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Petitum zu Drs. 20/10886 Hamburg unterstützt die Begrenzung von Rüstungsexporten

Montag, 20.10.2014

Deutschland ist seit vielen Jahren eine der führenden Rüstungsexportnationen der Welt. Mit einem Volumen von 8,34 Mrd. Euro war Deutschland im Jahr 2013 der nach den USA und Russland drittgrößte Exporteur von Rüstungsgütern, wie in den meisten Vorjahren auch. Bei den Kriegswaffen im engeren Sinne betrug das Exportvolumen 2013 933 Mio. Euro, womit Deutschland weltweit an sechster Stelle rangiert. Rüstungsgüter sind jedoch keine gewöhnlichen Wirtschaftsgüter, deren Maximierung bei Produktion und Handel grundsätzlich erstrebenswert wäre. Sie dienen im Wesentlichen der Ausrüstung der eigenen Streitkräfte (also der Bundeswehr) und derer verbündeter demokratischer Staaten. Waffenexporte, durch die Kriege, bewaffnete Konflikte und Menschenrechtsverletzungen begünstigt werden könnten, sollen hingegen grundsätzlich vermieden werden.

Deshalb verfolgt Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel eine deutlich restriktivere Rüstungspolitik als unter der Vorgängerregierung der Fall war. Gabriel hatte immer betont, dass Rüstungspolitik keine Wirtschaftspolitik ist. Die ohnehin niedrige Bedeutung der Rüstungsexporte für die deutsche Wirtschaft darf nicht über außen- und sicherheitspolitische Prinzipien erhoben werden. In der Vergangenheit wurde im Interessenkonflikt zwischen Rüstungsindustrie und einer wertorientierten Außenpolitik zu oft zugunsten der Industrie entschieden. Das gibt es nun nicht mehr. Gabriel will ein Exportregime installieren, das sich wieder stärker an die einschlägigen Grundsätze der Bundesregierung für den Rüstungsexport hält und die Ausnahmegenehmigungen zur Ausfuhr in Drittländer deutlich reduzieren. Diese Grundsätze wurden in der Vergangenheit stark vernachlässigt. Eine große und beständig wachsende Zahl von Ausnahmegenehmigungen für Rüstungsexporte in Drittländer wurde erteilt. So stieg der Anteil der Waffenexporte in diese Länder in den vergangenen zehn Jahren von rund 25 Prozent auf fast 65 Prozent. Der im Genehmigungsverfahren federführende Bundeswirtschaftsminister Gabriel hat die neue Praxis bereits deutlich sichtbar in Angriff genommen und, anders als seine Vorgänger, die Entscheidungen über sämtliche Ausfuhranträge persönlich an sich gezogen.

Außerdem hat der Bundestag auf Antrag der Koalitionsparteien CDU und SPD beschlossen, eine wesentlich größere Transparenz über solche Genehmigungen herzustellen als bisher: So wird der jährliche umfangreiche Rüstungsexportbericht der Bundesregierung nunmehr bereits zum Sommer des Folgejahres veröffentlicht, nicht erst zu seinem Ende. Dazwischen erfolgen noch zeitnähere halbjährliche Zwischenberichte. Davon unbenommen wird der Bundestag über jede einzelne abschließende Ausfuhrgenehmigung unverzüglich unterrichtet.

Das hohe Ausmaß der Rüstungsexporte wird seit Jahren von der deutschen und auch Hamburger Öffentlichkeit kritisch begleitet. Insbesondere die vielen Ausnahmegenehmigungen für Drittländer, in denen die Einhaltung der Menschenrechtskriterien fragwürdig ist, sowie die immer höhere Anzahl von exportierten und in bewaffneten Konflikten eingesetzten Kleinwaffen stoßen dabei auf berechtigte Kritik.

Da der Hamburger Hafen Deutschlands größter Seehafen und ein Universalhafen ist, ist davon auszugehen, dass ein Teil der Rüstungsgüter von hier aus in die Zielländer verschifft wird. Bei allen Gütern, für die eine Ausfuhrgenehmigung vorliegt, und die nicht in irgendeiner Weise als Gefahrgut einer besonderen Kontrolle unterliegen, besteht von Seiten der Stadt, der Innen- oder der Hafenbehörde (HPA) keine rechtliche Handhabe, ihre Ausfuhr über den Hafen zu unterbinden. Das gilt auch für Rüstungsgüter. Hamburg kann aber die Transparenz in diesem Bereich deutlich erhöhen und so einen Beitrag leisten: Die diesbezüglichen Daten, die Hamburger Behörden erheben bzw. speichern, sollen daher, soweit dem nicht ausdrücklich Gesetze entgegenstehen, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Denn auch mehr Transparenz hilft in dieser Debatte.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien möge daher beschließen,

Der Bürgerschaft wird empfohlen folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Die Hamburgische Bürgerschaft unterstützt das politische Ziel der Bundesregierung, des Bundeswirtschaftsministers und der kritischen Bürgerinitiativen, die Exporte von Rüstungsgütern soweit als möglich zu reduzieren, und vor allem eine Ausfuhr solcher Güter in Krisen- und Konfliktgebiete grundsätzlich zu vermeiden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, alles in ihren Möglichkeiten liegende zu unternehmen, um die Exporte von Rüstungsgütern vor allem in Drittländer deutlich zu reduzieren.

 

2. Der Senat wird ersucht,

 

a. die Bundesregierung bei ihrer Politik der Reduzierung von Rüstungsexporten in geeigneter Weise zu unterstützen.

 

b. die nach der „Verordnung über die Sicherheit bei der Beförderung von gefährlichen Gütern und zur Erhöhung des Brandschutzes im Hamburger Hafen (Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg – GGBVOHH“ und ggf. anderen einschlägigen Rechtsvorschriften von Hamburger Behörden erhobenen bzw. gespeicherten Daten über die Ausfuhr von - als Gefahrengüter deklarierten - Rüstungsgütern i.w.S. über den Hamburger Hafen regelmäßig entsprechend § 3 Absatz 2 des Hamburgischen Transparenzgesetz als Gegenstand von öffentlichem Interesse in das Informationsregister einzuspeisen, soweit nicht Sicherheitsgründe dagegen sprechen, sowie

 

c. der Bürgerschaft über die Ergebnisse zu a. und b. zu berichten.