Zum Hauptinhalt springen

Quartiersentwicklung radfahrfreundlich gestalten

Dienstag, 17.01.2017

Das Mobilitätsverhalten und die technische Entwicklung der Elektromobilität (E-Bikes) verändern sich derzeit rasant. Die Stärkung des Radverkehrs ist ein erklärtes Ziel der rot-grünen Koalition. Neben der CO2-Einsparung durch weniger Autoverkehr gibt es zahlreiche weitere Gründe, die dafür sprechen, den Radverkehrsanteil zu steigern.

Für eine Förderung des Radverkehrs müssen aber nicht nur die Radwegeverbindungen attraktiv sein. Auch die Möglichkeit, Fahrräder sicher und bequem am Wohn- oder Arbeitsort abstellen zu können, ist ein wichtiger Faktor, um den Anteil der Fahrräder am Gesamtverkehr zu erhöhen. Hinzu kommt, dass das Fahrrad in Kombination mit Fahrradanhängern für z.B. Kinder oder Lasten weitere Funktionen erfüllt und das Auto als Transportmittel für kleinere Transporte ablösen kann. Bestes Beispiel dafür ist die neue IKEA-Filiale in Hamburg-Altona.

Gerade auch für ältere Menschen ändert sich durch die E-Bikes maßgeblich das Mobilitätsverhalten und die Möglichkeiten und Reichweiten steigern sich erheblich. Im Sinne der Mobilisierung und der Gesundheitsvorsorge und -prävention in einer alternden Gesellschaft entwickeln sich E-Bikes immer mehr zu einem wichtigen Verkehrsmittel und eine weitere Alternativen zum Auto.

Hierfür muss jedoch auch die Infrastruktur am Wohn- und Arbeitsort entsprechend geeignet sein. Dies betrifft primär den Mehrfamilienhausbau. Insbesondere bei größeren Neubauvorhaben bietet sich die Möglichkeit, Gebäude und Flächen so zu gestalten, dass dem Anspruch der Bewohnerinnen und Bewohner an ein radfahrfreundliches Wohnumfeld nachgekommen werden kann. Aber auch an Arbeitsstätten und in bestehenden Stadtstrukturen ändern sich die Bedarfe. Bereits zu Beginn der Planung von Wohngebäuden, Siedlungen oder Gewerbeorten sollte daher auf Faktoren wie gute Zugänglichkeit und ausreichenden Diebstahlschutz geachtet werden.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat die Wichtigkeit des Themas erkannt. Im Bündnis für das Wohnen für Hamburg ist unter § 2 – Klimaschutz und Energieeffizienz folgende Vereinbarung getroffen worden:

Quartiersbezogenes umweltgerechtes Mobilitätsangebot

Bei der Entwicklung von Quartieren sollen zukünftig verstärkt Optionen für Fahrradstell-plätze und Lastenräder sowie Lademöglichkeiten und Parkraum für elektrisch betriebene Fahrzeuge, vorzugsweise in Gemeinschaftsnutzung, berücksichtigt werden. (…) Ziel der Bündnispartner ist es, in möglichst vielen Quartieren ein umweltgerechtes Mobilitätsangebot zu schaffen. Die Wohnungsverbände wirken auf ihre Mitglieder ein, sich hierzu aktiv einzubringen. Erfolge sowie Hindernisse bei der Planung und Umsetzung des Angebotes teilt die Wohnungswirtschaft den Bündnispartnern mit. Ziel ist es, etwaige Hindernisse zeitnah auszuräumen.

Im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) erstellte Brandenburg den sog. „Potsdamer Leitfaden (https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/aktuell/nachrichten/leitfaden-zur-planung-von-fahrradabstellplaetzen)“. Diese Arbeitshilfe für die Planung von Fahrradabstellanlagen stellt eine erste gute Übersicht dar, die z.B. um die Erfordernisse der fahrradbezogenen E-Mobilität und Integration in Stadtstrukturen ergänzt werden sollte.

Aktuell läuft zusammen mit der HafenCity-Universität ein Forschungsprojekt „e-quartier“, in dessen Zusammenhang die Anforderungen in Bezug auf E-Mobilität und Carsharing auf bestehende Stadtstrukturen erforscht werden. Diese wichtigen zukunftsorientierten Mobilitätsaspekte, vor allem in dem zunehmenden Carsharing-Markt, beschränken sich allerdings vorzugsweise auf Kfz-E-Mobilität und stellen keine Bezüge zur zweirädrigen Mobilität und den Anforderungen für das Wohnumfeld her.

Eine Aufarbeitung dieses Themenkomplexes soll darlegen, welche aktuellen und zukünftigen Anforderungen, Potenziale und Bedarfe des wachsenden Fahrradverkehrs in seiner Vielfältigkeit (Lastenfahrräder, Pedelecs, E-Bikes, etc.) vor allem im Bereich der Abstellmöglichkeiten bestehen, wie ihnen nachgekommen werden kann, welche Aktualisierungsbedarfe sich für die gängigen Förderwege und baulichen Regelwerke gegebenenfalls ergeben (z.B. Maße des Fahrradverkehrs für beispielsweise Lastenfahrräder) und welche Kosten entstehen können. Im Nachgang sollte erwogen werden, die gewonnenen Erkenntnisse mit dem o.a. Forschungsvorhaben „e-quartier“ zusammenzubinden.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. zu untersuchen und darzustellen, welche die aktuellen und zukünftigen Anforderungen, Potenziale und Bedarfe des wachsenden Fahrradverkehrs in seiner Vielfältigkeit (Lastenfahrräder, Pedelecs, E-Bikes, etc.) vor allem im Bereich der Abstellmöglichkeiten sind, und aufzuzeigen, wie die Umsetzung von Lösungen im Wohnungsbau, in der Entwicklung von Quartieren und dem Siedlungsbau sowie in bestehenden verdichteten innerstädtischen Quartieren verstärkt und gefördert werden kann bzw. sollte. Neben der Analyse von Typen der Gestaltung von Fahrradstellplätzen in und bei Wohngebäuden soll explizit auf die Kosten der Errichtung sowie Opportunitätskosten durch die Inanspruchnahme von sonst anderweitig genutzten Flächen in Gebäuden eingegangen werden;

2. zu prüfen, welche Aktualisierungsbedarfe sich für die gängigen Förderwege und baulichen Regelwerke gegebenenfalls ergeben und inwieweit und zu welchem Zeitpunkt die Ergebnisse mit dem aktuell laufendem Forschungsvorhaben „e-quartier“ ein- bzw. zusammengebunden werden können und sollten;

3. die Ergebnisse im Rahmen des Bündnisses für das Wohnen und dem Bündnis für die Quartiere zu diskutieren;

4. der Bürgerschaft im Jahr 2018 zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Olaf Duge
  • Martin Bill
  • Filiz Demirel
  • Anna Gallina
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion