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Potenziale für den Sport nutzen – Pilotprojekt zur Anpassung der Mitbenutzungsregeln von Schulsporthallen für Sportvereine

Mittwoch, 13.02.2019

Hamburg ist eine attraktive, wachsende und sportlich aktive Metropole. Mit über 80.000 Baugenehmigungen seit 2011 und über 50.000 neuen Wohnungen finden viele Hamburgerinnen und Hamburger einen Ort zum guten Leben in den Hamburger Stadtteilen. Die sportliche Infrastruktur ist ein wichtiger Teil einer guten Quartiersentwicklung. Hamburg wächst auch hier. Allein 55 neue Schulsporthallen werden von 2018 bis 2020 fertiggestellt sein. Das bedeutet 75 zusätzliche Sporthallenfelder auch für den Vereinssport in Hamburg. Weitere 38 Hallen mit 44 Feldern sollen in derselben Zeit saniert werden. Neben den Plätzen sind insbesondere auch diese Schulsporthallen Ort des Sporttreibens in Hamburg. Damit profitiert der Sport von dem massiven Sanierungsprogramm an Hamburgs Schulen in Ho?he von 2 Milliarden Euro bis 2019. Von 2011 bis 2020 werden über 610 Millionen Euro in die sportliche Infrastruktur investiert worden sein. Neben den Investitionen in die Infrastruktur fördert Hamburg den Sport verlässlich über die gebu?hrenfreie Nutzung von Schulsporthallen. Hinzu kommen Beschlüsse der Hamburgischen Bu?rgerschaft, wodurch auch die Bedarfe des Vereinssports in Schulsporthallen sehr unterstu?tzt werden.

Für die Nutzung von Schulsporthallen durch Sportvereine gibt es in Hamburg Regeln. Es besteht mit

• der Dienstvorschrift „Mitbenutzung von Schulräumen und -anlagen“ vom 4. Januar 2006,

• dem gemeinsamen Merkblatt „Nutzung von Schulsporthallen durch Sportvereine“ der Freien und Hansestadt Hamburg und des Hamburger Sportbundes vom 11. Januar 2011 und

• der Rahmenvereinbarung zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung, dem Landesbetrieb Hamburger Institut für Berufliche Bildung und den Bezirksämtern der Freien und Hansestadt Hamburg über die Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten sowie Freigabe von Schulhofflächen und -sportplätzen als öffentliche Kinderspielplätze vom 22. September 2017

eine verlässliche und planbare Basis für die Nutzung von Schulsporthallen durch Sportvereine.

Neben den großen Anstrengungen zum Ausbau und der kontinuierlichen Pflege der sportlichen Infrastruktur gilt es auch, mögliche weitere Ressourcen durch zeitgemäße Anpassungen von Vorschriften zu heben. Die effiziente Nutzung aller Sport- und Bewegungsflächen in Hamburg ist für die Fraktionen von SPD und GRÜNEN ein wichtiger Baustein guter Sportpolitik. Hierbei bietet die Ausweitung der grundsätzlich regelhaft durch Sportvereine und -verbände nutzbaren Schulsportstätten eine gute Möglichkeit. Es ist zu prüfen, ob die bisher festgeschriebene „Kann-Lösung“, nach der Schulsportstätten über 22:00 Uhr und in den Ferien hinaus genutzt werden können, durch eine Regelung ersetzt wird, die eine regelhafte Öffnung grundsätzlich aller möglichen Schulsportstätten bis Mitternacht und in den Ferien vorsieht. Dabei ist darauf zu achten, dass die Anpassung arbeitnehmerfreundliche Aspekte berücksichtigt und Synergien nutzt. Unter anderem ist zu prüfen, inwieweit moderne Schließsysteme wie Transponder zum Einsatz kommen können.

Eine Deckung der durch die Nutzungserweiterung entstehenden Betriebs- und Reinigungskosten ist in jedem Fall zu gewährleisten. Die Deckung der Kosten für das Pilotprojekt ist über zusätzliche Mittel für SBH | Schulbau Hamburg herzustellen.

Diese zusätzliche Nutzbarkeit von Sporthallen in den späten Abendstunden kann auch zu einer Entzerrung der Konkurrenzen am späten Nachmittag und in den frühen Abendstunden führen. Dadurch wird insbesondere auch an Nachmittagen mehr zeitlicher Spielraum für die Nutzung von Sporthallen durch Kinder und Jugendliche geschaffen.

Um die Praxistauglichkeit zu prüfen, soll in den Sommerferien 2019 ein hamburg-weites Pilotprojekt mit interessierten Sportvereinen und -verbänden in geeigneten Sporthallen initiiert werden. Bei der Auswahl passender Schulsporthallen für das Pilotprojekt sind SBH | Schulbau Hamburg und die Behörde für Schule und Berufsbildung entscheidend einzubeziehen.

Dafür möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht,

zu prüfen, inwieweit für die Optimierung der Mitbenutzung von Schulsporthallen durch Sportvereine

1. gemeinsam mit der Behörde für Inneres und Sport, der Behörde für Schule und Berufsbildung, der Finanzbehörde, SBH | Schulbau Hamburg und dem Hamburger Sportbund die im Antragstext genannten Verordnungen dahingehend geändert werden können, dass eine Ausweitung der regelhaften Nutzungszeiten von Schulsporthallen für den Vereinssport im Sinne des Antrags ermöglicht wird;

2. in den Hamburger Sommerferien 2019 ein hamburg-weites Pilotprojekt initiiert werden kann, das der Intention des Antrags folgt, insbesondere folgende Rahmenbedingungen hat:

i. mindestens ein Standort pro Bezirk;

ii. mehrere Vereine pro Bezirk sollen sich beteiligen können;

iii. Ermittlung von Kosten und Finanzierungsoptionen;

iv. Verfahrensabläufe sind im Vorwege in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren zu klären;

und Hinweise und Empfehlungen für zukünftige hamburg-weite Standards entwickelt;

3. der Bürgerschaft bis zum 15.06.2019 einen Zwischenbericht über die geplanten Pilotstandorte sowie beteiligten Vereine vorzulegen und

4. der Bürgerschaft bis zum 30.09.2019 zu berichten und dabei auch darauf einzugehen, wie die Kommunikation zwischen SBH | Schulbau Hamburg und dem organisierten Sport durch die geplante Einrichtung eines Sportbeirats weiter entwickelt werden kann.

 

sowie
  • Abgeordneten Christiane Blömeke
  • Olaf Duge
  • Mareike Engels
  • Farid Müller
  • Dr. Carola Timm (GRÜNE) und Fraktion