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Pflegeeinrichtungen von PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG für die Bewohnerinnen und Bewohner in Hamburg erhalten und den Weiterbetrieb auf den Grundstücken zu guten Bedingungen wirksam sichern

Mittwoch, 05.07.2017

Der CDU-Senat hatte PFLEGEN & WOHNEN gegen den Widerstand der Beschäftigten und Teilen der Opposition im Jahr 2007 verkauft. (Vgl. Drs.18/4856 und 18/4929). Das vormals städtische Unternehmen blickt auf eine langjährige Tradition in der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen zurück und verfügt auch vor diesem Hintergrund über Grundstücke/Standorte in der gesamten Stadt.

Unmittelbar nach Ablauf der vereinbarten 10-jährigen Weiterverkaufsfrist wollen die damaligen Käufer, die Berliner Pflegeheimkette Vitanas und die Andreas Franke Unternehmensgruppe, das Unternehmen nun erneut verkaufen. PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG ist der größte private Anbieter von stationärer Pflege in Hamburg. An 13 Standorten im gesamten Stadtgebiet bietet er 2.690 Pflegeplätze und beschäftigt rund 1.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Durch die vollständige Privatisierung und die von der CDU 2006 verhandelte Vertragskonstruktion kann der Senat der FHH den Weiterverkauf nicht verhindern. Zum Verkauf steht nicht die „Pflegen & Wohnen Betriebs GmbH“ als Betreiberin der Pflegeeinrichtungen und auch nicht die Hamburger Senioren Immobilien GmbH & Co. KG, in deren Eigentum sich die Grundstücke befinden. Verkauft werden sollen vielmehr die dahinter stehenden Muttergesellschaften, wie die Vitanas GmbH & Co. KG. Der Unternehmensumfang dieser Unternehmen geht über die vor zehn Jahren veräußerten Einrichtungen und Grundstücke von Pflegen & Wohnen weit hinaus. Ein Rückkauf lediglich der alten Anteile von „Pflegen und Wohnen“ steht damit nicht zur Disposition.

Entsprechend der Verträge müssen die Pflegeeinrichtungen von PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG bei Erhalt der vollen Platzkapazität noch weitere zehn Jahre weiter betrieben werden. Der Erhalt der Pflegeplätze ist somit vorerst gesichert.

Um zu gewährleisten, dass auf den in Frage kommenden Grundstücken auch weiterhin Pflegeeinrichtungen betrieben und sie keiner anderen Nutzung zugeführt werden, hat der Senat bereits am 13. Juni 2017 gehandelt und die planungsrechtliche Sicherung der Flächen gemäß §1 Absatz 4 des Verwaltungsbehördengesetzes evoziert. Bauanträge, die der planerischen Zielsetzung der Sicherung von Standorten für Alten- und Pflegeeinrichtungen zuwiderlaufen oder ihre Verwirklichung wesentlichen erschweren können, werden von Bezirksämtern zurückgestellt. Der Senat hat mit der Evokation und den sich daran anschließenden Maßnahmen die Nutzung der Flächen im Sinne der aktuellen und künftigen Bewohnerinnen und Bewohner gesichert.

Bereits bei der Veräußerung durch die CDU vor zehn Jahren wurde die Tarifbindung der Privatisierung geopfert. Die Pflegekräfte haben 2012 über viele Monate und mit zahlreichen Streikaktionen die Tarifverträge wieder zurückerkämpft. Ein neuer Investor und Arbeitgeber sollte deshalb den bestehenden Haustarifvertrag übernehmen und die Tarifpartnerschaft fortsetzten. Das ist auch eine zwingende Voraussetzung für die Verringerung der Fachkräftelücke in der Altenpflege und für „gute Arbeit“ in der Pflege.

Für alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen mit Vergütungsvereinbarungen nach §85 SGB XI (für Pflegesatz gemäß Pflegegrad und Kosten für Unterkunft und Verpflegung) sowie nach §75 Abs. 5 SGB XI (Investitionskosten) gilt, dass der Sozialhilfeträger im Falle der individuellen Bedürftigkeit die Versorgung der Pflegebedürftigen durch Kostenübernahme sichert. Das gilt für alle von PFLEGEN & WOHNEN Hamburg in Hamburg betriebenen Pflegeeinrichtungen. Die Angemessenheit der geforderten Entgelte wird im Rahmen der Vergütungsverhandlungen von den Pflegekassen und dem Träger der Sozialhilfe geprüft.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Die Bürgerschaft

1.1. unterstreicht die Bedeutung von Tarifverträgen und einer guten Sozialpartnerschaft für die Arbeitsbedingungen in der Pflege und fordert, dass der potentiell neue Eigentümer von PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG in guter Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und den Beschäftigten die Tarifbindung fortführt.

1.2. weist zudem darauf hin, dass mit dem Instrument der Allgemeinverbindlichkeitserklärung ein wirksames Instrument zur Verfügung steht, um flächendeckend eine einheitliche Tarifgrundlage zu schaffen. Hierfür ist jedoch ein Antrag der Tarifvertragsparteien erforderlich.

2. Der Senat wird ersucht,

2.1. nach dem Senatsbeschluss vom 13. Juni 2017 dafür Sorge zu tragen, dass die nötigen Schritte im Baurecht vollzogen werden, damit auf den Grundstücken von PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG weiterhin lediglich Alten- und Pflegeeinrichtungen betrieben werden können und die Einrichtungen damit für aktuelle und künftige Bewohnerinnen und Bewohner gesichert werden.

2.2. für die Fortführung der zuletzt guten Beziehungen zwischen dem Betriebsrat und der Unternehmensführung sowie der Tarifbindung und guter Arbeitsbedingungen zu werben,

2.3. die jetzigen Eigentümer darauf hinzuweisen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner über die Wohnbeiräte rechtzeitig zu informieren und entsprechend der Regelungen im Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) bei Veränderungen zu beteiligen sind, und

2.4. darauf hinzuwirken, dass die fachlichen Ziele der Hamburger Rahmenplanung vom November 2015 für die pflegerische Versorgungsstruktur bis 2020 auch bei einem Eigentümerwechsel von PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG eingehalten werden.

 

sowie
  • Christiane Blömeke
  • Olaf Duge
  • Mareike Engels
  • Ulrike Sparr
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion