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Planungsmittel für ein Wasserrettungszentrum an der Alster

Freitag, 19.08.2016

Sanierungsfonds Hamburg 2020:

 

Die Alster wird von vielen Hamburgerinnen und Hamburgern nicht nur in den Sommermonaten vielseitig für den Wassersport, sowohl in der Freizeit als auch im sportlichen Rahmen für Trainings, Wettkämpfe oder Regatten, genutzt. Seglerinnen und Segler, Ruderinnen und Ruderer sowie Kanuten und Stand-Up-Paddlerinnen und -Paddler sind ebenso vertreten wie Nutzerinnen und Nutzer von gemieteten Tret-, Segel- und Ruderbooten. Zudem wird die Alster gewerblich genutzt, beispielsweise durch die Alster Touristik GmbH, die Touristinnen und Touristen mit ihren Fahrgastschiffen auf vorgegebenen Routen über die Alster bringt.

Für die Stadt Hamburg ist die wassersportliche Nutzung der Alster von großer Bedeutung und die Alster hat einen hohen Freizeitwert. Neben den regelmäßigen Sportveranstaltungen von Anfang März bis Mitte Dezember finden Triathlon, Alstervergnügen, Kirschblütenfest, Filmaufnahmen oder karitative Drachenbootrennen statt. Selbst im Winter wird die Alster, bei dauerhaft tiefen Temperaturen beispielsweise für Alster-Eisvergnügen, genutzt.

Bei den Veranstaltungen, die bei verschiedenen Wetterbedingungen stattfinden, können jedoch schnell Gefahrenmomente entstehen. Kenterungen, Kollisionen und Badeunfälle sind die häufigste Grundlage für das Einsatzstichwort „THWAY“ (Technische Hilfeleistung, Menschenleben in Gefahr) zu denen Feuerwehr, Polizei und ehrenamtliche Hilfsorganisationen regelmäßig ausrücken.

Derzeit wird die Sicherheit an der Alster durch Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei im Rahmen der täglichen Gefahrenabwehr und in Ausübung des allgemeinen Rettungsdienstes gewährleistet. Sie werden dabei durch ehrenamtliche Hilfsorganisationen, vor allem durch die DLRG, tatkräftig unterstützt.

Im Falle einer Alarmierung müssen die Rettungskräfte von ihren Stützpunkten aus an die Alster fahren, um dort die im Wasser befindlichen Rettungsmittel zu besetzen und dann den Einsatz durchführen zu können. Insbesondere an den Wochenenden und Feiertagen kommt es nicht selten zu einer Häufung von Einsätzen infolge plötzlicher Wetterveränderungen bei gleichzeitig hoher Frequentierung der Alster. Auch bei dichter Verkehrslage kann es bisher zu Verzögerungen der Einsatzbereitschaft kommen, die es dringend zu vermeiden gilt.

Vor diesem Hintergrund halten wir es für erforderlich, die Sicherheit und die Arbeitsbedingungen für die Rettungskräfte an und auf der Alster durch die Einrichtung eines dauerhaften Wasserrettungsdienstes zu verbessern und wollen in einem „Wasserrettungszentrum Alster“ an der Außenalster einen ganzjährig nutzbaren Stützpunkt schaffen. Dieses Wasserrettungszentrum sollen auf Grundlage eines abgestimmten Betriebskonzeptes alle dort tätigen Rettungsorganisationen als logistische Basis nutzen können. Die Einbeziehung der Rettungsorganisationen in dieses Konzept wird zudem dem hohen Engagement der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer gerecht. Um ein effektives und schnelles Einschreiten zu gewährleisten, soll diese Örtlichkeit auch für die Rettungsmittel der verschiedenen Behörden bzw. Organisationen genutzt werden können.

Als Standort für das Wasserrettungszentrum ist ein stadteigenes Grundstück am westlichen Ufer der Außenalster am Anleger Alte Rabenstraße in direkter Nachbarschaft zur Außenstelle Alster des Wasserschutzkommissariats 2 auf dem Flurstück 2336 zu prüfen. Die auf dem Grundstück befindlichen Gebäudeteile scheinen geeignet, um in die Bauwerkplanung und die anschließende Nutzung einbezogen zu werden. Zudem bietet das Grundstück bereits jetzt Abstellmöglichkeiten für Einsatzfahrzeuge, die weiter ausgebaut werden können. Die bereits vorhandenen Liegeplätze für Boote können auf dem grundstückseigenen Anleger weiter ausgebaut werden.

In einem ersten Schritt sollen nach den Prinzipien des kostenstabilen Bauens Planungsmittel aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ bereitgestellt werden, um das geplante Wasserrettungszentrum solide planen und projektieren zu können.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. Mit den an der Wasserrettung beteiligten Organisationen ein Betriebskonzept zu erarbeiten, das die gemeinsame Nutzung und verbindliche Besetzung des Wasserrettungszentrums zu allen relevanten Zeiten regelt,

2. auf dieser Grundlage Planungskosten für ein „Wasserrettungszentrum Alster“ im Haushaltsjahr 2016 aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“) in Höhe von bis zu 195.000 Euro zweckgebunden auf den Einzelplan 8.1, Produktgruppe 277.01 „Einsatzdienst Feuerwehr“, Kontenbereich Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit, bereitzustellen, und

3. der Bürgerschaft auf Basis fertiger Planungen zu Bau, Betrieb und dauerhafter Finanzierung über den Sachstand zu berichten, damit auf dieser Grundlage Beschlüsse über den Projektfortgang getroffen werden können.

 

sowie
  • der Abgeordneten Antje Möller
  • Christiane Blömeke
  • Olaf Duge
  • Farid Müller
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion