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Radschnellwege sinnvoll planen, auskömmlich finanzieren und den Bund angemessen in die Verantwortung nehmen

Mittwoch, 26.04.2017

zur Drs. 21/8727

 

„Weniger Autos, ein leistungsfähiger und günstiger öffentlicher Nahverkehr, gute und sichere Fahrradwege – all das wünschen sich viele Menschen, weil es ihre Lebensqualität verbessert und es die Umwelt schützt. Die Lärmbelästigung sinkt, die Luft wird sauberer und aus Parkplätzen werden Spielplätze.“ So fassen Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) und die Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger, die Ergebnisse der repräsentativen Bevölkerungsumfrage zum Umweltbewusstsein in Deutschland 2016 zusammen.

Bei der gewünschten Verkehrswende kommt dem Radverkehr eine besondere Bedeutung zu. Dabei gaben in der zitierten Umfrage zwei Drittel der regelmäßigen Autofahrerinnen und Autofahrer an, dass sie sich vorstellen könnten, häufiger mit dem Fahrrad zu fahren. Wesentliche Voraussetzung hierfür sei eine verbesserte Radverkehrsinfrastruktur. Zu Recht hat deshalb die Bürgerschaft beschlossen, bis 2020 die 14 Velorouten komplett auszubauen. Im Koalitionsvertrag haben SPD und GRÜNE ebenfalls vereinbart, dass durch die Planung und den Bau von Radschnellwegen ein besonderes Radpendler-Angebot geschaffen werden soll. Durch eine entsprechende Infrastruktur – wie großzügige Breiten der Fahrspuren und möglichst Wartezeit arme Kreuzungen – soll zügiges Radfahren ermöglicht werden. Durch die rasante Verbreitung von E-Rädern vergrößert sich der Aktionsradius des Radverkehrs, so dass großes Verlagerungspotential für den Verkehr von der Straße auf das Rad prognostiziert wird.

Um die Voraussetzungen für eine möglichst gute Radverkehrsinfrastruktur auch für Pendlerinnen und Pendler zu schaffen, hat die Metropolregion durch die Technische Universität Hamburg (TUHH) eine Potenzialanalyse für 33 mögliche Korridore für Radschnellwege erstellen lassen. In einem nächsten Schritt sollen nun die Strecken identifiziert werden, die für eine vertiefte Betrachtung im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung in Frage kommen.

In der Potentialanalyse für Radschnellwege der Metropolregion wird darauf hingewiesen, dass ein Kilometer Radschnellweg nach den Erfahrungen in verschiedenen Regionen rund 1,5 Millionen Euro Kosten verursacht. Die von der Bundesregierung geplante Förderung von Radschnellwegen in Höhe von 25 Millionen Euro würde demnach gerade mal für knapp 17 Kilometer Radschnellweg genügen – bundesweit wohlgemerkt. Um bundesweit auf diesem Feld wirklich etwas bewegen zu können, müssen die Mittel deutlich aufgestockt werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen,

Der Senat wird ersucht,

1. in einer der nächsten Sitzungen des Verkehrsausschusses die von der Metropolregion für eine Machbarkeitsuntersuchung ausgewählten Korridore für Radschnellwege vorzustellen, und

2. auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass die für den Bau von Radschnellwegen zur Verfügung gestellten Mittel deutlich erhöht, verstetigt und dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden.

 

 

 

sowie
  • der Abgeordneten Martin Bill
  • Anna Gallina
  • Olaf Duge
  • Farid Müller
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion