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Psychiatrieplanung für Hamburg

Dienstag, 12.12.2006

Haushaltsplanentwurf 2007/2008 - Einzelplan 4

Nach der Psychiatriereform 1975 hat es auch in Hamburg eine umfassende Reform der psychiatrischen Versorgung gegeben. In den folgenden Jahren war die Psychiatrie ein Schwerpunkt in der Gesundheitspolitik und es gab viele Veränderungen und Verbesserungen in der Planung und Betreuung für Psychiatrieerkrankte.

 

Die stationäre Behandlung wurde verbessert, die stationäre Unterbringung in Heimen wurde zum ersten Mal auf die Standorte überprüft, Betreutes Wohnen wurde möglich und es entstanden Anfang 1990 eine Anzahl von niedrigschwelligen Kontaktstellen.

 

Im Krankenhausplan 2000 und2005 wurde die Sektorisierung planerisch dargestellt. Die Umsetzung ist auch 2006 leider noch immer nicht vollständig vollzogen.

 

Gleichzeitig hat die Zahl der Psychiatrieerkrankten in den letzten Jahren zugenommen und wird in kommenden Jahren weiterhin steigen. So können heute schon viele Einrichtungen, besonders die Psychosozialen Kontaktstellen, ihren Anforderungen nicht mehr gerecht werden.

 

1995 hat es einen Psychiatriebericht gegeben, aus dem deutlich zu erkennen war, welche Einrichtungen und Beratungsmöglichkeiten es für die Betroffenen gab und was für die folgenden Jahre an Weiterentwicklung vorgesehen war. 2002 hat der Senat eine Fortschreibung des Psychiatrieberichtes oder eine Psychiatrieplanung abgelehnt. Eine Große Anfrage der SPD-Fraktion hatte 2003 die Ist-Situation abgefragt. Eine Psychiatrieplanung war nicht zu erkennen. Nach weiteren Jahren fordert die SPD heute den Senat auf, eine Psychiatrieplanung zu erstellen, an Hand derer die jetzigen und zukünftigen Probleme erörtert werden können.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird aufgefordert, einen Psychiatrieplan zur Weiterentwicklung und Optimierung der psychiatrischen Versorgung in Hamburg bis zum 31.12.2007 aufzustellen. Hierbei sollen besonders folgende Ziele berücksichtigt werden:

 

- Verwirklichung von regionaler Versorgungsverpflichtung.

 

- Verbesserte Durchlässigkeit zwischen klinischen und außerklinischen Hilfsangeboten.

 

- Entwicklung hin zu personenzentrierter Hilfegewährung und Hilfeerbringung.

 

- Schaffung adäquaten Wohnraums für psychisch kranke Menschen.

 

- Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem klinischen und außerklinischen Hilfesystem und den Sozialpsychiatrischen Diensten.

 

Vorraussetzung für die Erstellung eines Psychiatrieplanes ist die Zusammenstellung des notwendigen Daten – und Zahlenmaterials.