Zum Hauptinhalt springen

Prüfungsersuchen an den Rechnungshof hinsichtlich des Volksbegehrens „Unser Hamburg – Unser Netz“

Mittwoch, 28.03.2012

zu Drs. 20/3536

Der Senat hat mit der Drs. 20/2392 „Hamburg schafft die Energiewende – strategische Beteiligungen an den Netzgesellschaften für Strom, Gas und Fernwärme“ ein Energiekonzept vorgelegt, das einen gangbaren Weg aufgezeigt hat, den Gegensatz zwischen dem Anliegen der vollständigen Rekommunalisierung der Netze und der Ablehnung einer städtischen Beteiligung an den Energienetzen aufzulösen. Mit der Drs. 20/2949 „Beteiligung der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH an den Netzgesellschaften für Strom, Gas und Fernwärme“ wurden die Einzelheiten der Verträge über den Erwerb der Beteiligung sowie die Finanzierung durch die HGV plausibel dargestellt. Mit der strategischen Beteiligung von 25,1 Prozent an den Netzgesellschaften ist es möglich, unter finanziell vertretbaren Risiken den notwendigen Kurswechsel zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Energieversorgung für Hamburg voranzutreiben.

So nachvollziehbar es ist, dass die Fraktion DIE LINKE mit Drs. 20/3536 ihre Minderheitenrechte nutzen möchte, um den Rechnungshof um Prüfung von bestimmten Einzelfragen des Senatsmodells zu bitten, so selbstverständlich sollte es auch sein, dass sich das Modell der Volksinitiative im Gegenzug ebenfalls der Überprüfung stellen muss. Insoweit möchten auch wir gerne auf die langjährige und fundierte Expertise des Rechnungshofes der Freien und Hansestadt Hamburg zurückgreifen und bitten um eine gutachtliche Stellungnahme zu bestimmten haushalterisch relevanten Fragestellungen des Beteiligungsmodells der Volksinitiatoren „Unser Hamburg – Unser Netz“, um eine weitere verlässliche Grundlage für die Entscheidung der Hamburgerinnen und Hamburger zu schaffen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Rechnungshof wird ersucht,

gemäß §§ 88 Absatz 3, 89 Absatz 1 Nr. 2 der Haushaltsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg sich zu folgenden Sachverhalten gutachtlich zu äußern:

1. Wie stellen sich aus Sicht des Rechnungshofes mögliche haushalterische Auswirkungen und Risiken des von der Volksinitiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ vorgeschlagenen und im Rahmen der bürgerschaftlichen Beratung (Drs. 20/2438 nebst entsprechender Wortprotokolle und ergänzender Unterlagen) vorgestellten Weges einer vollständigen Rekommunalisierung der Energienetze dar?

2. Insbesondere: Wie bewertet der Rechnungshof die von der Volksinitiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ angestellten und im Rahmen der bürgerschaftlichen Beratung (Drs. 20/2438 nebst entsprechender Wortprotokolle und ergänzender Unterlagen) konkretisierten Überlegungen zu den möglichen Erlöserwartungen, den abzubildenden Investitions- und sonstigen Finanzierungsbedarfen für Netzbetrieb und -unterhaltung sowie der Refinanzierung des gesamten Netzkaufs?