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Professioneller Einsatz von Vergleichsarbeiten

Mittwoch, 16.05.2007

Vergleichsarbeiten sind ein wertvolles Instrument, ein umfassendes Bild der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schüler zu erheben und verlässliche Aussagen über den Bildungs- und Leistungsstand zu erhalten. Sie sollen den Lehrerinnen und Lehrern, den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern objektive Informationen über den jeweiligen individuellen Lernstand im Hinblick auf bestimmte Kompetenzen vermitteln. Die Vergleichsarbeiten überprüfen, inwieweit es den Schulen gelungen ist, die Erwartungen der Bildungsstandards zu erreichen und dienen damit der empirisch gesicherten, zielgerichteten und systematischen Qualitätsentwicklung vor Ort.

 

Durch die unprofessionelle Erarbeitung von Vergleichsarbeiten entwertet die Hamburger Bildungsbehörde jedoch das durchaus sinnvolle Instrument zur Überprüfung der Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Zuerst hat die Schulbehörde die zentrale Klassenarbeit im Fach Deutsch in der dritten Klasse zurückziehen müssen. Rund 13.000 Schülerinnen und Schüler hatten die Klausur bereits geschrieben, als deutlich wurde, dass die Aufgaben nicht altersgemäß waren. Diese Arbeit wird nicht gewertet und soll am 31. Mai 2007 wiederholt werden. Arbeitskraft und Arbeitszeit wurden verschwendet. Vor allem aber ist großer pädagogischer Schaden entstanden. Viele Schülerinnen und Schüler fühlten sich überfordert und zweifelten an ihren Fähigkeiten, weil sie die für ihre Altersstufe zu anspruchsvollen Aufgaben nicht bewältigen konnten.

 

Eine Woche später musste die Bildungsbehörde die Aufgaben für die Vergleichsarbeit im Fach Deutsch in der 10. Klasse in den Gymnasien austauschen. Die Behörde befürchtete, dass es sonst erneut Probleme mit dem Verständnis geben könnte. Auch für die Vergleichsarbeiten in Mathematik, Englisch und zweiter Fremdsprache kündigte die Behörde Korrekturen an. Schon bei den Deutsch-Vergleichsarbeiten der 6. Klassen musste die Behörde nachträglich die Bewertung der Arbeiten korrigieren. Auch bei der Einführung des Zentralabiturs gab es bei der Aufgabenstellung im Fach Biologie Probleme.

 

All dies belegt, dass die Erarbeitung von zentralen Aufgabenstellungen von der Bildungsbehörde nicht beherrscht wird. Die Fehler müssen die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Eltern ausbaden.

 

Für die Erstellung von zentralen Vergleichsarbeiten ist daher ein professionelles Qualitätsmanagement einzuführen, das ein standardisiertes Verfahren beinhaltet mit einer Qualitätskontrolle und einer Schlussredaktion. Ferner sind die Klausuren in einem sogenannten Pretest in anderen Bundesländern auf ihre Tauglichkeit und Aussagefähigkeit zu testen.

 

Die Benotung der Vergleichsarbeiten widerspricht auch dem Ziel der empirischen Forschung, ein unverfälschtes Bild über die Leistungsentwicklung der Schulen zu erhalten. Da die Noten in die Zeugnisse einfließen, wird für die zentralen Vergleichsarbeiten intensiv geübt. Ehrlicher und damit aussagekräftiger wäre es, wenn nur eine Leistungserhebung und keine Benotung stattfinden würden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird aufgefordert:

 

1. zur Erstellung von zentralen Vergleichsarbeiten ein professionelles Qualitätsmanagement einzuführen, das ein standardisiertes Verfahren beinhaltet mit einer Qualitätskontrolle, einer Schlussredaktion und einem Vortest in anderen Bundesländern;

 

2. über die Einführung des Qualitätsmanagements im September 2007 zu berichten;

 

3. die Benotung der zentralen Vergleichsarbeiten abzuschaffen.