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Quartiere mit Aufwertungsdruck brauchen Schutzschirm gegen Verdrängung!

Mittwoch, 09.12.2009

Hamburg erlebt derzeit in einer Reihe von Stadtteilen Aufwertungsprozesse, die zu erheblichen Druck auf die langjährige Wohnbevölkerung führen und die Identität dieser Stadtteile bedrohen.

Die Erfolge städtebaulicher Sanierungsverfahren in den innenstadtnahen Altbauquartieren sowie der starke Trend zum innerstädtischen Wohnen haben zu einer erheblich gesteigerten Wohnungsnachfrage in Stadtteilen wie St. Pauli, Sternschanze, St. Georg, Ottensen, Altona-Altstadt oder Eimsbüttel geführt. Diese Entwicklung führt zu teilweise drastisch ansteigenden Mieten und zunehmendem Eigentumswohnungsanteil mit der Folge, dass einkommensschwache Bevölkerungsgruppen zunehmend aus diesen Stadtteilen herausgedrängt werden. So ist die bei Neuvermietungen von Wohnraum durchschnittlich erzielte Miete (sog. Marktmiete) in St. Pauli in den vergangenen 4½ Jahren von 7,31 Euro/m² auf 10,28 Euro/m², also um mehr als 40 Prozent gestiegen.

Viele dieser Stadtteile sind traditionell stark durchmischte Quartiere mit großer Integrationskraft für Menschen mit unterschiedlichstem sozialen Hintergrund, Einkommensverhältnissen, Kulturen und Lebensentwürfen. Dichte und Vielfalt prägen diese Stadtteile, schaffen Urbanität und kulturelle Ausstrahlung. Hier ist großstädtisches Lebensgefühl und Lebensqualität zu Hause, hier liegt auch Hamburgs größtes kreatives Potential. Wenn sich die Bevölkerung dieser Stadtteile entmischt, gehen Identität und Unverwechselbarkeit verloren. Die Bewohner mit geringerem Einkommen werden an die Peripherie gedrängt, an die Stelle der bisherigen Mischung tritt eine segregierte, einkommensstärkere Wohnbevölkerung. Mit der Wertsteigerung für Flächen und Immobilien verschwinden auch kulturelle Freiräume, Nischen, die gewachsene lokale Einzelhandels- und Gewerbestruktur. Die Zukunft dieser Quartiere betrifft deshalb auch die Frage, in welcher Stadt wir zukünftig leben wollen.

Um die über viele Jahrzehnte gewachsene Vielfalt, den Charme der Stadtteile und die Wohnbevölkerung zu schützen, bedarf es eines entschlossenen Gegensteuerns. Mit einem Bündel von Maßnahmen muss über diesen Stadtteilen ein Schutzschirm gegen Verdrängung aufgespannt werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Die Bürgerschaft ersucht den Senat, den Verdrängungsprozessen durch gezielte Maßnahmen entgegen zu wirken und hierzu

1. ein Sozialmonitoring für alle Hamburger Stadtteile einführen, mit dem die wesentlichen Strukturdaten zur sozialen Zusammensetzung der örtlichen Wohnbevölkerung und zu den Lebensbedingungen in den Stadtteilen zukünftig flächendeckend und kontinuierlich erhoben werden (z.B. zur Zusammensetzung nach Altersgruppen, Mietentwicklung, verfügbares Einkommen, Migrationshintergrund, Erwerbslosenquote etc.). Es ist ein Indikatorensystem zu entwickeln, mit dem sich Veränderungsprozesse und Verdrängungseffekte in den einzelnen Stadtteilen ablesen und Gegenmaßnahmen zielgenau einleiten lassen.

2. den Erlass Sozialer Erhaltungsverordnungen und damit auch Umwandlungsverordnungen nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB voran zu treiben. Soweit noch keine entsprechenden Verfahren eingeleitet sind, ist anhand der im Sozialmonitoring gewonnenen Daten zu prüfen, in welchen weiteren Stadtteilen aufgrund nachweislichen Aufwertungsdrucks ggf. der Erlass sozialer Erhaltungsverordnungen geboten ist. Insoweit ist ein indikatorengestütztes Verfahren zu entwickeln, mit dem der Erlass der Verordnung gegenüber dem heutigen langwierigen Verfahren effektiver und schneller erfolgen kann. Die hierzu bei der Stadt München vorhandenen Erfahrungen sind einzubeziehen.

3. in den betreffenden Stadtteilen neuen preisgünstigen Wohnraum zu schaffen. Insoweit ist durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass

a. die Vergabe städtischer Wohnungsbaugrundstücke unter der Bedingung erfolgt, dass mindestens zu 40 Prozent öffentlich geförderter Mietwohnungsbau entsteht und im übrigen eine sozial verträgliche Anfangsmiete von nicht über 8 Euro / qm vereinbart wird. Im Gegenzug sind Kaufpreisabschläge zu gewähren.

b. die SAGA/GWG in den betroffenen Stadtteilen gezielt öffentlich geförderten Wohnungsneubau betreibt. In der Höhe des hierfür investierten Eigenkapitals ist die SAGA/GWG von den millionenschweren Abführungen an den Haushalt zu befreien.

c. die Stadt gezielt Grundstücke ankauft (auch unter Nutzung von Vorkaufsrechten), und hierauf stadtteilverträgliche Nutzungen realisiert. Insbesondere sind Grundstücke an Wohnungsbauunternehmen zur Umsetzung preisgünstigen Wohnungsbaus weiter zu geben.

d. in Bauplanungs- und Genehmigungsverfahren für private Flächen in größtmöglichem Umfang geförderter Wohnungsbau durchgesetzt wird.

4. in den betreffenden Quartieren Maßnahmen zur Dämpfung von Mietpreissteigerungen zu ergreifen. Hierzu gehört insbesondere, dass

a. gezielt soziale Belegungsbindungen im Wohnungsbestand angekauft werden, um für diese Wohnungen für mindestens 15 Jahre ein niedriges Mietniveau zu sichern. Für Hamburg insgesamt sollen jährlich 1.000 Belegungsbindungen angekauft werden, mit besonderem Schwerpunkt in den von Verdrängung betroffenen Stadtteilen.

b. die SAGA/GWG bei auslaufenden Belegungsbindungen sowie im Anschluss an Modernisierungen eine maßvolle Mietenpolitik betreibt und die rechtlichen Mieterhöhungsspielräume (20 Prozent in 3 Jahren allein bei Bindungsauslauf) nicht voll ausschöpft.

c. die SAGA/GWG auf die vorzeitige Ablösung von Belegungsbindungen verzichtet und bei der Modernisierung ihrer Wohnungen zur Verfügung stehende öffentliche Fördermittel - mit der Folge entsprechender Mietbindungen - auch in Anspruch nimmt.

d. Wohnungsbestände, die sich im Treuhandeigentum von Sanierungsträgern befinden (in St. Pauli z.B. ca. 800 Wohnungen), zur langfristigen Sicherung eines bezahlbaren Mietniveaus beim Treuhandeigentümer oder jedenfalls eine Weiterveräußerung nur bei vergleichbarer Absicherung dieses Ziels erfolgt

5. Handlungsansätze zu entwickeln und zu verfolgen, mit denen auch gewachsene Gewerbestrukturen und die kulturelle Vielfalt in den betreffenden Quartieren geschützt werden kann, indem z.B.

a. städtische Gewerbeflächen für lokale Gewerbebetriebe und Kreativnutzungen bereit gestellt werden.

b. Gewerbeimmobilien im Treuhandeigentum von Sanierungsträgern zu bezahlbaren Mieten an lokales Gewerbe, kreative Nutzungen und soziale Einrichtungen vergeben werden.

c. bei städtischen Flächen und Immobilien auf Wert steigernde Entwicklungsmaßnahmen verzichtet wird, um Freiräume und Nischen für nicht kommerzielle Nutzungen zu erhalten.

6. die von Verdrängungsprozessen betroffenen Menschen zu unterstützen, sozialen Zusammenhalt und nachbarschaftliche Strukturen zu fördern und Beteiligungsmöglichkeiten zu stärken. Hierzu gehört, dass

a. soziale Netzwerke, nachbarschaftliches Engagement und Gemeinschaftsprojekte unterstützt werden.

b. die soziale Infrastruktur, Beratungs- und auch Kommunikationsangebote („community center“) erhalten bleiben bzw. gestärkt werden.

c. Informations- und Beteiligungsformen zur Verfügung gestellt werden, die eine aktive Einbeziehung der Menschen in die Entwicklung ihres Stadtteils ermöglichen, z.B. durch Stadtteilbeiräte.

7. die Bürgerschaft bis zum 31. März 2010 über die unternommenen sowie beabsichtigten Maßnahmen zu unterrichten.