Zum Hauptinhalt springen

Pille danach – Rezeptfrei zugänglich machen

Dienstag, 26.02.2013

zu Drs. 20/6929

 

Die „Pille danach" ist kein Abtreibungsmedikament, sondern eine Notfallverhütung, die ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche verhindert. Das Medikament wirkt nicht, wenn sich die Eizelle bereits eingenistet hat. Es muss so schnell wie möglich – allerspätestens 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr – eingenommen werden. Das Aufsuchen einer Ärztin/eines Arztes kann dabei insbesondere am Wochenende einen erheblichen Zeitverlust und unter Umständen auch Kosten für die Betroffene nach sich ziehen. Eine ausreichende Beratung kann durch die Apotheken gewährleistet werden.

In 28 europäischen Ländern – darunter Frankreich, Großbritannien, Spanien und Schweden – sowie weltweit in 79 Ländern können Frauen die „Pille danach“ ohne Rezept bekommen. Zwar zeigen die Erfahrungen in anderen Ländern, dass die Rezeptfreiheit der „Pille danach“ nicht zu Missbrauch führt, dennoch sollte die Befreiung von der Rezeptpflicht nach einem angemessenen Zeitraum evaluiert werden.

Bereits 2002 hat das Europäische Parlament in einer Resolution zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, die „Pille danach“ zur Notfallverhütung zu erschwinglichen Preisen und rezeptfrei zur Verfügung zu stellen. 2003 hat auch der Sachverständigen-Ausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte die Aufhebung der Verschreibungspflicht empfohlen und diese Forderung 2009 wiederholt.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Pille danach mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (LNG) künftig auch in Deutschland in Apotheken ohne Rezept erhältlich ist. Die Apothekenpflicht soll erhalten bleiben.