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Qualität der Pflege sichern – Ausbildungsplätze in der Altenpflege fördern – Ausbildungsplatzumlage in der Altenpflege

Mittwoch, 17.09.2008

Die Ausbildung zur Altenpflege wurde im vergangenen Jahrzehnt konsequent zu einer professionellen, staatlich anerkannten Fachausbildung weiterentwickelt (siehe Altenpflegegesetz – AltPflG). Die zweijährige Ausbildung zu Altenpflegeassistenz ermöglicht Schülerinnen und Schülern mit Hauptschulabschluss den Zugang zum Altenpflegebereich. Aufbauend auf diesen Abschluss „Altenpflegeassistenz“ kann prinzipiell eine Vollausbildung zur Altenpflegefachkraft erfolgen. Dieser Weg wird jedoch zu selten in Anspruch genommen, weil bereits Berufstätige dann wieder mit dem Einkommen einer/eines Auszubildenden auskommen müssten.

Die Hamburgische Pflegegesellschaft warnt seit einiger Zeit vor einem sehr konkret drohenden Fachkräftemangel in der Altenpflege in Hamburg. Gründe dafür sind:

- ein grundsätzlich steigender Bedarf an ausgebildeten Altenpflegefachkräften durch eine steigende Zahl von Pflegefällen (auch Behandlungspflege nach SGB IX),

- eine geringe Verweildauer ausgebildeter Fachkräfte im Beruf, auch aufgrund einer gestiegenen körperlichen und psychischen Belastung in der Altenpflege,

- die Abwerbung ausgebildeter Fachkräfte in Hamburg durch europäische Nachbarländer mit deutlich höheren Vergütungen wie z.B. Dänemark,

- ein Rückgang der Anzahl der Ausbildungsplatzsuchenden aus den neuen Bundesländern,

- einer fehlenden berufsbegleitenden Aufstiegsqualifizierung von der Pflegeassistenz zur Pflegefachkraft,

- einer in den vergangenen Jahren zu geringen Quote von Umschulungen in die Altenpflege durch die Arbeitsagentur und

- einer zu geringen Ausbildungsquote in der Altenpflege selbst, insgesamt und insbesondere in der ambulanten Altenpflege, die selbstständig kaum ausbildet.

In der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung werden die Ausbildungskosten durch ein gesetzliches Umlageverfahren geregelt. Dadurch wird ein wettbewerbsgerechter Belastungsausgleich zwischen ausbildenden und nicht-ausbildenden Betrieben vorgenommen.

In der Altenpflege belastet der mit der Ausbildung verbundene Aufwand allein die ausbildenden Betriebe. Alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und Heime beschäftigen ausgebildete Altenpflegefachkräfte und müssten daher das gemeinsame Interesse an einer qualifizierten Ausbildung und hinreichenden Zahl von Altenpflegekräften haben. Die jetzige Finanzierungsstruktur ermöglicht der stationären Altenpflege die Ausbildungsvergütungen über die Pflegesätze zu refinanzieren. In der ambulanten Altenpflege dagegen müssen die entstehenden Ausbildungskosten auf die Preise für die Pflegedienstleistungen aufgeschlagen werden, wodurch den ausbildenden Betrieben Konkurrenznachteile entstehen. Vor allem aus diesem Grund bilden ambulante Altenpflegeeinrichtungen kaum selbstständig aus.

Das Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz – AltPflG, § 25) ermächtigt die Landesregierungen, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass zur Aufbringung der Mittel für die Kosten der Ausbildungsvergütung und Weiterbildungskosten von den ambulanten und stationären Altenpflegeeinrichtungen Ausgleichsbeträge erhoben werden können, und zwar unabhängig davon, ob dort Abschnitte der praktischen Ausbildung durchgeführt werden oder nicht.

Die Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen haben entsprechende Landesgesetze erlassen, die die Ausbildungsvergütung in der Altenpflege durch eine Altenpflegeumlage regeln. Das Bundesverfassungsgericht hat laut seinem Beschluss vom 17. Juli 2003 geklärt, dass die vorgelegten Regelungen zur Altenpflegeumlage nicht die Grundrechte der Abgabepflichtigen verletzen und die Erhebung und die Ausgestaltung der Altenpflegeumlagen nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen. Damit ist der Weg frei, auch in Hamburg ein Umlageverfahren einzuführen, mit dem Ziel insgesamt mehr Ausbildungsplätze und besonders im ambulanten Altenpflegebereich überhaupt eine relevante Anzahl von Altenpflegeausbildungsplätzen zu schaffen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht:

1. eine Ausbildungsoffensive für die Altenpflege zu starten,

2. zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen und dem wachsendem Bedarf angepassten Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern in Hamburg eine wettbewerbsgerechte Belastungsgleichheit (Ausbildungsplatzumlage) der Kosten der Ausbildungsvergütung und Weiterbildung zwischen ausbildenden und nicht-ausbildenden Einrichtungen der stationären und ambulanten Altenpflege eine Umlagefinanzierung einzuführen,

3. mit der Arbeitsagentur in Verhandlung zu treten mit dem Ziel, die Zahl der Fortbildungsmaßnahmen mit dem Umschulungsziel Altenpflegerin/Altenpflege deutlich zu erhöhen,

4. ein Konzept für eine berufsbegleitende Aufstiegsqualifizierung von der Pflegeassistenz zur Pflegefachkraft vorzulegen,

5. der Bürgerschaft bis zum 31. Januar 2009 darüber zu berichten.