die Eingänge in den Eilverfahren haben sich im Vergleich zu 2013 zum Jahresende 2014 ebenfalls fast verdoppelt. Eine solche Hochphase an Asylverfahren gab es seit dem Jahr 2004 nicht mehr. Auch wenn nicht verkannt werden soll, dass in vielen Bereichen der Justiz die Belastung hoch ist, liegt der dramatische Anstieg der Eingangszahlen am Verwaltungsgericht in einer Größenordnung, die politisches Nachsteuern erforderlich macht: Die in dieser Höhe unerwartete Steigerung führt dazu, dass ein effektiver Rechtsschutz mit den bestehenden Ressourcen nicht mehr hinreichend gewährleistet werden kann. Eine Veränderung der Situation ist derzeit nicht zu erwarten, angesichts der vielen Krisenherde in der Welt. Die Justiz muss gleichwohl die Gewähr dafür bieten, dass die rechtsstaatliche Durchführung der Asylverfahren zügig erfolgt. Schwebende Verfahren bedeuten Unklarheit für die Asylbewerberinnen und -bewerber und damit eine extrem hohe Belastungssituation. Und auch die Rückwirkungen dieses Fallaufkommens auf die Justizgewährung im Übrigen sind zu berücksichtigen.

Zusätzlich zu den begrüßenswerten, bereits eingeleiteten Maßnahmen der Justizbehörde ist daher eine weitere, temporäre personelle Verstärkung des Verwaltungsgerichts im Umfang einer Kammer erforderlich, um effektiven Rechtsschutz auch in dieser kritischen Phase weiter zu gewährleisten.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Im Stellenplan 2015/2016, Aufgabenbereich 235 Gerichte werden zur Beschleunigung der Asylverfahren folgende Stellen mit Wirkungsdatum 1.1.2015 neu ausgebracht:

1 Stelle Vorsitzende Richterin/Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Bes. Gr. R 2 kw nach Beendigung der Maßnahme „Intensivierung der Asylverfahren“, spätestens am 31.12.2016.

2 Stellen Richterin/Richter am Verwaltungsgericht Bes. Gr. R 1 kw nach Beendigung der Maßnahme „Intensivierung der Asylverfahren“, spätestens am 31.12.2016.

2. Aus dem Einzelplan 4, Produktgruppe 253.02 „Hilfen zur Existenzsicherung“, Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“ werden für das Haushaltsjahr 2015 292 000 Euro sowie für das Haushaltsjahr 2016 296 500 Euro zur Verstärkung der personellen Kapazitäten beim Verwaltungsgericht auf den Einzelplan 2, Produktgruppe 235.08 „Verwaltungsgericht“, Kontenbereich „Personalkosten“ übertragen.