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Rechtsverordnungsbeschluss vor dem 01. April 2024

Mittwoch, 28.02.2024

zu Drucksache 22/13895

 

Der Senat hat im Dezember 2023 mit der Drucksache 22/13895 den Entwurf für eine Novellierung des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) beschlossen und der Bürgerschaft zugeleitet. Regelungsgegenstand ist es, den Senat zu ermächtigen, auf rechtsicherer Grundlage den Konsum von Alkohol auf öffentlichen Flächen mittels einer Rechtsverordnung zu untersagen.

Während § 1 die inhaltliche Änderung ausformuliert, nämlich insbesondere die Einfügung eines neuen § 1a SOG, ist in § 2 das Inkrafttreten geregelt. Danach tritt das Gesetz zum 1. April 2024 (Montag) in Kraft. Um den Senat zu befähigen, von der Ermächtigung insoweit Gebrauch zu machen, dass eine entsprechende Verordnung zum 1. April 2024 in Kraft tritt, ist ein früheres Inkrafttreten notwendig.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

 

Das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird Einziger Paragraph.

2. § 2 wird aufgehoben.

 

 

Begründung zum Änderungsantrag:

Gemäß Artikel 54 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg treten Gesetze und Verordnungen, soweit in ihnen nichts anderes bestimmt ist, mit dem auf die Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes folgenden Tag in Kraft. In der rechtsförmlichen Folge ist § 2 insofern aufzuheben und § 1 wird sogenannter Einziger Paragraph.

 

sowie
  • Sina Imhof
  • Eva Botzenhart
  • Alske Freter
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Sina Aylin Koriath
  • Sonja Lattwesen
  • Lisa Maria Otte
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion