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Sanierungsfonds 2020: Intensivierung der Sicherheitsmaßnahmen an Hamburger Gerichten und Staatsanwaltschaften

Mittwoch, 14.12.2016

Die Sicherheit an den Gerichten muss sich laufend einer Überprüfung stellen. Das gilt umso mehr vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage. Im Ergebnis besteht die Notwendigkeit, die Sicherheitsmaßnahmen für Gerichte und Staatsanwaltschaften zu intensivieren.

Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Prozessbeteiligten sind an erster Stelle für die Eingangsbereiche der ordentlichen Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme des bereits gesicherten Strafjustizgebäudes) sowie der Hauptgebäude der Staatsanwaltschaften die Voraussetzungen für eine intensivere Zutrittskontrolle zu schaffen. Es ist daher notwendig, durch bauliche Maßnahmen und Veränderungen im Rahmen der bereits im Einsatz befindlichen Sicherheitstechnik sukzessive nicht öffentliche Bereiche von öffentlichen Bereichen durch geeignete Zugangssperren zu trennen

Die insoweit bereits bestehenden Vorplanungen der Justizbehörde sind weiterzuverfolgen und zu konkretisieren.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. im Einzelplan 2, Aufgabenbereich „Steuerung und Service“ in der Produktgruppe 233.03 „Zentraler Ansatz JB“ mit dem Haushaltsplan 2017/2018 im Haushaltsjahr 2017 eine Verpflichtungsermächtigung auszubringen, die die Justizbehörde ermächtigt, Kosten in Höhe von bis zu 1,4 Millionen Euro für die Durchführung zusätzlicher baulicher Maßnahmen und Veränderungen der Sicherheitstechnik zu verursachen,

2. entsprechende Mittel zur Finanzierung im Einzelplan 9.2, „Allgemeine Finanzwirtschaft“, in der Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, aus dem Produkt „Sanierungsfonds 2020“ im Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ einzuplanen,

3. bis zum 31. März 2017 aus den bisherigen Vorplanungen ein konkretes Konzept für die einzelnen Gerichte zu entwickeln, das anhand einer Situationsanalyse den unterschiedlichen Bedarfen und Sicherheitslagen je Gericht Rechnung trägt, sowie aus den Vorplanungen ein Betriebskonzept abzuleiten, welches auch mögliche damit in Zusammenhang stehende Personalbedarfe darlegt. Ziel soll ein Gesamtkonzept sein, welches durch technische Maßnahmen möglichst geringe laufende Kosten verursacht.

 

sowie
  • Dr. Carola Timm
  • Antje Möller
  • Farid Müller
  • Ulrike Sparr
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion