Zum Hauptinhalt springen

Prävention von Glücksspielsucht stärken

Dienstag, 23.11.2010

zu Drs. 19/7828

(Bericht des Innenausschusses über den Entwurf zur Änderung des

Spielbankgesetzes Drs. 19/4951)

In einer Zeit drastischer Einschnitte in Hamburg ist ein finanzielles Entgegenkommen unserer Stadt gegenüber der Spielbank Hamburg nicht vermittelbar. Insofern ist es zu begrüßen, dass der Senat das ursprüngliche Vorhaben der Innenbehörde einer deutlichen Absenkung der Spielbankabgabe nicht weiterverfolgt hat. Dabei muss es bleiben.

Der vorliegende Gesetzentwurf schafft zwar mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit bei der Spielbankabgabe. Gleichwohl ist auch dieser Ansatz mit anderen Zielsetzungen abzustimmen. Es ist deshalb anzuerkennen, dass sich die Spielbank Hamburg in einen Dialog mit Suchthilfeorganisationen begeben hat, um weitere Ansätze auszuloten, den Gefahren des Glücksspiels zu begegnen. Die dabei erzielten Gesprächsergebnisse dürfen nicht folgenlos bleiben, sondern müssen in die das Handeln der Stadt einfließen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

1. die Ergebnisse des Suchtpräventions-Gesprächs (Anlage 2 aus Drs. 19/7828)

a. als Leitlinie für weitere eigene Maßnahmen anzusehen und

b. sie auch in den Austausch mit anderen Bundesländern – insbesondere der unmittelbar angrenzenden Nachbarländer – mit einzubeziehen, um unterschiedliche Schutzstandards und daraus folgende Abwanderungen in Spielbanken anderer Länder zu vermeiden, sowie

c. auch bei Überlegungen zu Verschärfungen der Bestimmungen für private Spielhallen zu Grunde zu legen. Die Bürgerschaft hält es für erforderlich, die bestehenden landes- und bundesgesetzlichen Regelungen insbesondere mit dem Ziel zu ändern, das gewerbliche Automatenspiel in Spielhallen und Gaststätten im Interesse der Bekämpfung von Spielsucht und Kriminalität zu beschränken.

2. der Bürgerschaft bis zum 31. Mai 2011 über die Ergebnisse der Bemühungen zu berichten.