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Petitum Innenausschuss

Donnerstag, 12.09.2013

Petitum

der SPD-Abgeordneten im Innenausschuss

zu Drucksache 20/6931

 

Der Innenausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. sich auf Bundesebene für die Schaffung einer Wohnsitzpflicht für geduldete und asylsuchende Menschen einzusetzen, welche die bisher bestehenden gesetzlichen räumlichen Aufenthaltsbeschränkungen ersetzen und zugleich eindeutig definieren soll, welches Land für die nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz zu erbringenden Leistungen zuständig ist, damit auch in Zukunft eine gerechte Lastenverteilung gewährleistet wird.

 

2. geduldeten Personen und Asylsuchenden, die gemäß § 61 AufenthG bzw. § 56 AsylVfG einer räumlichen Beschränkung unterliegen, künftig anlässlich der Neuerteilung der Duldung bzw. Aufenthaltsgestattung oder deren Verlängerung grundsätzlich eine Erlaubnis zum vorübergehenden Verlassen des zugewiesenen Aufenthaltsbereichs zu erteilen. Hiervon ausgenommen sind Straftäter und Personen, bei denen Verstöße gegen das Betäubungsmittel-gesetz bekannt geworden sind oder bei denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen konkret bevorstehen; insoweit sollen die Erlaubnisse unter dem Vorbehalt des Widerrufs stehen. Die Umstellung auf die regelhafte Erteilung der Verlassenserlaubnisse soll in einem Zeitraum von sechs Monaten erfolgen. Erlaubnisse sollen gebührenfrei erteilt werden.

 

3. der Bürgerschaft über die zwischen den Bundesländern Berlin und Brandenburg bestehende Vereinbarung länderübergreifender Aufenthaltsmöglichkeiten und deren Auswirkungen zu berichten.