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Reform des Mutterschutzes vorantreiben

Donnerstag, 15.08.2013

zu Drs. 20/8811

Das Mutterschutzrecht wird derzeit auf Bundesebene umfassend überarbeitet. Hierzu sind Expertengruppen eingesetzt worden, an denen auch Expertinnen und Experten der

Bundesländer beteiligt sind. Mit einem ersten Entwurf für die Novellierung des Mutterschutzgesetzes wird Anfang 2014 gerechnet.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. sich dafür einzusetzen, dass die Reform des Mutterschutzrechts auf Bundesebene

zügig vorangetrieben wird.

2. sich im Rahmen der aktuellen Novellierung des Mutterschutzrechts insbesondere auch für die Überprüfung des Schutzes von Müttern nach Fehlgeburten einzusetzen.

3. der Bürgerschaft über die Ergebnisse der Reform des Mutterschutzrechts zu berichten.