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Privatisierte Fluggastkontrollen – Staatliche Verantwortung wahrnehmen

Donnerstag, 28.02.2013

Die Tarifauseinandersetzung über die Löhne und Arbeitsbedingungen der Sicherheitsbediensteten an den deutschen Flughäfen ist eine indirekte Folge der Übertragung bestimmter hoheitlicher Aufgaben bei den Luftsicherheitskontrollen (z.B. Durchsuchung, Überprüfung oder Durchleuchtung von Personen und deren Gegenständen, wenn sie allgemein nicht zugängliche Bereiche betreten). Seit Jahren wird jeder frei werdende Arbeitsplatz einer bundeseigenen Luftsicherheitskontrolleurin und -kontrolleurs bei der Bundespolizei nicht mehr neu besetzt, sondern an einen privaten Sicherheitsdienst vergeben und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Stundenbasis „beliehen“. Das Motiv dieser „Beleihung“ ist die Absenkung von Personalkosten durch niedrige Löhne und die Verschlechterung von Arbeitsbedingungen in diesem hochsensiblen Sicherheitsbereich: Niedrige Tariflöhne und kapazitätsorientierte Arbeitszeiten aufgrund geteilter Dienste. Die Wirkung der „Beleihung“ ist vergleichbar mit den bekannten Dumping-Folgen mancher Privatisierung sowie des Missbrauchs von Leiharbeit.

Auch der Vorsitzende des Gemeinschaftsbetriebsrats an dem vom Arbeitskampf betroffenen Hamburger Flughafen hat in einem Brief an Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich die „Beleihung“ bzw. Privatisierung scharf kritisiert: „Die eigenen Beamten bzw. Bediensteten sind vermeintlich zu teuer gewesen und durch vermeintlich günstigere Mitarbeiter/innen privater Dienstleister ersetzt worden. Die Beamten bzw. Bediensteten sind ihrem Dienst in Vollzeit regelmäßig nachgegangen und haben damit störungs- bzw. unterbrechungsfreie Kontrollen sichergestellt. Hätte es nicht die Verlagerung der hoheitlichen Aufgaben auf private Dienstleister gegeben, wäre es nicht zu den nun untragbaren Zuständen an den im Tarifkonflikt unbeteiligten Flughäfen gekommen.“

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat schon seit Längerem die Frage von Lohn- und Beschäftigungsbedingungen bei privaten Sicherheitsdienstleistern im Bereich von Fluggastkontrollen thematisiert (Drs. 19/5165) und die Privatisierung in diesem Bereich kritisiert. Um hier gegenzusteuern, müssen Bundesregierung und Bundespolizeipräsidium ihrer Gewährleistungsverantwortung für das jederzeitige Funktionieren der Sicherheitskontrollen nachkommen – denn rechtlich sind und bleiben Fluggast- und Gepäckkontrollen gemäß

§5 Luftsicherheitsgesetz hoheitliche Aufgaben. Auch wenn eine komplette Re-Ver-staatlichung angesichts der finanziellen und personellen Folgen unrealistisch erscheint, muss es darum gehen, im Interesse der Gewährleistung der erforderlichen Sicherheits- und Qualitätsstandards sowie zum Schutz der Beschäftigten und zur Sicherung angemessener Beschäftigungsbedingungen die Verantwortung des Staates bei den hoheitlichen Aufgaben in diesem sensiblen Sicherheitsbereich wieder zu stärken (z.B. durch striktere, auch die Beschäftigungsbedingungen stärker als bisher sichernde Vorgaben im Rahmen der Beleihung, durch direktere und über die bloße Fachaufsicht hinausgehende Eingriffsmöglichkeiten des Staates insbesondere im Falle von Störungen/Unterbrechungen).

 

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird ersucht, in der zuständigen Ministerkonferenz die Verantwortung des Bundes für die störungs- und unterbrechungsfreie Durchführung der Fluggastkontrollen zu thematisieren und Möglichkeiten einer Stärkung der staatlichen Verantwortung auszuloten.