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Rückführung der auswärtig untergebrachten psychisch erkrankten Menschen

Donnerstag, 04.01.2007

Bereits am 5. November 1998 hat die Bürgerschaft folgenden Beschluss gefasst (Drs. 16/1498): „Eine stationäre Unterbringung psychisch kranker oder seelisch behinderter Hamburgerinnen und Hamburger in außerklinische Einrichtungen außerhalb Hamburgs soll nur noch auf ausdrücklichen Wunsch des oder der Betroffenen erfolgen und muss in jedem Einzelfall begründet und dokumentiert werden.“ Der heutige Staatsrat Dietrich Wersich sagte damals in der Bürgerschaftsdebatte, es wäre schlimm, Kranke dazu zu zwingen, Hamburg zu verlassen. Dies käme einer Freiheitsberaubung gleich.

 

Trotz dieser Einsicht werden weiterhin psychisch kranke Menschen gegen ihren Willen außerhalb von Hamburg untergebracht, mit den Folgen, dass die Angehörigen lange und häufig teure Besuchswege haben und die Erkrankten aus ihrem vertrauten Umfeld gerissen werden.

 

Zwar wurde eine Steuerungsgruppe zur Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung innerhalb Hamburgs eingesetzt. Wie lange und mit welchen Ergebnis die Steuerungsgruppe getagt hat, ist allerdings unbekannt.

 

Daher fordert die Bürgerschaft den Senat auf:

 

1. über den Arbeitsstand und die Ergebnisse der Steuerungsgruppe zu berichten,

 

2. eine stationäre Unterbringung psychisch kranker und seelisch behinderter Hamburger und Hamburgerinnen in außerklinischen Einrichtungen außerhalb Hamburgs nur noch auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen vorzunehmen,

 

3. alle psychisch kranken und seelisch behinderten Hamburger und Hamburgerinnen, die gegen ihren Willen in einer außerklinischen Einrichtung außerhalb Hamburgs untergebracht sind, nach Hamburg zurückzuholen, wenn sie es wünschen,

 

4. der Bürgerschaft bis zum 30.06.2007 zu berichten.