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Radverkehr fördern – Mehr Sicherheit für alle und mehr Platz für den Rad- und Fußverkehr

Mittwoch, 23.10.2013

Der „Fortschrittsbericht 2013 zur Radverkehrsstrategie“ des Senates zeigt, dass es mit der Radverkehrsförderung schrittweise vorangeht. An immer mehr Stellen in Hamburg werden Radwege erneuert, immer mehr Radfahr- und Schutzstreifen kommen zum Einsatz. Das StadtRAD-System hat eine deutliche Präsenz im Hamburger Straßenbild erreicht, ist überaus erfolgreich und wird von der Hamburger Bevölkerung und von den Besucherinnen und Besuchern der Stadt sehr geschätzt. Das Radverkehrsaufkommen steigt seit Jahren erfreulicherweise an.

Gleich¬wohl fehlt in Hamburg vielfach noch eine im Stadtbild gut sichtbare Radverkehrs-infrastruktur, die zum Radfahren animiert und auf der Radfahrerinnen und Radfahrer sich sicher fühlen können. Es dominiert häufig noch das „klassische“ Hamburger Radwegenetz, das zwar sehr engmaschig, aber nicht durchgängig anforderungsgerecht ist, da es in Zeiten der strikten Trennung von motorisiertem und nicht-motorisiertem Verkehr auf den Gehwegen zu Lasten des Fußverkehrs entstand. Die damalige autoorientierte Planung ließ für Radfahrer und Fußgänger in der Regel nur schmale Wegebereiche zu, die seit jeher konfliktträchtig sind und Unfälle provozieren. Das stellenweise hohe Radverkehrsaufkommen führt an manchen Stellen wie der Außenalster bereits zu verkehrssicherheits-relevanten Kapazitätsengpässen.

Heute weiß man, dass Radfahrerinnen und Radfahrer oftmals auf der Fahrbahn sicherer aufgehoben sind; eine Radwegebenutzungspflicht gibt es daher nur noch an besonders gefährlichen Bereichen, zum Beispiel an stark befahrenen Ausfallstraßen und an Straßen mit sehr hohem Lkw-Anteil. Vor allem in Nebenstraßen, etwa in Wohngebieten mit Tempo-30-Zonen, ist das Radfahren auf der Fahrbahn für alle Radfahrerinnen und Radfahrer die sicherste Variante, eine Radwegebenutzungspflicht gibt es dort in der Regel nicht mehr. Trotzdem kommt es immer wieder zu Konflikten: Fußgänger und Radfahrer kommen sich auf viel zu engen Wegen in die Quere, motorisierte Verkehrsteilnehmer verweisen Radfahrer gern auf die Radwege – obwohl diese berechtigt sind, die Fahrbahn zu benutzen und aus Sicherheitsaspekten auch dorthin gehören. Die nicht mehr benutzungspflichtigen Radwege nehmen zudem den Fußgängern unnötig Platz weg. Die Führung von Radwegen an Gehwegen und nicht am Fahrbahnrand ist aufgrund der schlechten Sichtbarkeit von Radfahrern gefährlich. Zudem ist festzustellen, dass auf den nicht normgerechten Radwegen die Unfallzahlen höher sind. Eine Verbreiterung der Radwege auf heutige Standards wäre vielerorts nur zu Lasten der Fußgänger möglich und ist nicht sinnvoll.

Überall dort, wo Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Fahrbahn fahren dürfen und sich dort auch sicher fühlen können, sollten daher die überflüssigen Radwege zurückgebaut werden, wenn eine Sanierung oder Instandsetzung der Straße geplant ist. Dies schafft Klarheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer und bietet die Chance, die Qualität der Gehwege zu verbessern: durch einheitliche Bodenbeläge und die Möglichkeit, den gewonnenen Raum besser zu nutzen, zum Beispiel mit Sitzbänken für eine bessere Aufenthaltsqualität, mehr Abstellflächen für Räder oder einfach nur durch mehr Platz zum Flanieren.

Auf Strecken mit besonders hohem Radverkehrsaufkommen sollten Sicherheit und Komfort für alle Verkehrsteilnehmer verbessert werden. So wäre zum Beispiel am West- und Ostufer der Außenalster die Einrichtung von Fahrradstraßen sinnvoll, und auch am Südostufer sollten sicherheitserhöhende Maßnahmen angestrebt werden. Dadurch könnten Konflikte abgebaut und allen Nutzerinnen und Nutzern wie Radfahrer, Fußgänger, Jogger, Spaziergänger und Touristen mehr Raum zur Verfügung gestellt werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. neben den laufenden Radverkehrsprojekten, wie dem Ausbau der Velorouten und der Verbesserung von Radverkehrsanlagen, an stark befahrenen Straßen, wie z.B. entlang der Außenalster, die Fuß- und Radverkehrsführung sicherer, komfortabler und attraktiver zu gestalten,

2. das bestehende Hamburger Radverkehrsnetz dahingehend zu überprüfen, welche Radwege

a. erhalten bleiben können,

b. um- oder ausgebaut bzw. durch markierte Radverkehrsführungen ersetzt werden sollten,

c. aufgehoben und ggf. ersatzlos zurückgebaut werden können

und die Ergebnisse der Überprüfung insbesondere im Rahmen des Straßenerhaltungsmanagements umzusetzen.