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Reform der Lehrerausbildung

Mittwoch, 04.07.2007

Auf Grundlage der Empfehlungen der Hamburger Kommission Lehrerbildung gab es bereits im Februar 2001 eine Senatsentscheidung zu einer umfassenden Reform der Lehrerausbildung. In deren Folge hat ein Prozess eingesetzt, der die Entscheidung für ein konsekutives Studienmodell bei der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern einschloss.

Die Einführung von Kerncurricula mit stärkerer Verantwortlichkeit der Universität für die Didaktiken sowie frühe Praxiserfahrungen bereits in den ersten Semestern sind der grundsätzlich richtige Weg. Sie verhindern zum einen später nur schwer zu korrigierende Fehlentscheidungen bei den Studierenden und fördern zum anderen die notwendige Verzahnung von Universitätsstudium und Unterrichtspraxis der Schulen.

 

Hingegen ist das bisher geplante unterschiedlich lange Studium zum einen für das Lehramt Grund- und Mittelstufe und zum anderen für die Lehrämter Sekundarstufe I und II (Gymnasiallehrer) sowie Berufs- und Sonderschullehrer kritisch zu sehen. In diesem Sinne äußerten auch sämtlichen Auskunftspersonen in der Anhörung von Wissenschafts- und Schulausschuss am 20.02.2007, dass sie eine solche Unterscheidung für inhaltlich falsch halten.

 

Zudem sei hier auf den Bericht der Enquetekommission verwiesen, die empfohlen hat: „Analog zur Gleichwertigkeit der neuen Schulformen muss in der neuen Lehrerbildung eine gleichwertige Ausbildung aller Lehrkräfte gewährleistet werden.“ Vor diesem Hintergrund erscheint die vorgelegte zweisäulige Lehrerbildung lediglich dem Zwecke zu dienen, unterschiedliche beamtenrechtliche Laufbahnen zu begründen.

 

Die Bürgerschaft möge deshalb beschließen:

 

Der Senat wird aufgefordert, für die verschiedenen Lehrämter eine einheitlich lange Ausbildung bis zum 2. Staatsexamen vorzusehen.