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Sanierungsfonds 2020: Sanitärbereich des City Sporthafens erneuern –Hafen als Attraktion für Gäste und Hamburgerinnen und Hamburger erhalten

Mittwoch, 30.05.2018

Der City Sporthafen Hamburg, gelegen unterhalb des Baumwalls und in direkter

Nachbarschaft zur Elbphilharmonie, bietet seit 1992 Gästen, die auf dem Wasserweg

mit Segel- oder Motorbooten die Hansestadt besuchen, einen sehr attraktiven und

preiswerten Anlaufpunkt im Herzen Hamburgs.

Der gemeinnützige und ehrenamtlich tätige Verein City Sporthafen Hamburg e.V.

wurde vor rund 30 Jahren von engagierten Wassersportlerinnen und Wassersportlern

gegründet. Insgesamt 85 Hamburger Firmen, darunter die Partner des Vereins Hamburg-

Messe und Haspa, sowie zahlreiche Privatpersonen hatten sich für die Idee

engagiert, in Trägerschaft eines gemeinnützigen Vereins einen Gästehafen mitten im

Hamburger Hafen zu gründen. Rund 4 Millionen D-Mark und zahlreiche Sachdienstleistungen

ließen dieses Vorhaben 1991 Wirklichkeit werden. Am 9. November 1992

weihte der damalige Erste Bürgermeister Dr. Henning Voscherau den Hafen offiziell

ein.

Je nach Bootslänge können 80 bis 120 Schiffe mit bis zu 50 Meter Länge und 4 Meter

Tiefgang den Hafen nutzen. Kein Gast wird abgewiesen. Die Liegegebühren sind im

internationalen Vergleich angemessen. Jährlich verzeichnet der Hafen rund 12.000

Übernachtungen mit durchschnittlich zwei bis vier Gästen an Bord. Viele Gäste kommen

insbesondere aus dem europäischen Ausland. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich

durch die Einnahmen aus Liegegebühren und Pachteinnahmen – zum

Beispiel über das Feuerschiff – ohne öffentliche Mittel.

Nach nunmehr 25 Jahren ist die schwimmende Sanitäranlage, deren Toiletten auch

der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, vollständig abgängig. Bereits im Jahr 2007

war sie bei starkem Eisgang gekentert und beinahe auf Grund gegangen. Für den

geplanten Neubau wurde ein beschränkter Wettbewerb durchgeführt. Das Ergebnis

liegt vor, findet allseits Zustimmung und alle behördlichen Genehmigungen sind beim

Bauherrn eingegangen.

Im Zuge des Verfahrens haben sich die Kosten deutlich erhöht, sodass nunmehr ein

Gesamtbetrag von rund 400.000 Euro zu verzeichnen ist, wovon alleine circa 40.000

Euro für eine zusätzliche Sicherung der Pontons enthalten sind. Einen Großteil der

Mittel bringt der Verein selber auf. Infolge des Neubaus der Hochwasserschutzanlage

wurde der City Sporthafen mit zusätzlichen 80.000 Euro belastet, um neue Trinkwasser-,

Schmutzwasser-, Gas-, Elektro- und weitere Medienleitungen zu legen.

Drucksache 21/13248 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

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Der City Sporthafen ist in der Lage, seine laufenden Kosten inklusive Reparaturleistungen

zu tragen. Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die Arbeit des City

Sporthafens mit 10.000 Euro aus Sondermitteln unterstützt. Bei den 100.000 Euro aus

dem Sanierungsfonds 2020 handelt es sich um eine einmalige Zuwendung, die die

Existenz des Vereins und des Hafens langfristig zu sichern hilft.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. im Hinblick auf die geplante Sanierung des Sanitärbereichs im City Sporthafen an

der Vorsetzen 1 die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven

Anteils der Maßnahme zu ermitteln,

2. im Haushaltsjahr 2018 – abhängig vom Ergebnis dieser Ermittlung – eine

Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten,

in Höhe von insgesamt bis zu 100.000 Euro

a. für konsumtive Maßnahmen aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ des

Einzelplans 9.2, Produktgruppe 283.02, Zentrale Ansätze II, Kontenbereich

„Globale Mehrkosten“ auf den Einzelplan 8.1, Produktgruppe 272.03 „Sport“

Kontenbereich „Transferleistungen“ und

b. für investive Maßnahmen im Aufgabenbereich 272 „Sport (Einzelplan 8.1)“

aus der „Zentralen Investitionsreserve“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich

283, Zentrale Finanzen) bereitzustellen und dem City Sporthafen e.V. als

Zuwendungsempfänger zweckgebunden für die Sanierung des Sanitärbereichs

zuzuwenden.

3. für die dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt

der unter Ziffer 2. b. genannten investiven Maßnahmen – den entsprechenden

Kontenbereichen „Kosten aus Abschreibungen“ im Einzelplan, 1.2

aus dem Einzelplan 9.2 (Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich

„Kosten aus Abschreibungen“) die benötigten Ermächtigungen im Haushaltsjahr

2018 zu übertragen.

4. sicherzustellen, dass die Toiletten auch weiterhin der Öffentlichkeit zur Verfügung

stehen werden,

5. der Bürgerschaft zeitgerecht über den Sach-, Planungs- und Umsetzungsstand

zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Christiane Blömeke
  • Phyliss Demirel
  • Anna Gallina
  • René Gögge
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion