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Sanierungsfonds 2020: Wir investieren in die Sportstättensanierung

Mittwoch, 29.05.2013

Die Sanierungsvorhaben der Sportstätten in Hamburg sind ein kontinuierlicher Prozess. Die sinnvolle Planung von Sanierungsvorhaben im Sport obliegt für Sportstätten von überregionaler Bedeutung dem Landessportamt (LSP), für bezirkliche Sportstätten dem Bezirklichen Sportstättenbaumanagment (M/BS) und für vereinseigene Anlagen dem Hamburger Sportbund (HSB). Der Senat hat diese Zuständigkeiten mit dem Haushalt 2013/14 klar formuliert und hinterlegt. Damit werden Doppelzuständigkeiten zurückgeführt und klare Verantwortlichkeiten übergeben.

Die SPD-Fraktion sieht in der Sanierung von staatlichen und vereinseigenen Sportstätten in Hamburg ein wichtiges Zukunftsthema, um Hamburg attraktiv gestalten zu können und den Bewegungswünschen der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig und wohnortnah nachkommen zu können. Die in den Haushalt 2013 eingestellten Mittel für die Sportstättensanierung sollen projektbezogen verstärkt werden.

Sport oder Bewegung sind oft an einen infrastrukturellen Rahmen gebunden. In der Sportentwicklungsplanung haben funktionale und wohnortnahe Sporträume eine Schlüsselfunktion. Der SPD-Senat hat den Pflegezustandsbericht staatlicher Sportstätten durchgeführt. Das Zusammenführen von Zuständigkeiten im Bezirklichen Sportstättenbaumanagment ermöglicht eine effiziente Hamburg-weite Koordinierung der Sportanlagensanierung. Sowohl die Sportanlagen von überregionaler Bedeutung für den Leistungssport, als auch die bezirklichen Sportstätten und die vereinseigenen Sportanlagen in Hamburg müssen dabei berücksichtigt werden.

Für die Verteilung der Mittel müssen entsprechende Kriterien für eine projektbezogene Förderung der Sportanlagen zur Verfügung stehen. Für die mit diesem Antrag auszubringenden Verstärkungsmittel für die Sportstättensanierung gilt es insbesondere Aspekte des Denkmalschutzes, des Klimaschutzes und der Art bzw. Frequenz der Nutzung der Anlagen sowie deren soziale auf den Stadtteil und die Region bezogene Bedeutung zu berücksichtigen. Aber auch die Möglichkeiten der Eigenbeteiligung der jeweiligen Hauptnutzer/Eigentümer – in Gestalt der jeweiligen Sport¬-

vereine –, die Nutzung mehrerer öffentlicher bzw. privater Finanzierungsquellen und der sog. „Dual use“-Gedanke (Anlagen mit hoher Frequenz sowohl im Schul- als auch im Vereinssport) sollten Berücksichtigung finden. Diese ergänzenden Kriterien für die zusätzlichen Sanierungsmittel können im Einzelfall auch zu einer vom Pflegezustandsbericht abweichenden, prioritären Sanierungsnotwendigkeit führen, soweit dieses politisch vor Ort breit getragen wird. Dabei sollen – abseits der jeweiligen flächenbezogenen, für Außenstehende nicht immer einfach nachzuvollziehenden Behördenzuständigkeiten (LSP, M/BS, LIG, SBH, BSB) – insbesondere solche Vereine Berücksichtigung finden, die bereit und in der Lage sind, bei einer Sanierungsmaßnahme sowohl für Planung und Durchführung, als auch für den späteren Betrieb in besonderer Weise Verantwortung zu übernehmen. Gute und mithilfe der ausge¬brachten Verstärkungsmittel auch realisierbare Sanierungsprojekte dürfen nicht an behördlichen Zuständigkeitsfragen scheitern. Alle Behörden sind aufgefordert, die in Aussicht genommenen Sanierungsprojekte nach Kräften zu unterstützen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Senat wird aufgefordert, entsprechend der Eingangsbemerkungen Kriterien für die projektbezogene Förderung über den „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ für die Sanierung von Sportstätten in Hamburg an den Eckpfeilern Denkmalschutz, Klimaschutz, Soziales und Frequenz der Nutzung (einschließlich durch Schulen) sowie Möglichkeiten zur Eigenbeteiligung/Verantwortungsübernahme durch Sportvereine, Nutzung mehrerer Finanzierungsquellen, Dual-use-Gedanke zu erarbeiten.

2. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien werden im Haushaltsplan 2013/2014, Haushaltsjahr 2013, aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Haushaltstitel 9890.791.07) bis zu 3,3 Mio. Euro für Sanierungsmaßnahmen von Sportstätten einmalig und projektbezogen zur Verfügung gestellt und hierfür auf die Titel

a. 8000.894.02 – Zuschuss zu den Investitionsmitteln an den Aufgabenbereich 272 Steuerung und Service, für Bau/Instandsetzung von Sportanlagen (LSP) – 1,1 Mio. Euro,

b. 1241.711.01 – Bau, Instandsetzung und Baunebenkosten (Hochbau) TSI, für die Grundstandsetzung von Sportanlagen und kleine Tiefbaumaßnahmen (M/BS) – 1,7 Mio. Euro und

c. 8000.894.02 – Zuschuss zu den Investitionsmitteln an den Aufgabenbereich 272 Steuerung und Service – für den HSB zur Sanierung vereinseigener Sportanlagen projektbezogen 500.000 Euro übertragen.

3. Der Senat wird ersucht,

a. dafür Sorge zu tragen, dass die Mittel aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ in vollem Umfang ihrer Zweckbestimmung zugeführt werden.

b. der Bürgerschaft zeitgerecht über den Sach- und Planungsstand bei den Sanierungsmaßnahmen über den „Sanierungsfonds 2020“ und den Kriterien zur projektbezogenen Sanierung zu berichten.